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59 Millionen Euro für Energiespeicher: Neue EU-Förderung soll Stromnetz stärken

Juli 31, 2026 8:03 pm Veröffentlicht von

Kommission genehmigt slowenische Beihilferegelung im Umfang von 59 Mio. EUR zur Förderung von Batterie-Energiespeichersystemen

Die Europäische Kommission hat eine mit 59 Mio. EUR ausgestattete slowenische Beihilferegelung genehmigt, in deren Rahmen gemäß den Zielen des Deals für eine saubere Industrie Batterie-Energiespeichersysteme gefördert werden sollen. Die Regelung wird zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen. Sie wurde auf der Grundlage des am 25. Juni 2025 von der Kommission angenommenen Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (CID-Beihilferahmen) genehmigt.

Die Maßnahme Sloweniens

Slowenien hat auf der Grundlage des CID-Beihilferahmens eine Regelung im Umfang von 59 Mio. EUR bei der Kommission angemeldet, in deren Rahmen die Installation von mindestens 370 MWh an neuer Speicherkapazität gefördert werden soll, was zur Erreichung der Ziele des Deals für eine saubere Industrie beitragen wird. Ziel der Regelung ist es, durch den Einsatz eigenständiger Batterie-Energiespeichersysteme die Integration erneuerbarer Energiequellen in das Stromsystem zu verbessern. Dies wird zu mehr Stabilität, Zuverlässigkeit und Effizienz führen. Die Regelung wird aus dem Fonds für einen gerechten Übergang und dem EHS-Modernisierungsfonds finanziert. Die Beihilfen im Rahmen der Regelung sollen in Form von Direktzuschüssen für die Errichtung neuer eigenständiger Batterie-Energiespeichersysteme gewährt werden. Der Beihilfebetrag wird von Slowenien auf der Grundlage der Investitionskosten jedes einzelnen Vorhabens festgesetzt.

Die Kommission hat festgestellt, dass die slowenische Regelung die im CID-Beihilferahmen genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Beihilfen werden von Slowenien bis zum 31. Dezember 2030 auf der Grundlage einer Regelung mit einem geschätzten Volumen und einer geschätzten Mittelausstattung in Abhängigkeit von den Investitionskosten jedes geförderten Vorhabens gewährt.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die slowenische Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu fördern, die für die Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie von Bedeutung sind. Dies steht mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den im CID-Beihilferahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang.

Daher hat die Kommission die Maßnahme Sloweniens nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

https://ec.europa.eu/commission/

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