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Am 1. Januar 2025: Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) bringt zahlreiche steuerliche Änderungen

November 28, 2024 11:06 am Veröffentlicht von Schreibe einen Kommentar

Finanzstrom wird teilweise umgeleitet

Am 1. Januar 2025 treten mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Dieses Gesetz umfasst etwa 130 Einzelmaßnahmen, die verschiedene Bereiche des deutschen Steuerrechts anpassen und modernisieren sollen. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen detailliert vorgestellt.

1. Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, wird rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Diese Maßnahme soll das Existenzminimum steuerfrei stellen und insbesondere Geringverdiener entlasten. Für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag entsprechend.

2. Anpassung des Kinderfreibetrags

Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2024 wird der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro pro Kind erhöht. Diese Anpassung soll Familien finanziell entlasten und die steuerliche Berücksichtigung von Kindern verbessern.

3. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, wird die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen erweitert. Künftig gilt eine einheitliche maximale Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten. Dies soll die Installation solcher Anlagen attraktiver machen und bürokratische Hürden abbauen.

4. Änderungen bei der Verlustverrechnung aus Termingeschäften

Die bisherige Begrenzung der Verlustverrechnung aus Termingeschäften auf 20.000 Euro jährlich wird aufgehoben. Anleger können somit Verluste aus solchen Geschäften wieder in vollem Umfang mit Gewinnen verrechnen, was zu einer gerechteren steuerlichen Behandlung führt.

5. Einführung der Wegzugsbesteuerung für Investmentfonds

Ab dem 1. Januar 2025 wird die sogenannte Wegzugsbesteuerung auf Investmentfonds ausgeweitet. Dies bedeutet, dass bei einem Wegzug ins Ausland die bis dahin entstandenen Wertsteigerungen von Fondsanteilen besteuert werden, selbst wenn diese nicht veräußert wurden. Diese Regelung soll verhindern, dass durch einen Wohnsitzwechsel steuerliche Vorteile erlangt werden.

6. Anhebung der Kleinunternehmergrenzen

Die Umsatzgrenzen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung werden angehoben. Ab 2025 gilt: Wer im Vorjahr einen Umsatz von bis zu 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr voraussichtlich bis zu 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies soll kleinen Unternehmen und Selbstständigen zugutekommen.

7. Steuerliche Förderung der Wohngemeinnützigkeit

Vermieter, die dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen, können künftig als gemeinnützig anerkannt werden und somit steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Diese Maßnahme soll bezahlbares Wohnen fördern und den Wohnungsmarkt entlasten.

8. Erhöhung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Eltern können künftig 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben absetzen. Bisher waren zwei Drittel der Kosten bis maximal 4.000 Euro absetzbar. Diese Änderung soll Familien finanziell entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

9. Vereinfachung bei Bonuszahlungen der Krankenkassen

Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten bleiben nun dauerhaft bis zu einem Betrag von 150 Euro steuerfrei. Dies schafft Klarheit und fördert präventives Gesundheitsverhalten.

10. Einführung eines Mobilitätsbudgets

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget zur Verfügung stellen, das für verschiedene Verkehrsmittel genutzt werden kann. Die Lohnsteuer auf dieses Budget kann pauschal mit 25 Prozent erhoben werden, sofern es den Höchstbetrag von 2.400 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Dies soll flexible und umweltfreundliche Mobilitätsangebote fördern.

11. Änderungen bei der Grundsteuer

Im Zuge der Grundsteuerreform können Steuerpflichtige einen niedrigeren Wert für ihr Grundstück ansetzen, wenn sie nachweisen, dass dieser mindestens 40 Prozent unter dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwert liegt. Dies soll zu einer gerechteren Besteuerung von Immobilien führen.

12. Einführung der E-Rechnung

Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für bestimmte Geschäftsbeziehungen verpflichtend eingeführt. Dies soll den Bürokratieabbau fördern und die Digitalisierung im Rechnungswesen vorantreiben.

13. Anpassungen bei der Umsatzsteuer für Bildungsleistungen

Bestimmte Bildungsleistungen werden von der Umsatzsteuer befreit. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die im öffentlichen Interesse erbracht werden und soll Bildungseinrichtungen entlasten.

14. Änderungen im Umwandlungssteuergesetz

Es erfolgen Anpassungen im Umwandlungssteuergesetz, um Unternehmensumwandlungen steuerlich zu erleichtern und Rechtssicherheit zu schaffen.

Quellen

https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/steuer-hammer-jetzt-beschlossen-diese-aenderungen-fuer-anleger-und-berufstaetige-kommen-20370495.html
https://www.impulse.de/organisation/gesetzesaenderungen-dezember-2024/7621777.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahressteuergesetz-2024-2290652
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen-2025-neue-gesetze-354127
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/06/2024-06-05-jahressteuergesetz-2024.html


 

Jahressteuergesetz

Redaktionelle Infos

Kritikers Meinungen zum Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) hat in verschiedenen Bereichen Kritik hervorgerufen. Insbesondere Fachverbände und Branchenvertreter äußern Bedenken hinsichtlich spezifischer Regelungen:

1. Kritik des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW): Das IDW begrüßt zwar die Zielsetzung des JStG 2024, weist jedoch darauf hin, dass insbesondere im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) weiterer gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht. Kritisch wird angemerkt, dass die geplanten Änderungen im UmwStG hauptsächlich Verschärfungen zulasten der Steuerpflichtigen darstellen. Das IDW regt an, die steuerlichen Regelungen rechtssicherer und anwendungsfreundlicher zu gestalten, um Bürokratiekosten sowohl für die Verwaltung als auch für die Steuerpflichtigen zu reduzieren.

2. Bedenken des Deutschen Anwaltvereins (DAV): Eine gesetzliche Regelung im JStG 2024 verbietet Anwältinnen und Anwälten die Kommunikation mit Finanzämtern über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Dieses Verbot, das als Versehen galt, wurde vom Bundesrat gebilligt. Der DAV fordert nun umgehend ein Änderungsgesetz, da die Regelung die digitale Kommunikation im Anwaltsberuf erheblich einschränkt.

3. Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft: Landwirtschaftliche Verbände, darunter der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF), warnen vor massiven Nachteilen für die Land- und Forstwirtschaft durch das JStG 2024. Kritisiert wird insbesondere die geplante Kürzung der Umsatzsteuerpauschale für Landwirte, die zu erheblichen finanziellen Einbußen in der Branche führen könnte.

4. Kritik an der Kürzung der Umsatzsteuerpauschale: Die Mehrheit der Bundesländer hat der Kürzung der Umsatzsteuerpauschale für Landwirte zugestimmt. Im Vorfeld gab es jedoch massive Kritik, da diese Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe beeinträchtigen könnte.

5. Bedenken hinsichtlich der Vorsteuerpauschale: Der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte wird von 9,0 % auf 8,4 % gesenkt. Diese Änderung, die im JStG 2024 geregelt ist, stößt auf Kritik, da sie die finanzielle Situation vieler Landwirte verschlechtern könnte.

Zusammenfassend wird das Jahressteuergesetz 2024 in verschiedenen Bereichen kritisch betrachtet. Fachverbände und Branchenvertreter fordern Nachbesserungen, um negative Auswirkungen auf betroffene Gruppen zu vermeiden.

Quelle

https://der-betrieb.de/meldungen/kritik-am-referentenentwurf-des-jahressteuergesetzes-jstg-2024
https://www.lto.de/recht/juristen/b/bea-bundesrat-dav-kommunikation-anwaltsberuf
https://www.gabot.de/ansicht/jahressteuergesetz-massive-nachteile-fuer-die-land-und-forstwirtschaft-drohen-432338.html
https://www.topagrar.com/betriebsleitung/news/entscheidung-gefallen-pauschalierungssatz-wird-deutlich-gekurzt-aber-20009018.html
https://www.raiffeisen.com/news/artikel/vorsteuerpauschale-sinkt-31611944?utm_source=chatgpt.com

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