
Bayern: Staatsminister weist Kritik wegen geplanter Erdgasbohrungen zurück
Juli 30, 2024 1:15 pm Schreibe einen KommentarDurchsetzung kraft Bundesgesetz
Aiwanger: „Es gibt hier keinen Ermessensspielraum für einen Wirtschaftsminister eines Bundeslandes, das ist Bundesgesetz. Es ist wie beim Wind-an-Landgesetz, ich kann auch keine Windparks verbieten, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Soweit die im Bundesgesetz normierten Voraussetzungen zutreffen, besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung der Bohrung, ebenso auf die Erteilung von bergrechtlichen Erlaubnissen. Die Erteilung fußt also auf verwaltungsrechtlichen Vorgaben nach Bundesgesetz. Bayern kann Genehmigungen für Windenergieanlagen oder auch Erdgasbohrungen nicht willkürlich verweigern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.“
Unangebrachte Kritik
Der Staatsminister weist daher die Kritik an ihm entschieden zurück. „Ein Politiker sollte die gesetzlichen Regelungen hierzu kennen, bevor er mich angreift. Vor allem die Kritik der Grünen ist ein peinliches Eigentor. Auf Bundesebene importiert der grüne Bundeswirtschaftsminister Frackinggas aus den USA, und in Bayern verlangen die Grünen das Ende von heimischen Erdgas-Förderungen, die aber ihre eigenen Bundesminister stoppen könnten. Das ist dreist.“, erklärt Aiwanger.
Aiwanger: „Erdgas ist eine Brückentechnologie, die bis zur Erreichung der Klimaneutralität noch gebraucht wird. Neben der Deckung des Bedarfs für die Wärme- und Stromerzeugung ist Erdgas auch für industrielle Prozesse, zum Beispiel in der chemischen Industrie, auf lange Sicht unentbehrlich. Nur wenn wir schnell auf die Wasserstoffwirtschaft umstellen, können wir Erdgas ersetzen. Mit Windrädern alleine geht es nicht.“
Hintergrund: Drei Genehmigungen sind die Voraussetzung für Erdgas-Förderungen:
1. Die Aufsuchungserlaubnis erteilt in Bayern das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, wenn die im Bundesberggesetz geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, also Erdöl und Erdgas) aufsuchen zu dürfen.
2. Die Bohrgenehmigung erteilt das zuständige Bergamt ebenfalls auf Grundlage des Bundesberggesetzes. Im Fall Reichling ist das Bergamt Südbayern zuständig.
3. Wenn das beantragende Energieunternehmen bei den Probebohrungen fündig wird und sich für eine Förderung der Vorkommen entscheidet, muss sie die Förderung vorab beantragen. Die Fördergenehmigung erteilt ebenfalls das zuständige Bergamt auf Grundlage des Bundesberggesetzes.
Redaktionelle Infos
Lage der Erdgasbohrungen
In den letzten fünf Jahren hat sich die Situation der Erdgasbohrungen in Deutschland stark verändert. Ein Rückgang der inländischen Erdgasbohrungen ist zu beobachten, der sich aus mehreren Faktoren ergibt. Seit der Einführung des „Fracking-Gesetzespakets“ im Jahr 2016 sind die Erkundungen von unkonventionellen Lagerstätten nahezu unmöglich geworden. Hinzu kommen strenge Genehmigungsverfahren und weitreichende Bohrverbote in vielen Gebieten. Dadurch werden anstelle neuer Bohrungen vermehrt bestehende Bohrungen verfüllt und rekultiviert.
Im Jahr 2021 betrug die Produktion von Erdgas in Deutschland etwa 5,7 Milliarden Kubikmeter, was einem leichten Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren entspricht. Diese Entwicklung steht im Kontext des verstärkten Fokus auf die Versorgungssicherheit, insbesondere seit Beginn des Ukraine-Kriegs. Deutschland ist bemüht, seine Abhängigkeit von importierten Energierohstoffen zu verringern, jedoch sind die heimischen Ressourcen begrenzt und werden zunehmend durch Umweltauflagen reguliert.
Die Industrie betont die Notwendigkeit, Erdöl und Erdgas umweltverträglich zu fördern. Dazu gehören Maßnahmen wie die sorgfältige Planung und Genehmigung von Bohrungen, der Einsatz moderner Technologien und strenge Umweltstandards. Beispielsweise werden Betriebsplätze versiegelt, um den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten. Diese Ansätze sollen sicherstellen, dass die Förderung so umweltschonend wie möglich erfolgt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erdgasförderung in Deutschland durch strenge regulatorische Rahmenbedingungen und Umweltauflagen gekennzeichnet ist. Während die Anzahl neuer Bohrungen abnimmt, liegt der Fokus auf der nachhaltigen Nutzung und Rekultivierung bestehender Bohrstellen.
Quellen:
https://www.lbeg.niedersachsen.de
https://www.erdoel-erdgas-deutschland.de
https://www.bveg.de