Brüssel stoppt Tierhaltungskennzeichnung: Deutschland droht EU-Verfahren

August 27, 2026 2:56 pm Veröffentlicht von

Deutsche Geflügelwirtschaft: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz aufheben Stoppsignal aus Brüssel

  • EU-Kommission sieht zentrale Regelungen als unionsrechtswidrig an. Einer Ausweitung auf Geflügelfleisch stehen zudem die europäischen Vermarktungsnormen entgegen.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) fordert die Bundesregierung auf, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vollständig aufzuheben. Die ausführliche Stellungnahme der Europäischen Kommission ist nach Auffassung des ZDG ein klares Stoppsignal für die Regierungskoalition. Die Kommission sieht zentrale Regelungen des Änderungsgesetzes als nicht mit dem Unionsrecht vereinbar an. Insbesondere die verpflichtende Einbeziehung von Lebensmitteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten, zusätzliche Registrierungs- und Nachweispflichten sowie die fehlende Anerkennung anderer nationaler Systeme stellen aus ihrer Sicht eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs dar. Deutschland habe die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe nicht hinreichend nachgewiesen.

Die Kommission macht zugleich deutlich: Wird das Gesetz unverändert beschlossen und in Kraft gesetzt, droht ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Auch sechs Mitgliedstaaten und nationale sowie europäische Verbände der Land- und Ernährungswirtschaft haben ausführliche Stellungnahmen abgegeben.

  • “Das ist keine Aufforderung zu kosmetischen Korrekturen, sondern ein unübersehbares europäisches Stoppsignal für eine nationale, gesetzliche Regelung”, erklärt ZDG-Präsident Hans-Peter Goldnick. “Dieses Signal aus Brüssel muss jetzt auch das Stoppsignal für die Regierungskoalition sein. Deutschland darf kein zweites europarechtliches Debakel wie bei der Maut riskieren.”

Für Geflügel mit EU-Recht nicht vereinbar

Für Geflügelfleisch besteht ein zusätzliches, grundlegendes Hindernis: Die Systematik des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist nicht mit den geltenden europäischen Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch vereinbar. Der ZDG hat deshalb wiederholt darauf hingewiesen, dass sich das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht auf Geflügelfleisch übertragen lässt.

  • “Ein staatliches Kennzeichen, das aufgrund des europäischen Rechtsrahmens nicht einmal alle Fleischarten vergleichbar erfassen kann, schafft keine Transparenz”, so Goldnick. “Es schafft Verwirrung, Doppelstrukturen und neue Bürokratie.”

Mit der Haltungsformkennzeichnung verfügen wir in Deutschland bereits über ein funktionierendes, etabliertes und kontrolliertes privatwirtschaftliches System, das auch von der Deutschen Geflügelwirtschaft unterstützt wird. Mehr als 90 Prozent des Geflügels werden in den Haltungsformstufen 2 und höher gehalten. Damit übernimmt die Branche bereits heute nachweislich Verantwortung für mehr Tierwohl.

www.zdg-online.de


Brüssel erhöht den Druck: Deutschland droht Ärger vor dem Europäischen Gerichtshof

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