Bürokratieabbau Unternehmen: Nationaler Normenkontrollrat legt Ziele und Beispiele zur Entlastung vor
Dezember 3, 2025 8:27 pm12 Ziele zum Bürokratieabbau – 77 konkrete, beispielhafte Vorschläge zur Umsetzung
Der NKR hat sein Maßnahmenpaket für Bürokratieabbau überarbeitet und erweitert. Neu ist das Ziel, alte Gesetze und Behörden auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Mit der Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) liefert der NKR gleich ein konkretes Beispiel. Das Gesetz wurde seit seiner Einführung nicht mehr an Markt und Rechtsprechung angepasst und stellt eine bürokratische Last dar. Zudem wurden viele neue Beispiele aufgenommen, u.a. im Arbeitsschutz und Steuerrecht sowie zur Abschaffung von Goldplating.
Im vergangenen Jahr hat der NKR zehn Ziele für den Bürokratieabbau definiert und mit 60 konkreten Beispielen veranschaulicht, wie unnötige bürokratische Belastungen abgebaut werden können. Dieses Maßnahmenpaket wurde nun überarbeitet und ergänzt. Die Vorschläge basieren auf zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis – von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden und der öffentlichen Verwaltung. Sie zeigen auf, wo Hemmnisse bestehen und welche Schritte nötig sind, um spürbare Verbesserungen zu erreichen. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, der Neuordnung des Sozialleistungssystems und der Vereinfachung des Vergaberechts. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen insbesondere darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten und den Verwaltungsvollzug effizienter zu gestalten. Das FernUSG, vor fast 50 Jahren zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Fernlehrgangsanbietern eingeführt, verpflichtet Anbieter ihre Fernlehrgänge bei der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zuzulassen. Seit Einführung des Gesetzes hat sich durch Online-Angebote die Praxis des Fernunterrichts aber vollständig verändert und vervielfacht. Die Zertifizierung und Qualitätskontrolle von Fernlehrgängen durch die ZFU ist faktisch unmöglich, denn die ZFU kann nur einen Bruchteil der heute bestehenden Angebote überhaupt prüfen. Der Erfüllungsaufwand der Anbieter von Fernlehrgängen und der ZFU steht nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen. Der NKR empfiehlt daher, das FernUSG und die ZFU abzuschaffen.
Auch im Bereich Arbeitsschutz sieht der NKR erhebliches Vereinfachungspotenzial
Hier sollte es vermehrt den Unternehmen selbst überlassen werden, wie sie die rechtlichen Standards und Ziele einhalten. Zum Beispiel sollte nicht vorgeschrieben werden, wie oft Unterweisungen zu Gefährdungen am Arbeitsplatz wiederholt werden müssen oder dass einfache Betriebsmittel, wie Notebooks oder Wasserkocher, regelmäßig von einer Elektrofachkraft überprüft werden müssen. Auch der Aufwand, der durch Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses verursacht wird, kann aus Sicht des NKR reduziert werden.
Das vollständige 77-Punkte-Papier können Sie hier einsehen.
Das Positionspapier des NKR zum Fernunterrichtsschutzgesetz finden Sie hier.
Folgende Vorschläge des NKR wurden aufgegriffen und umgesetzt (diese Liste wird ständig fortgeschrieben)
Anhebung der Schwellenwerte für KMU im Bilanzrecht: Der NKR hat sich gegenüber dem BMJV dafür eingesetzt, die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Bilanzrecht entsprechend der EU-Vorgaben um 25 Prozent anzuheben. Rund 52 000 kleine und mittlere Unternehmen profitieren davon. Sie gehen infolge der Anhebung der Größenkriterien in die nächstniedrigere Größenklasse über und werden von bilanzrechtlichen Berichtspflichten entlastet. Mit der Gesetzesänderung vom Frühjahr 2024 wird die deutsche Wirtschaft um Bürokratiekosten von rund 650 Mio. Euro entlastet.
Vergaberecht und öffentliches Beschaffungswesen vereinfachen: Die nationalen Vergaberegeln wurden durch das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) im August 2025 teilweise vereinfacht. Insbesondere wurde die Direktwertgrenze für Vergaben des Bundes von 1 000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen bzw. 3 000 Euro für Bauaufträge auf 50 000 Euro erhöht. Außerdem können Vergabeverhandlungen künftig virtuell durchgeführt werden. Die Wirtschaft wird hierdurch jährlich um rund 100 Mio. Euro, die Verwaltung um rund 280 Mio. Euro entlastet.
Im Tierarzneimittelgesetz die Melde-, Prüf- und Aufzeichnungspflichten für Tierärzte und Behörden auf die EU-Vorgaben zurückführen: Durch das Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes, das im August 2025 beschlossen wurde, erfolgte eine Reduzierung der Berichtspflichten von einem halbjährlichen auf einen jährlichen Turnus ab 2027 (für Hunde und Katzen ab 2029). Dadurch wird die geltende nationale Rechtslage auf eine 1:1-Umsetzung des Europarechts zurückgefahren, wodurch einmalig bürokratische Belastungen der Wirtschaft in Höhe von knapp 100 Mio. Euro vermieden werden.
Verzicht auf Prüfung von Kapitalerträgen im Rahmen der Grundrente: Durch das Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde die stichprobenhafte Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei der Grundrente im Rahmen gestrichen. Es hatte sich herausgestellt, dass den Rentenversicherungsträgern bei der Grundrente zu berücksichtigende Kapitalerträge im Regelfall über das maschinelle Abrufverfahren gemeldet werden. Das zusätzliche Kontrollverfahren war daher entbehrlich. Diese Rechtsänderung entlastet die Träger der Rentenversicherung um rund 18 Mio. Euro jährlich.
Genehmigungen von Großraum- und Schwertransporten vereinfachen, bundeseinheitliche Regelungen schaffen, Unterschreitungen von genehmigten Abmessungen praxistauglich zulassen: Dieser Vorschlag wurde durch Änderungen der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im November 2024 umgesetzt, z.B. durch Flexibilisierung der Toleranzen für die Unterschreitung genehmigter Ladungen, Ermöglichung der Mitnahme teilbarer Ladung bei bestimmten Leerfahrten, Vorverlegung des Beginns der Nachtfahrt, Erhöhung der Verbindlichkeit der Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST). Diese Änderungen entlasten die Wirtschaft jährlich um rund 6 Mio. Euro, die Verwaltung um rund 11 Mio. Euro.
Abschaffung von Schriftformerfordernissen im Berufsbildungsrecht: Das im Februar 2024 auf den Weg gebrachte Berufsbildungsvalidierungs- und – digitalisierungsgesetz greift die Empfehlungen des NKR zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Berufsbildungsrecht auf und ermöglicht es, Ausbildungsverträge digital zu schließen. Ausbildungsnachweise müssen nicht mehr handschriftlich unterschrieben werden. Das Vorhaben entlastet die Wirtschaft um Bürokratiekosten in Höhe von knapp 1 Mio. Euro.
Statistikpflichten durch verfügbare Daten aus Verwaltungsregistern ersetzen („Once-Only-Prinzip“): Durch das Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes wurde im August 2025 für die Datenlieferverpflichtungen der Mitgliedstaaten an Eurostat für die Agrarstrukturerhebung 2026 überwiegend von stichprobenartiger Befragung auf sekundärstatistische Erhebung von Verwaltungsdaten aus bestehenden Datenbanken und Registern umgestellt. Die Wirtschaft wird hierdurch jährlich um rund 800 000 Euro an Bürokratiekosten, die Verwaltung um rund 200 000 Euro entlastet.
Vorhandene Daten, z.B. Einkommensnachweise, zwischen Behörden elektronisch abrufen: Durch die Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger können Kindergelddaten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG), die grundsätzlich dem Steuergeheimnis unterliegen, auch anderen Behörden bzw. Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden.
Eingaben an Behörden elektronisch ermöglichen; Behörden in weiteren Bereichen automatisierte Bescheide erlauben; einfache Antwortmöglichkeit bereitstellen, über einfach zu handhabende Online-Portal-Lösungen oder manipulationssichere Apps:
Durch das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) wird eine automatisierte Erteilung von Beitragsbescheiden durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) und eine direkte Datenabfrage bei den Trägern der Rentenversicherung ermöglicht.
Durch das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare wird Notarinnen und Notaren, Gerichten und Verwaltungsstellen der elektronische Austausch von Daten und Bescheinigungen bzgl. des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts und der Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten (u. a. durch einheitliche Datenstandards) ermöglicht.
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Stichwörter: Bürokratieabbau Unternehmen
Kategorie: Unternehmen, Verwaltung