Bundestag beschließt neuen Schutz für digitale und animierte Designs

September 25, 2026 9:28 pm Veröffentlicht von

Anmeldeverfahren werden vereinfacht

  • Designrecht wird an digitale Entwicklungen angepasst

Designs entstehen zunehmend auch in digitaler Form. Dazu gehören beispielsweise animierte Logos, bewegte Elemente auf digitalen Benutzeroberflächen oder dreidimensionale Modelle von Produkten, die noch nicht hergestellt wurden. Der Bundestag hat ein Gesetz zur Modernisierung des Designrechts angenommen, das diesen Entwicklungen Rechnung trägt. Mit der Neuregelung soll der Designschutz an die Reform auf Ebene der Europäischen Union angepasst und modernisiert werden. Gleichzeitig sollen Verfahren einfacher und effizienter werden. Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf zudem an zwischenzeitliche Änderungen des europäischen und nationalen Rechts angepasst.

Digitale und animierte Designs werden erfasst

Künftig sollen neue digitale Erscheinungsformen ausdrücklich vom Designrecht erfasst werden. Dazu zählen unter anderem animierte Designs. Die verwendeten Begriffe werden erweitert, damit auch digitale Produkte und virtuelle Gestaltungen berücksichtigt werden können. Für eingetragene Designs wird außerdem ein neues Symbol eingeführt. Das Zeichen Ⓓ kann künftig verwendet werden, um auf ein eingetragenes Design hinzuweisen. Es erfüllt damit eine ähnliche Kennzeichnungsfunktion wie © beim Urheberrecht oder ® bei eingetragenen Marken.

Designanmeldungen sollen einfacher werden

Die Verfahren zur Anmeldung von Designs bei den zuständigen Ämtern sollen vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Dadurch soll Designschutz in der Praxis leichter und früher erreichbar sein. Die Neuregelung berücksichtigt zudem neue Formen möglicher Designverletzungen. Produktpiraterie kann bereits beginnen, bevor ein Produkt tatsächlich hergestellt wird. Dies betrifft beispielsweise digitale Dateien und vorbereitende Handlungen im Zusammenhang mit dem 3D-Druck. Der Designschutz wird deshalb auf solche Fälle ausgeweitet. Auch bei Waren, die lediglich durch ein Land transportiert werden, soll die Durchsetzung von Designrechten erleichtert werden. Designverletzende Waren können damit bereits während der Durchfuhr aufgegriffen werden.

Neue Regelung für Ersatzteile

Eine europaweit einheitliche Reparaturklausel soll den Ersatzteilmarkt innerhalb der Europäischen Union erleichtern. Designs von Ersatzteilen sollen nicht geschützt sein, wenn diese Teile ausschließlich dazu dienen, ein Gesamterzeugnis zu reparieren. Dadurch soll der Binnenmarkt gestärkt und Verbraucherinnen und Verbrauchern der Zugang zu günstigeren Ersatzteilen erleichtert werden. Als Beispiel kommen Ersatzteile für Fahrzeuge infrage.

https://www.bundesregierung.de/


Designschutz: Bundesregierung will Designrecht modernisieren

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