Dashcam Unternehmen: Hier kommt der Boom im Straßenalltag
Oktober 10, 2025 9:54 amDashcams boomen – was der Mittelstand jetzt wissen und regeln sollte
Berlin. Dashcams – kleine Kameras im Auto, auf dem Motorrad oder am Fahrrad – werden 2025 deutlich häufiger gekauft. Laut Bestelldaten des Online-Händlers Galaxus liegen die Bestellungen bis jetzt um 39 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Auffällig: 87 Prozent der Bestellungen stammen von Männern, 13 Prozent von Frauen. Für Unternehmen mit Fahrzeugflotten, Service-Außendienst oder Lieferlogistik ist das Thema damit endgültig in der betrieblichen Praxis angekommen – mit Chancen für Sicherheit und Beweisführung, aber klaren Pflichten beim Datenschutz und in der Mitarbeiterkommunikation.
Rechtlicher Rahmen – erlaubt – aber nur anlassbezogen
In Deutschland und der Schweiz ist der Kauf und Einsatz von Dashcams grundsätzlich erlaubt. Entscheidend ist jedoch der anlassbezogene Betrieb: Dauerhafte, flächendeckende Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehens sollen vermieden werden; gespeichert werden darf insbesondere der Unfall- bzw. Ereignisfall. Moderne Geräte unterstützen dies technisch – etwa mit Beschleunigungssensoren (G-Sensoren), die bei einem Aufprall automatisch die relevanten Sequenzen sichern. Unternehmen sollten diese Voreinstellungen aktiv nutzen und dokumentieren.
Unterschiede bei der gerichtlichen Verwertbarkeit beachten
Für Unternehmen, die grenzüberschreitend unterwegs sind, lohnt der Blick ins Detail: In der Schweiz können Dashcam-Videos vor Gericht vor allem bei schweren Straftaten herangezogen werden; grundsätzlich ist eine Verwendung zur Entlastung möglich. In Deutschland ist die Datenschutzpraxis weniger strikt; einschlägige Ratgeber (z. B. von Mobilitätsverbänden) erläutern die Bedingungen für zulässige Nutzung und drohende Bußgelder bei Verstößen. Compliance-Teams sollten die Rechtslage regelmäßig prüfen und Fahrpersonal klar anweisen, keine Daueraufnahmen zu erstellen und keine Privatdaten unbeteiligter Dritter weiterzugeben.
Technische Kriterien für den Unternehmenseinsatz
Die aktuelle Marktnachfrage zeigt, worauf Käufer achten. Für den betrieblichen Einsatz empfehlen sich insbesondere:
- G-Sensor / Ereignisaufzeichnung: Sichert automatisch nur relevante Ereignisse – entlastet Fahrerinnen und Fahrer im Stressmoment.
- Großer, aber nicht überzogener Bildwinkel: Erfasst viel Kontext, vermeidet aber Verzerrungen am Rand.
- Optionale Sprachsteuerung: Erlaubt das freihändige Speichern einzelner Clips (z. B. bei Beinahe-Unfällen).
- Nachtsicht-Eigenschaften: Wichtiger Faktor für Servicefahrten in der Dämmerung.
- Display-Optionen: Erleichtern Einrichtung und Kontrolle – je nach Unternehmensvorgaben auch deaktivierbar.
Organisationspflichten für KMU und Mittelstand Damit Dashcams nutzenstiftend und rechtssicher eingesetzt werden, sollten Unternehmen folgende Punkte festlegen:
- Dienstanweisung & Policy: Anlassbezogener Betrieb (kein Dauer-Recording).
- Klare Zuständigkeiten für Einrichtung, Updates, Speicherfristen und Löschung. Verbot der Privatnutzung dienstlicher Dashcams.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (je nach Einsatzszenario): Rechtsgrundlage definieren (berechtigtes Interesse, Unfallaufklärung).
- Speicherfristen streng begrenzen; automatische Überschreibung aktivieren.
- Zugriffsrechte minimieren (Need-to-know-Prinzip, Protokollierung).
- Transparenz & Schulung: Fahrerunterweisung zu Bedienung, Ereignisspeicherung, Meldewegen.
- Informationspflichten gegenüber Mitarbeitenden regeln; Hinweis im Fahrzeug erwägen (sofern sinnvoll).
- IT- und Geräteverwaltung: Einheitliche Gerätekonfiguration im Flotten-Roll-out, inklusive Firmware-Updates.
- Karten-/Speichermanagement (z. B. verschlüsselte Speichermedien, definierte Übergabeprozesse nach einem Vorfall).
- Incident-Prozess: Standardisierte Beweissicherung nach Unfall/Schadensfall.
- Kontaktstellen (Rechtsabteilung/DSB/Versicherung) mit klaren Reaktionszeiten.
Warum der Trend den Mittelstand direkt betrifft
Die steigende Verbreitung von Dashcams wird auch durch öffentliche Videoinhalte befeuert – etwa aus YouTube-Kanälen zu Verkehrsereignissen. Für Betriebe ergibt sich daraus eine doppelte Realität: Einerseits helfen punktuelle Aufzeichnungen, Sachverhalte objektiv zu klären (z. B. bei Parkremplern, Vorfahrtsstreit, Fahrerflucht). Andererseits steigt der Anspruch, professionell mit sensiblen Daten umzugehen – vom Clip-Export für die Versicherung bis zur Auskunft gegenüber Betroffenen. Unternehmen, die früh klare Spielregeln etablieren, reduzieren Haftungsrisiken und stärken das Vertrauen der Belegschaft.
Einkauf: „Fit-for-Compliance“ statt Feature-Overload
Der Markt bietet zahlreiche Modelle; beliebt sind derzeit u. a. kompakte Varianten mit Sprachsteuerung, Modelle mit Display und Geräte mit starker Nachtsicht. Für Unternehmen zählt weniger die maximale Featureliste als die saubere Abbildung der Policy:
Ereignisgetriggerte Speicherung muss Standard sein
- Einfaches Deaktivieren von Daueraufnahmen ist Pflicht.
- Dokumentierbare Einstellungen (z. B. Konfig-Export) erleichtern Audits.
- Halterungs-/Stromkonzepte sollten den Fuhrpark-Alltag (Wechselfahrzeuge, Werkstatt) berücksichtigen.
Fazit für Entscheiderinnen und Entscheider
Der Dashcam-Trend erreicht 2025 sichtbar den unternehmerischen Alltag. Die Technik ist reif, die Nachfrage hoch – und die Rechtslage handhabbar, wenn Unternehmen anlassbezogen aufzeichnen, kurze Speicherfristen durchsetzen und klare Verantwortlichkeiten benennen. Wer jetzt Policy, Schulung und Geräteauswahl aus einem Guss aufsetzt, steigert die Beweissicherheit im Ernstfall und vermeidet Datenschutzfallen.
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Kategorie: Auto, Neue Produkte, News