eco zur Umsetzung der Digitalstrategie Deutschlands
Dezember 10, 2024 2:04 pm Schreibe einen KommentarIneffizienz und Frustration
Zum jüngst veröffentlichten Abschlussbericht des Beirats zur Umsetzung der Digitalstrategie Deutschlands sagt Alexander Rabe, Geschäftsführer des eco – Verbands der Internetwirtschaft e.V.:
„Als Mitglied im Beirat Digitalstrategie konnte ich in den letzten zwei Jahren einen Blick unter die Motorhaube der digitalpolitischen Arbeit dieser Bundesregierung werfen. Mein Fazit ist ambivalent. Einerseits haben mich die zahlreichen hochmotivierten und kompetenten Mitarbeitenden der Ministerien davon überzeugt, dass eine digitale Transformation in Deutschland möglich ist und an vielen Stellen mit Herzblut und Kompetenz vorangetrieben wird. Andererseits sind jedoch die Rahmenbedingungen und Strukturen für die erfolgreiche und effiziente Umsetzung von Digitalprojekten in der Bundesregierung nach wie vor mangelhaft und führen zu Ineffizienz und Frustration bei allen Beteiligten. Klar ist: Die kommende Bundesregierung muss deutlich entschlossener und vor allem auch konsequenter handeln, um Deutschlands digitale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und auch die eigene Handlungsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Für die Digitalstrategie einer zukünftigen Regierung gilt, dass sie ein klares Zielbild benötigt, auf das alle Digitalprojekte und Aktivitäten der Bundesregierung dann auch einzahlen. Von diesem Zielbild ausgehend sind konkrete Maßnahmen zu formulieren, die mit transparenten Indikatoren und robusten Mechanismen zur Evaluation unterlegt werden. Ein Digitalministerium – oder eine andere zentrale steuernde Instanz – benötigt zudem zukünftig ressortübergreifende Kompetenzen und ein eigenes Budget, um die bisherigen Versäumnisse aufzuholen.
Die Erfahrung aus den letzten zwei Jahren hat gezeigt, dass die Begleitung einer ressortübergreifenden Digitalstrategie durch eine überparteiliche Instanz wie den Beirat unerlässlich ist, um den Blick für das Wesentliche nicht zu verlieren und gleichzeitig festgefahrene Strukturen und Denkmuster durch Perspektiven von außen zu durchbrechen. Darüber hinaus formulieren wir in unserer Internetpolitischen Agenda des eco Verbands folgende digitalpolitische Weichenstellungen mit höchster Priorität für die zukünftige Bundesregierung:
Digitalpolitische Weichenstellungen
Ein schneller Ausbau von Glasfaser-, 5G- und weiteren digitalen Infrastrukturen wie Rechenzentren und Cloud-Kapazitäten, begleitet von einem konsequenten Abbau bürokratischer Hürden und insbesondere in der laufenden Legislatur neu geschaffener Dokumentationspflichten sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche und schnelle digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft sowie für einen wettbewerbsfähigen Digitalstandort Deutschland.”
Redaktionelle Infos
Rechtsprechung: Wann darf der Staat Wirtschaftsakteuren Hürden auferlegen?
Der Staat darf unter bestimmten Voraussetzungen Wirtschaftsakteuren Hürden auferlegen. Solche Eingriffe erfolgen in der Regel durch ordnungspolitische Maßnahmen und gesetzliche Regelungen, um den Wettbewerb zu sichern und Dritte vor negativen Einflüssen unternehmerischen Handelns zu schützen. Allerdings kann ein Übermaß an staatlichen Eingriffen die Handlungsfreiheit der Unternehmen einschränken und als Hürde wirken.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat klargestellt, dass staatliche Maßnahmen, die den freien Wettbewerb beeinträchtigen, nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. In der Entscheidung “Höfner und Elser v Macrotron GmbH” (1991) wurde festgestellt, dass auch staatliche Stellen als “Unternehmen” im Sinne des Wettbewerbsrechts gelten können und somit den Wettbewerbsregeln unterliegen. In diesem Fall wurde die Monopolstellung der Bundesanstalt für Arbeit in Frage gestellt, da sie den Wettbewerb im Bereich der Arbeitsvermittlung beeinträchtigte.
Zusammenfassend dürfen staatliche Eingriffe in die Wirtschaft erfolgen, müssen jedoch verhältnismäßig sein und dürfen den freien Wettbewerb nicht unverhältnismäßig einschränken. Die Rechtsprechung betont die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen staatlicher Regulierung und unternehmerischer Freiheit.
Quelle
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/unternehmen-und-produktion-293/8577/zwischen-regulierung-und-deregulierung
https://en.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6fner_and_Elser_v_Macrotron_GmbH
Kategorisiert in: News, Wirtschaft