EEG 2027 sorgt für Streit: Warum Autohäuser ihre Solarpläne jetzt neu bewerten könnten
Juli 29, 2026 12:46 pmNeue Regeln bremsen Investitionen des Kfz-Gewerbes in die Energiewende EEG 2027
ZDK warnt vor neuen Hürden für Photovoltaik auf Autohäusern Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027). Diese setzt aus Sicht des ZDK die falschen Anreize: Statt Investitionen in Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern zu erleichtern, macht sie diese für viele mittelständische Autohäuser wirtschaftlich unattraktiver. Autohäuser verfügen über große Dachflächen, einen hohen Eigenverbrauch und zunehmend über Ladeinfrastruktur. Viele Betriebe investieren in Schnellladesäulen und Batteriespeicher, um selbst erzeugten Solarstrom für Kunden und Mitarbeiter effizient zu nutzen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und der Ladeinfrastruktur – vorausgesetzt, Investitionen bleiben wirtschaftlich kalkulierbar. „Das Kfz-Gewerbe will die Energiewende aktiv mitgestalten. Unsere Betriebe möchten in Photovoltaik, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur investieren.
Dafür brauchen sie verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen. Wer den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen will, darf Investitionen auf Gewerbedächern nicht durch zusätzliche Komplexität und unsichere Erlöse ausbremsen“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Die EEG-Novelle sieht unter anderem eine schrittweise verpflichtende Direktvermarktung für neue Photovoltaikanlagen sowie zusätzliche Anforderungen an Mess- und Steuerungstechnik vor. Gleichzeitig entfallen bewährte Fördermechanismen für Volleinspeiseanlagen.
Das erhöht den Aufwand, verschlechtert die Wirtschaftlichkeit vieler Anlagen und mindert so die Planungssicherheit für investitionsbereite Betriebe. Der ZDK fordert einfache und bezahlbare Direktvermarktungsmodelle, mittelstandsgerechte Bagatellgrenzen, praxistaugliche technische Anforderungen und ausreichende Übergangsfristen. Neue Pflichten sollten erst greifen, wenn entsprechende Lösungen flächendeckend verfügbar und wirtschaftlich tragfähig sind. Konkrete Verbesserungsvorschläge hat der ZDK bereits an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) übermittelt.
Der ZDK wirbt dafür, die Belange des Kfz-Gewerbes im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und die Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik mittelstandsgerecht auszugestalten. Positiv bewertet der ZDK dagegen das ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossene Netzanschlusspaket. Schnellere und digitale Netzanschlussverfahren erleichtern Investitionen in Photovoltaik und Ladeinfrastruktur. „Autohäuser wollen Teil der Energiewende sein. Die Politik sollte dieses Engagement fördern statt ausbremsen“, so Peckruhn.
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Stichwörter: Autohäuser, nachrichten, Photovoltaik
Kategorie: Erneuerbare Energien, Unternehmen