Lobbyregister

Erhöhte Transparenz in der Interessenvertretung: Das reformierte Lobbyregister 2024

Juli 2, 2024 3:15 pm Veröffentlicht von Schreibe einen Kommentar

Start mit mehr Transparenz im Lobbyregister

Am 1. März 2024 ist das Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 15. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 10) in Kraft getreten. Die gesetzlich vorgesehene Übergangszeit, innerhalb derer alle bestehenden Registereinträge von den Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern an die neue Gesetzeslage anzupassen waren (Migration), endete zum 30. Juni 2024.


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Redaktionelle Infos

Das Deutsche Lobbyregister: Eine Einführung

Das deutsche Lobbyregister wurde am 1. Januar 2022 eingeführt und dient dazu, Transparenz im Bereich der Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung zu erhöhen. Das Register ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, in dem Interessenvertreter, also Lobbyisten, ihre Tätigkeiten und Kontakte offenlegen müssen.

#### Zweck und Ziel des Lobbyregisters
Das Hauptziel des Lobbyregisters ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die politischen Prozesse zu stärken, indem die Einflussnahme von Interessenvertretern auf politische Entscheidungen sichtbar gemacht wird. Dies soll Korruption vorbeugen und die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen erhöhen.

#### Eintragungspflicht und Angaben
Alle natürlichen und juristischen Personen sowie Organisationen, die regelmäßig, auf Dauer oder im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben, müssen sich im Lobbyregister eintragen. Seit dem 1. März 2024 gelten verschärfte Vorschriften, die zusätzliche Angaben erfordern. Lobbyisten müssen nun detaillierte Informationen zu ihren Lobbyaktivitäten, einschließlich konkreter Regelungsvorhaben und den dazu abgegebenen Stellungnahmen und Gutachten, angeben. Auch die Anzahl der relevanten Lobbykontakte, die Schwelle zur Registrierungspflicht auslösen, wurde von 50 auf 30 innerhalb von drei Monaten gesenkt.

#### Erweiterte Transparenzanforderungen
Die Reform des Lobbyregistergesetzes von 2024 bringt erhebliche Änderungen mit sich. Dazu gehört die Verpflichtung, finanzielle Informationen offenzulegen, wie z.B. die Hauptfinanzierungsquellen und die jährlichen Ausgaben für Lobbyarbeit. Darüber hinaus müssen die im Lobbyregister eingetragenen Lobbyisten angeben, ob sie oder ihre Vertreter innerhalb der letzten fünf Jahre ein öffentliches Amt innehatten, um sogenannte „Drehtüreffekte“ zu vermeiden.

#### Überwachung und Aktualisierung
Das Register verlangt eine jährliche Aktualisierung der Einträge sowie eine Bestätigung der Gesamteintragung spätestens sechs Monate nach Ende des letzten Geschäftsjahres. Diese kontinuierlichen Updates sollen sicherstellen, dass die veröffentlichten Informationen stets aktuell und vollständig sind.

Für weiterführende Informationen und detaillierte Einsichten besuchen Sie die offizielle Webseite des Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag.

Quellen:

https://www.lobbyregister.bundestag.de/startseite,

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