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EU Kommission: Jahresbericht über das Gesetz über digitale Märkte

April 30, 2025 12:45 pm Veröffentlicht von

EU-Kommission :Bilanz zur Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte – Zahl der Gatekeeper steigt, erste Verfahren laufen

Die Europäische Kommission hat ihren zweiten Jahresbericht zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert regulatorische Maßnahmen im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 mit dem Ziel, Fairness und Bestreitbarkeit auf den digitalen Märkten Europas zu stärken. Im Fokus stehen Plattformbetreiber mit besonders großer Marktmacht, die als sogenannte „Gatekeeper“ benannt werden.

Plattformdienste

Nach der erstmaligen Benennung von sechs Unternehmen im Jahr 2023 – darunter Alphabet, Apple und Meta – wurden 2024 zwei weitere Plattformdienste hinzugefügt: Booking.com (als Online-Vermittlungsdienst) und iPadOS (als Betriebssystem von Apple). Damit unterliegen nun sieben Unternehmen mit insgesamt 24 zentralen Plattformdiensten den strengen Vorgaben des DMA. Die Kommission führte mehrere Marktuntersuchungen durch, um Gegenargumente von Unternehmen gegen eine Benennung zu prüfen. In einigen Fällen – etwa TikTok Ads (ByteDance) und das soziale Netzwerk X – folgte sie der Argumentation der Unternehmen und verzichtete auf eine Einstufung als Gatekeeper. Im Gegenzug wurden neue Verfahren eingeleitet, etwa gegen Apple im Zusammenhang mit dem Betriebssystem iPadOS.

Gatekeeper Pflichten

Seit März 2024 gelten für die erstmals benannten Gatekeeper verbindliche Pflichten zur Einhaltung des DMA. Diese betreffen unter anderem die Interoperabilität von Systemen, die Transparenz bei Verbraucherprofilen sowie die Möglichkeit für Nutzer, ihre Daten zu kontrollieren oder zu übertragen. Im Zuge dessen eröffnete die Kommission sechs Verfahren wegen möglicher Verstöße, darunter gegen Alphabet, Apple und Meta. Besonders kritisch wird Metas „Pay or Consent“-Modell bewertet, das aus Sicht der Kommission keine echte Wahlfreiheit für Nutzer darstellt.

Anonymes Hinweisgebersystem

Zur Förderung von Transparenz und Compliance richtete die Kommission ein anonymes Hinweisgebersystem ein, führte Dialoge mit Plattformbetreibern und organisierte öffentliche Workshops. Die Hochrangige Gruppe für das Gesetz über digitale Märkte, bestehend aus EU-Regulierungsnetzwerken, wurde durch drei Fachuntergruppen ergänzt – mit Schwerpunkten auf Datenpflichten, Interoperabilität und Künstlicher Intelligenz.

Öffnung mobiler Ökosysteme

Auch die Öffnung mobiler Ökosysteme war ein zentraler Schwerpunkt. Apple, Alphabet und Microsoft wurden aufgefordert, Einstellungen in ihren Betriebssystemen so anzupassen, dass Nutzer einfacher alternative Dienste wählen und vorinstallierte Anwendungen deinstallieren können. Zudem laufen Untersuchungen zur Lenkung von Nutzern – etwa durch Einschränkungen beim Vertrieb von Apps außerhalb der offiziellen App-Stores.

Online-Suche und Marktplätze

Im Bereich Online-Suche und Marktplätze verfolgt die Kommission Hinweise auf wettbewerbswidrige Selbstbevorzugung und prüft Lizenzmodelle zur Weitergabe von Nutzerdaten. Die Einhaltung des Verbots sogenannter Bestpreisklauseln – wie bei Booking.com – wird ebenfalls überwacht. Amazon und andere Plattformen berichteten von präventiven Maßnahmen, um DMA-Vorgaben einzuhalten.

Die Kommission erhielt 2024 insgesamt 15 Meldungen zu geplanten Unternehmenszusammenschlüssen. Auch sogenannte „Talentübernahmen“ wurden auf ihre Vereinbarkeit mit dem DMA geprüft. Parallel wurden alle Gatekeeper zur jährlichen Offenlegung ihrer Techniken zur Erstellung von Nutzerprofilen verpflichtet. Die geprüften Berichte wurden durch die Kommission ausgewertet.

Die intensive Zusammenarbeit mit nationalen Wettbewerbsbehörden wurde 2024 weiter ausgebaut. Über das Europäische Wettbewerbsnetz erfolgte ein koordinierter Informationsaustausch, um eine kohärente Durchsetzung des DMA in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte: „Mit dem Gesetz über digitale Märkte setzen wir ein starkes Signal für faire und offene digitale Märkte in Europa. Die ersten Durchsetzungsmaßnahmen zeigen Wirkung, aber der Weg zu dauerhaftem Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.“

Der vollständige Bericht ist abrufbar unter: https://digital-markets-act.ec.europa.eu

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