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EU-Mercosur: EU will Bauern im Mercosur-Abkommen stärker absichern

Oktober 14, 2025 9:33 am Veröffentlicht von

Kommission: Stärkung des Schutzes von EU-Landwirten  – EU-Mercosur-Abkommen

Die Kommission hat eine Verordnung zur Stärkung des Schutzes von Landwirten in der EU im Rahmen des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Garantien erfüllen die Garantien, die den EU-Landwirten im Rahmen des EMPA-Rechtsvorschlags gewährt werden, den die Kommission den EU-Mitgliedstaaten am 3. September übermittelt hat. In der Praxis bieten sie den EU-Landwirten eine zusätzliche Sicherheitsebene, die über die sorgfältig kalibrierte Einführung gezielter Quoten hinausgeht, die mit dem Mercosur für Einfuhren in sensiblen Sektoren vereinbart wurden. Im unwahrscheinlichen Fall eines unvorhergesehenen und schädlichen Anstiegs der Einfuhren aus dem Mercosur oder eines übermäßigen Rückgangs der Preise für EU-Hersteller würden rasche und wirksame Schutzmaßnahmen in Gang kommen. In dem Vorschlag werden Verfahren festgelegt, mit denen die rechtzeitige und wirksame Umsetzung bilateraler Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse gewährleistet werden soll. Sie enthält auch besondere Bestimmungen für bestimmte empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse (die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind), wie Rindfleisch, Geflügel, Reis, Honig, Eier, Knoblauch, Ethanol und Zucker. Zu den besonderen Bestimmungen für empfindliche Produkte gehören eine verstärkte Überwachung, klare Auslöser und eine rasche Reaktion.

Verbesserte Überwachung

Die Kommission wird die Marktentwicklungen bei den Einfuhren bestimmter empfindlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen des Abkommens systematisch überwachen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament alle sechs Monate einen Bericht übermitteln, in dem die Auswirkungen dieser Einfuhren auf die EU-Märkte bewertet werden. Diese regelmäßige und detaillierte Überwachung wird es ermöglichen, Risiken frühzeitig zu erkennen und rasch Maßnahmen zur Behebung potenzieller negativer Auswirkungen zu ergreifen. Diese Berichte umfassen den Unionsmarkt und gegebenenfalls auch die besondere Situation in einem oder mehreren Mitgliedstaaten.

Auslöser löschen

Die Kommission wird vorrangig Fälle prüfen, in denen es zu einem Anstieg der Einfuhren oder einem Rückgang der Inlandspreise in einem oder mehreren Mitgliedstaaten kommt. In der Regel wird die Kommission eine Untersuchung einleiten, wenn die Preise der Einfuhren aus dem Mercosur mindestens 10 % unter den Preisen derselben oder konkurrierender EU-Waren liegen und a) die jährlichen Einfuhren einer Ware aus dem Mercosur zu Präferenzbedingungen um mehr als 10 % steigen oder b) die Einfuhrpreise der betreffenden Ware aus dem Mercosur im Vergleich zum Vorjahr um 10 % sinken. Kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass eine schwere Schädigung vorliegt (oder droht), könnte die EU die Zollpräferenzen für schädigende Waren vorübergehend zurückziehen.

Schnelle Reaktion

Im Rahmen des Vorschlags verpflichtet sich die Kommission,

  • unverzügliche Einleitung einer Untersuchung auf Ersuchen eines Mitgliedstaats, wenn hinreichende Gründe vorliegen;
  • in den dringendsten Fällen innerhalb von höchstens 21 Tagen nach Eingang des Ersuchens vorläufige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn ein hinreichendes Schadensrisiko besteht;
  • Ziel ist es, die Untersuchungen innerhalb von vier Monaten abzuschließen (deutlich schneller als die ansonsten vom EMPA zulässigen zwölf Monate).

Hintergrund

Die im EMPA enthaltenen bilateralen Schutzklauseln ermöglichen die vorübergehende Rücknahme von Zollpräferenzen, um möglichen negativen Auswirkungen von Zollsenkungen entgegenzuwirken. Mit dem heutigen Vorschlag wird diese Klausel direkt in verbindliches und sofort durchsetzbares EU-Recht umgesetzt. Sie baut auf der Verordnung (EU) 2019/287 auf, mit der die Schutzklausel und andere Mechanismen umgesetzt werden, die die vorübergehende Rücknahme von Präferenzen in bestimmten Abkommen zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern ermöglichen. Angesichts der Empfindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit den Mercosur-Ländern wurde ein spezifischer Rechtsakt als angemessen erachtet.

Nächste Schritte

Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung muss vom Europäischen Parlament und vom Rat in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden. Die Kommission hat mit dem Vorschlag für diese Verordnung rasch gehandelt, und wir gehen davon aus, dass die beiden gesetzgebenden Organe sie rasch annehmen werden, um sofort davon zu profitieren.

ec.europa.eu

 

 

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