EU und Singapur,wettbewerbfähige,digitale Wirtschaft

EU und Singapur: Förderung einer offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Wirtschaft

Mai 9, 2025 1:14 pm Veröffentlicht von

EU & Singapur unterschreiben Deal über digitalen Handel

Die Europäische Union und Singapur haben mit der Unterzeichnung eines wegweisenden Abkommens über den digitalen Handel (DTA) einen wichtigen Schritt in ihren bilateralen Handelsbeziehungen gemacht. Dieses Abkommen, das vom Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit Maroš Šefčovič und der für Handelsbeziehungen zuständigen Ministerin von Singapur Grace Fu Hai Yien unterzeichnet wurde, ist ein wichtiger Meilenstein bei der Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Singapur im digitalen Bereich. Es spiegelt auch das klare Engagement beider Seiten wider, ihre langjährigen Wirtschaftsbeziehungen zu stärken und die regelbasierte Handelsordnung aufrechtzuerhalten.

Das DBA ermöglicht es der EU und Singapur, mit dem sich rasch entwickelnden Charakter der digitalen Wirtschaft Schritt zu halten. Sie setzt einen hohen Standard für die Regeln für den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur und erhöht die Ambitionen der Regeln für den digitalen Handel weltweit. Sie baut auf dem Ansatz der EU für Digital- und Datenvorschriften auf, bei dem die Menschen und ihre Rechte in den Mittelpunkt gestellt werden.

Förderung einer offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Wirtschaft

Singapur ist ein wichtiger Partner der EU. Das DBA zeigt ein klares Bekenntnis beider Partner, bei neuen digitalen Entwicklungen an der Spitze zu stehen und gleichzeitig offene digitale Volkswirtschaften aufrechtzuerhalten, die wettbewerbsfähig, transparent, fair und frei von ungerechtfertigten Hindernissen für den internationalen Handel sind. Das DBA wird den Verbraucherschutz verbessern, vertrauenswürdige grenzüberschreitende Datenströme erleichtern und Unternehmen, die sich am grenzüberschreitenden digitalen Handel beteiligen möchten, Rechtssicherheit bieten sowie ungerechtfertigte Hindernisse für den digitalen Handel beseitigen. Dazu gehören beispielsweise der Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, Zölle auf elektronische Übermittlungen, elektronische Verträge, elektronische Authentifizierungs- und Vertrauensdienste, Online-Verbrauchervertrauen, unaufgeforderte Direktmarketing-Mitteilungen, offene Regierungsdaten und die regulatorische Zusammenarbeit im digitalen Handel.

Das DBA wird protektionistische Praktiken und Strategien verhindern, indem ungerechtfertigte Datenlokalisierungsmaßnahmen verboten werden. Dies wird dazu beitragen, vertrauenswürdige grenzüberschreitende Datenströme und den Schutz des Quellcodes vor unbefugter Offenlegung zu gewährleisten. Im Rahmen der Verhandlungen stellte die Kommission die uneingeschränkte Achtung des EU-Rahmens für Privatsphäre und Datenschutz sowie die Wahrung des Regelungsspielraums bei der Verfolgung legitimer Ziele der öffentlichen Ordnung sicher.

Die nächsten Schritte

Die EU und Singapur werden nun ihre jeweiligen Verfahren befolgen, um auf die Ratifizierung des digitalen Handelsabkommens zwischen der EU und Singapur hinzuarbeiten. Auf Seiten der EU bedarf die förmliche Ratifizierung des Abkommens der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Der Text des DBA ist bereits als Anhang zum Beschluss des Rates vom 14. April 2025 zur Ermächtigung der Kommission, das Abkommen zu unterzeichnen, öffentlich zugänglich und wird in Kürze auf der Website der Kommission veröffentlicht.

Hintergrund

Das DBA EU-Singapur ist ein modernes, eigenständiges Abkommen, das vom Freihandelsabkommen und dem Investitionsschutzabkommen zwischen beiden Parteien getrennt ist. Die Verhandlungen über das DBA wurden am 20. Juli 2023 von dem Exekutiv-Vizepräsidenten der Kommission, Valdis Dombrovskis, und dem singapurischen Minister für Handel und Industrie, Gan Kim Yong, aufgenommen. Nach dem politischen Abschluss der Verhandlungen am 25. Juli 2024 ermächtigte der Rat die Kommission, das DBA mit seinem Beschluss vom 14. April 2025 zu unterzeichnen. Als Grundsatz des Völkerrechts bestätigt die Unterzeichnung eines internationalen Abkommens den Text und zeigt die Bereitschaft der Parteien an, das Abkommen formell in die Genehmigungsphase zu bringen. Die Unterschrift allein stellt keine Zustimmung zur rechtlichen Bindung dar.

Der digitale Handel nimmt an Größe und Bedeutung zu: Über 60 % des globalen Bruttoinlandsprodukts gelten heute als mit digitalen Transaktionen verbunden. Im Jahr 2019 stiegen die weltweiten Online-Verkäufe auf über 26 Billionen US-Dollar. Die EU ist der weltweit größte Exporteur von Dienstleistungen, und 48 % dieser Dienstleistungen (ohne Investitionen) sind digital. Im Jahr 2022 wurde mehr als die Hälfte des gesamten Dienstleistungsverkehrs zwischen der EU und Singapur digital abgewickelt (55 %–43 Mrd. EUR). Die Vorschriften für den digitalen Handel fördern den Verbraucherschutz im Internet und bieten Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, neue Möglichkeiten, sich an globalen Wertschöpfungsketten zu beteiligen.


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Redaktionelle Infos

IT-Branche

Die IT-Branche in Deutschland sieht sich zunehmend mit einer Überforderung durch EU-Vorgaben, globalen Wettbewerbsdruck und umfangreicher Bürokratie konfrontiert.

Bürokratische Belastungen

Laut dem IAB/ZEW-Gründungspanel 2025 leiden insbesondere junge Unternehmen erheblich unter bürokratischen Hürden. Übermäßige Dokumentationspflichten hindern viele Start-ups an Wachstum und Innovation. Insbesondere Unternehmen, die sich auf Forschung und Entwicklung konzentrieren, berichten verstärkt von negativen Auswirkungen bürokratischer Belastungen. Diese Anforderungen reduzieren die Zeit, die Gründerinnen und Gründer sinnvoll für Innovationen nutzen können, was fatale Folgen für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Start-ups hat.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) betont, dass überbordende Bürokratie die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigt. Lange Genehmigungsverfahren hemmen die Modernisierung der Infrastruktur und von Gebäuden. Zudem steht jeder Euro, der in die Erfüllung von Berichtspflichten fließt, nicht mehr für Investitionen zur Verfügung. Die DIHK fordert daher einen stringenten Bürokratieabbau, um Europa auf globaler Ebene wieder wettbewerbsfähiger zu machen.

Globaler Wettbewerbsdruck

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnt vor einer Deindustrialisierung Deutschlands. Eine Studie der Boston Consulting Group und des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt, dass Deutschland in vielen Bereichen zurückgefallen ist, was strukturellen Problemen wie hohen Energiekosten, Arbeitskosten, Unternehmenssteuern, übermäßiger Bürokratie und Fachkräftemangel zugeschrieben wird. Bis 2030 könnte ein Fünftel der industriellen Wertschöpfung bedroht sein. Der BDI fordert daher eine entschlossene Industriepolitik, um Deutschland wettbewerbsfähig zu halten, insbesondere in den Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI).

Fazit

Die IT-Branche in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen durch komplexe EU-Vorgaben, intensiven globalen Wettbewerb und eine zunehmende Bürokratisierung. Diese Faktoren beeinträchtigen insbesondere junge Unternehmen und Start-ups, die mit begrenzten Ressourcen und Kapazitäten kämpfen. Ein umfassender Bürokratieabbau und gezielte Fördermaßnahmen sind erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen IT-Branche zu stärken.


Sicherheit und Einsatz internationaler Arbeitnehmer

Der Einsatz außereuropäischer Programmierer in deutschen Unternehmen kann sowohl Chancen als auch Risiken für die IT-Sicherheit und die digitale Souveränität Deutschlands mit sich bringen.

Potenzielle Sicherheitsrisiken

Zugriff auf sensible Daten: Externes Personal, insbesondere aus Drittstaaten, kann potenziell Zugang zu vertraulichen Unternehmensinformationen und kritischer Infrastruktur erhalten.
Cyberangriffe und Spionage: Es besteht die Gefahr, dass durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen Schadsoftware eingeschleust oder gezielte Spionage betrieben wird. Beispielsweise wurde Deutschland in der Vergangenheit Ziel von Cyberangriffen, die mit staatlich unterstützten Akteuren in Verbindung gebracht wurden.

Mangelndes Risikobewusstsein: Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung eines umfassenden Risikomanagements. Eine Studie zeigt, dass nur 13,2 % der deutschen Unternehmen ihr IT-Risikomanagement entsprechend den Anforderungen der NIS2-Richtlinie verbessert haben.

Regulatorische Maßnahmen und Empfehlungen

Um den genannten Risiken zu begegnen, sind folgende Maßnahmen und Regularien relevant:

NIS2-Richtlinie: Diese EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen zu implementieren und Sicherheitsvorfälle zu melden.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Das BSI bietet Leitlinien und Empfehlungen zur IT-Sicherheit und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen.

Zertifizierungen und Standards: Die Implementierung von Sicherheitsstandards wie ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz kann helfen, Sicherheitslücken zu identifizieren und zu schließen.

Fazit

Während die Zusammenarbeit mit außereuropäischen Programmierern zur Behebung des Fachkräftemangels beitragen kann, ist es essenziell, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dazu gehören strenge Zugriffskontrollen, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und die Sensibilisierung aller Mitarbeiter für IT-Sicherheitsrisiken. Nur so kann die digitale Souveränität und Sicherheit Deutschlands gewährleistet werden.

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