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EU Untersuchung: erhebliche Mängel bei Verbraucherinformationen im Online-Handel mit Second-Hand-Waren

März 12, 2025 12:24 pm Veröffentlicht von

Greenwashing weit verbreitet

Brüssel. Eine europaweite Untersuchung der Europäischen Kommission und nationaler Verbraucherschutzbehörden aus 25 EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen hat ergeben, dass fast die Hälfte der Online-Händler für Second-Hand-Waren Verbraucher nicht korrekt über ihre Rückgaberechte informiert. Insgesamt wurden 356 Online-Händler im Rahmen einer koordinierten Überprüfung („Sweep“) untersucht. Dabei wurden bei 185 Händlern (52 %) potenzielle Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht festgestellt. Insbesondere wiesen die Untersuchungen folgende Mängel auf:

  • 40 % der Händler informierten nicht klar über das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.
  • 45 % der Anbieter gaben keine korrekten Informationen über das Rückgaberecht für fehlerhafte oder nicht wie beworbene Produkte.
  • 57 % der Unternehmen hielten die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgarantie von einem Jahr für Second-Hand-Waren nicht ein.
  • Von 34 % der Händler, die Umweltversprechen auf ihren Webseiten machten, waren 20 % nicht ausreichend belegt und 28 % irreführend oder täuschend.
  • 5 % der Händler gaben ihre Identität nicht korrekt an, und 8 % wiesen den Gesamtpreis inklusive Steuern nicht transparent aus.

Verbraucherschutzbehörden prüfen weitere Maßnahmen. Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden nun prüfen, ob und welche weiteren rechtlichen Schritte gegen die 185 auffälligen Händler eingeleitet werden, um deren Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Hintergrund der Untersuchung

Die Untersuchung wurde im Rahmen des Netzwerks der Verbraucherrechtlichen Zusammenarbeit (Consumer Protection Cooperation, CPC) durchgeführt, das unter der Koordination der Europäischen Kommission arbeitet. Ziel ist es, Verstöße gegen das Verbraucherrecht im Binnenmarkt zu identifizieren und zu ahnden. Die Verbraucherrechte-Richtlinie sowie die E-Commerce-Richtlinie legen fest, welche Informationspflichten Online-Händler gegenüber Verbrauchern haben. Zudem müssen die Geschäftspraktiken den Vorgaben der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken entsprechen. Beim Verkauf von Second-Hand-Waren sind zusätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach der Warenverkaufsrichtlinie zu beachten. Die neue Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel wird nach ihrer Umsetzung in nationales Recht sicherstellen, dass Verbraucher umfassendere Informationen zur Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten erhalten. Gleichzeitig wird sie Verbraucher stärker vor Greenwashing und geplanter Obsoleszenz schützen.

Betroffene Branchen

Die Untersuchung umfasste eine Vielzahl von Warengruppen, darunter Kleidung, Accessoires, Elektronik, Spielzeug, Haushaltsgeräte, Möbel, CDs und Vinyl, Babyprodukte, Autos (einschließlich Elektroautos), Sportartikel, Ersatzteile, Motorräder und Fahrräder, Gartenprodukte sowie Heimwerkerbedarf.

Teilnehmende Länder

An der Untersuchung beteiligten sich die EU-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden. Zusätzlich nahmen Island und Norwegen teil.

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