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EZB Klimafaktor soll künftig den Wert von Unternehmensanleihen beeinflussen

Juli 30, 2025 9:20 pm Veröffentlicht von

Sicherheitenrahmen zur Berücksichtigung klimabezogener Transitionsrisiken

Klimafaktor soll Eurosystem vor potenziellen Wertverlusten bei Sicherheiten im Falle adverser klimabezogener Transitionsschocks schützen. Maßnahme soll zukunftsgerichteten klimabezogenen Unsicherheiten entgegenwirken und dadurch Resilienz der geldpolitischen Implementierung des Eurosystems verbessern. Maßnahme soll ab zweiter Jahreshälfte 2026 auf marktfähige, von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften begebene Vermögenswerte Anwendung finden. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat beschlossen, eine neue Maßnahme innerhalb des Sicherheitenrahmens einzuführen, um die mit der Klimakrise verbundenen finanziellen Risiken besser steuern zu können.

Gewährleistung von Preisstabilität

Der Wert von Sicherheiten, die geldpolitische Geschäftspartner im Rahmen der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems hinterlegen, wird von klimabedingten Unsicherheiten beeinflusst. Da diese Refinanzierungsgeschäfte ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung von Preisstabilität sind, hat der EZB-Rat die Einführung eines „Klimafaktors“ beschlossen. Dieser kann den Wert eines als Sicherheit hinterlegten Vermögenswerts verringern, abhängig davon, inwiefern besagter Vermögenswert von klimabezogenen Unsicherheiten betroffen ist. Der Faktor fungiert also als Puffer gegenüber möglichen finanziellen Auswirkungen der mit dem Klimawandel verbundenen Unsicherheiten. Er ergänzt das bestehende Instrumentarium zur Risikosteuerung, indem er zukunftsgerichtete Analysen von Klimaszenarien berücksichtigt und dadurch die Resilienz der geldpolitischen Implementierung des Eurosystems stärkt. Der Klimafaktor wird so kalibriert, dass eine
angemessene Verfügbarkeit von Sicherheiten gewährleistet ist.

Ökologischer Wandel

Der EZB-Rat hat beschlossen, den Klimafaktor auf von nichtfinanziellen Unternehmensentitäten begebene marktfähige Vermögenswerte und auf adverse Ereignisse, die speziell mit dem ökologischen Wandel im Zusammenhang stehen, anzuwenden. Der Klimafaktor wird auf einzelne Vermögenswerte angewendet. Bei der Kalibrierung werden folgende Daten berücksichtigt: die im
Stresstest 2024 zu Klimarisiken in der Bilanz des Eurosystems enthaltenen Daten zu Anleihen nichtfinanzieller Unternehmen auf Sektorebene, der Klima-Score im Rahmen des Programms zum
Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) und die Restlaufzeit des Vermögenswerts.

Die Maßnahme soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 eingeführt werden. Der EZB-Rat soll eine regelmäßige Überprüfung durchführen, um der wachsenden Verfügbarkeit von Daten und Modellen, relevanten regulatorischen Entwicklungen sowie Fortschritten bei der Bewertung klimabezogener Risiken Rechnung zu tragen.

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