Fachkräftesicherung: Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch kommt – aber Qualität in Gefahr
August 15, 2025 8:00 pmVer.di fordert verlässliche Standards für Pädagogik und Personal
In knapp einem Jahr, am 1. August 2026, tritt auch in Niedersachsen und Bremen der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder stufenweise in Kraft. Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di laufen die Vorbereitungen dafür in der Landespolitik nur schleppend. „Mit großer Sorgen stellen wir fest, dass wichtige vorbereitende Maßnahmen zur Sicherstellung eines nicht nur quantitativ ausreichenden, sondern auch qualitativen Angebots im Sinne der Kinder und des notwendigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsanspruchs in Niedersachsen noch nicht erfolgt sind“, sagt Sylvia Milsch. Sie kümmert sich im ver.di-Landesbezirk unter anderem um die Ganztagsbetreuung an Grundschulen. „Was nützt den Eltern ein einklagbarer Anspruch auf acht Stunden Bildung und Betreuung pro Tag für ihre Kinder, wenn die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Umsetzung nicht stimmen“, so Milsch weiter.
Der Ball liegt bei den Bundesländern
Die Länder sind dafür zuständig, rechtzeitig praktikable Ausführungsbestimmungen zur neuen Rechtslage für ihre Kommunen zu erlassen. Nur so ist aus Sicht der Gewerkschaft gesichert, dass zum Start des Ganztagsanspruchs hinreichend Personal eingestellt, Kostenübernahmen geklärt, der Ausbau der Einrichtungen erfolgt und die Qualität des pädagogischen Angebots gewährleistet ist „Für gesetzlich verankerte Qualitätsstandards, wie z.B. die Mindeststandards zum Fachkraft-Kind-Schlüssel, zu Räumlichkeiten, zur Qualifikation des Personals oder zum Anteil der Vorbereitungs- und Leitungszeiten wie in Kindertageseinrichtungen und Horten gibt es für den Ganztag bisher keine gültige Grundlage “, sagt Milsch weiter.
Supoptimale pädagogische Laien
Schon jetzt, ohne den in einem Jahr geltenden Rechtsanspruch, werde deutlich, dass fehlenden Regelungen durch das Land zu prekären Bedingungen im Ganztag für die Kinder und die Beschäftigten führen. „Viel zu häufig beaufsichtigen pädagogische Laien mit befristeten Arbeitsverträgen große Kindergruppen in nicht geeigneten Räumen“, sagt Milsch weiter. Die Folge: Die Einrichtungen riskieren verletzendes Verhalten zwischen Kindern, problematische Situationen zwischen Kolleg*innen, sowie einen pädagogisch inadäquaten Umgang mit den Kindern.
Chancengleichheit
ver.di verbindet mit der 2021 beschlossenen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz die Hoffnung auf mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder, sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und für Väter. Dies ist aber nur durch eine hohe pädagogische Qualität und durch Verlässlichkeit des Angebots möglich. „Wir fordern das Land Niedersachsen auf, die verbleibende Zeit bis zum August 2026 zu nutzen, um im Interesse der Kinder, der Familien und der Beschäftigten die dringend notwendigen Ausführungsregelungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Weg zu bringen“, sagt Sylvia Milsch.
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