Fondsrisiken begrenzen: Berlin setzt die europäischen Reformen 1:1 um
Oktober 30, 2025 12:03 pmBundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Begrenzung von Risiken bei Investmentfonds
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und der Umsetzung neuer Vorgaben des EU-Rechts (Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 sowie die Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 durch die neue Richtlinie (EU) 2024/2994). Der Gesetzentwurf setzt die europäischen Vorgaben 1:1 in deutsches Recht um.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland
Durch die verpflichtende Einführung von Liquiditätsmanagementinstrumenten wird systemischen Risiken vorgebeugt. Das dient auch der Stabilität des deutschen und europäischen Finanzmarkts. Durch den Einsatz dieser Instrumente wird das Liquiditätsmanagement der Fonds robuster gegen mögliche äußere Schocks. Die Anpassungen an die neuen europäischen Vorgaben für Fondsverwalter schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union.
Außerdem wird das nationale Finanzmarktrecht an den überarbeiteten Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) in der Europäischen Union angepasst. Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität für deutsche Fondsverwalter geschaffen werden. Mit dem Gesetzentwurf erfolgen weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, um deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähigerer Produkte zu erleichtern. Anlegerinnen und Anlegern werden somit mehr und bessere Anlagemöglichkeiten geboten. Damit wird die Attraktivität des Fondsstandorts Deutschland erhöht.
www.bundesfinanzministerium.de
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Stichwörter: Fondsrisiken begrenzen
Kategorie: Finanzen