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Gesetz über Digitale Dienste gilt ab morgen in der ganzen EU

Februar 16, 2024 4:10 pm Veröffentlicht von Schreibe einen Kommentar

Digital Service Act verpflichtet zur Entfernung von illegalen Inhalten

Am Samstag ist es so weit: Das Gesetz über Digitale Dienste, kurz DSA (Digital Services Act) gilt ab dem 17. Februar in der ganzen EU. Damit müssen Online-Vermittler und -Plattformen, beispielsweise Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise- und Beherbergungsplattformen, illegale Inhalte aufdecken, kennzeichnen und entfernen.

Wichtig: das Gesetz legt nicht fest, welche Inhalte illegal sind. Das Gesetz trat im November 2022 in Kraft und galt bisher für nur für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs und VLOSEs).

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Ab morgen gelten die Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste für alle Online-Plattformen, auf die die Nutzerinnen und Nutzer in der EU zugreifen. Nutzer, Mitgliedstaaten und Plattformen können nun die Instrumente des DSA nutzen, um eine sicherere und transparentere Online-Welt zu gestalten. Dies ist ein großer Meilenstein, der unsere grundlegenden Werte und Prinzipien der EU widerspiegelt.“

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton unterstrich: „Wir sind in vollem Einsatz, um die vollständige Umsetzung des DSA zu gewährleisten, und wir ermutigen alle Mitgliedstaaten, das Beste aus unserem neuen Regelwerk zu machen. Eine wirksame Durchsetzung ist der Schlüssel zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor illegalen Inhalten und zur Wahrung ihrer Rechte.“

Ab dem 17. Februar gelten die neuen Regeln für alle Online-Plattformen, während die VLOPs und VLOSEs zusätzliche Verpflichtungen haben.

Ausgenommen sind Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro erzielen.

Darüber, dass die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen die neuen Regeln einhalten, wacht die EU-Kommission. Ab Samstag kann sie dazu die vollständige Palette ihrer Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse nutzen und beispielsweise bei Verstößen gegen den DSA Bußgelder verhängen. Für kleinere Plattformen sind die nationalen DSA-Koordinatoren in den Mitgliedstaaten zuständig. Sie dienen auch als zentrale Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger. In Deutschland soll die Bundesnetzagentur gemeinsam mit weiteren deutschen Stellen diese Aufgabe übernehmen.

Alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, müssen folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Bekämpfung illegaler Inhalte, Waren und Dienstleistungen: Online-Plattformen müssen den Nutzern die Möglichkeit geben, illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen zu melden. Darüber hinaus müssen Online-Plattformen mit “vertrauenswürdigen Hinweisgebern” (trusted flaggers) zusammenarbeiten, d. h. mit spezialisierten Stellen, deren Hinweise von den Plattformen vorrangig behandelt werden müssen.
  • Schutz von Minderjährigen, einschließlich eines vollständigen Verbots, Minderjährige mit Werbung anzusprechen, die auf Profiling oder persönlichen Daten basiert.
  • Den Nutzern müssen Informationen über die ihnen angezeigte Werbung zur Verfügung gestellt werden, z. B. warum die Werbung ihnen gezeigt wird und wer für die Werbung bezahlt hat.
  • Verbot von Werbung, die sich an Nutzer auf der Grundlage sensibler Daten wie politischer oder religiöser Überzeugungen, sexueller Orientierung usw. richtet.
  • Einem Nutzer, der von einer Entscheidung zur Inhaltsmoderation betroffen ist, z. B. Entfernung von Inhalten, Sperrung des Kontos usw., eine Begründung zukommen lassen und die Begründung in die DSA-Transparenzdatenbank hochladen.
  • Den Nutzern Zugang zu einem Beschwerdemechanismus gewähren, damit Entscheidungen zur Inhaltsmoderation angefochten werden können.
  • Sie veröffentlichen mindestens einmal jährlich einen Bericht über ihre Verfahren zur Inhaltsmoderation.
  • Sie stellen den Nutzern klare Geschäftsbedingungen zur Verfügung und geben die wichtigsten Parameter an, auf deren Grundlage ihre Systeme zur Empfehlung von Inhalten funktionieren.
    Benennung eines Ansprechpartners für die Behörden und die Nutzer.

Geltungsbereich

Neben Online-Plattformen gilt das Gesetz über digitale Dienste auch für Hosting-Dienste (z. B. Cloud-Dienste oder Domain-Namen-Systeme, Hintergrunddienste, die Nutzer mit angeforderten Website-Adressen verbinden) sowie für Online-Vermittler (z. B. Internetdienstanbieter oder Domains). Hosting-Dienste und Online-Vermittler unterliegen einem Teil der Verpflichtungen des DSA.

Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen

Seit Ende August 2023 gilt der DSA bereits für die 19 im April 2023 benannten sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs) (mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern). Drei weitere Plattformen, die im Dezember 2023 als VLOPs benannt wurden, haben bis Ende April Zeit, die zusätzlichen VLOP-Verpflichtungen des DSA zu erfüllen. Ab morgen gelten jedoch für sie auch die allgemeinen DSA-Verpflichtungen.

Nationale Koordinatoren für digitale Dienste in den Mitgliedstaaten

Plattformen, die nicht als VLOPs oder VLOSEs ausgewiesen sind, werden auf Ebene der Mitgliedstaaten von einer unabhängigen Regulierungsbehörde überwacht, die als nationaler Koordinator für digitale Dienste (DSC) fungiert. Die DSCs sind dafür verantwortlich, dass sich diese Plattformen an die Regeln halten. Die DSCs werden den DSA für die in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Plattformen überwachen und durchsetzen.

Aufgaben der Koordinatoren für digitale Dienste

  • Der Koordinator für digitale Dienste ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden von Nutzern über Verstöße gegen den DSA durch eine Plattform, einschließlich VLOPs und VLOSEs. Der DSC leitet die Beschwerde gegebenenfalls zusammen mit einer Stellungnahme an den Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats weiter, in dem die Plattform niedergelassen ist.
  • Bescheinigung bestehender außergerichtlicher Rechtsbehelfsmechanismen für Nutzer, um Beschwerden vorzubringen und Entscheidungen über die Moderation von Inhalten anzufechten.
  • Bewertung und Verleihung des Status eines vertrauensvollen Hinweisgebers „Trusted Flaggers” an geeignete Bewerber oder unabhängige Stellen, die nachweislich über Fachwissen bei der Aufdeckung, Identifizierung und Meldung illegaler Online-Inhalte verfügen.
  • Bearbeitung der Anträge von Forschern auf Zugang zu VLOP- und VLOSE-Daten für bestimmte Forschungszwecke. Der DSC überprüfen die Forscher und beantragen den Zugang zu den Daten in ihrem Namen.
  • Der DSC wird mit starken Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet, um die Einhaltung des DSA durch die in ihrem Gebiet niedergelassenen Anbieter sicherzustellen. Sie werden in der Lage sein, bei einem mutmaßlichen Verstoß gegen den DSA Inspektionen anzuordnen, Geldbußen gegen Online-Plattformen zu verhängen, die den DSA nicht einhalten, und im Falle einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens einstweilige Maßnahmen zu ergreifen.

Beratungsgremium European Board for Digital Services

Die Koordinatoren für digitale Dienste und die Kommission werden ein unabhängiges Beratungsgremium, den European Board for Digital Services, einrichten, um sicherzustellen, dass der DSA einheitlich angewandt wird und dass die Nutzer in der gesamten EU dieselben Rechte genießen, unabhängig davon, wo die Online-Plattformen ihren Sitz haben.

Der European Board for Digital Services wird zur Durchsetzung des DSA konsultiert, berät zu Fragen im Zusammenhang mit dem DSA und kann zu Leitlinien und Analysen beitragen. Er wird auch bei der Beaufsichtigung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen mitwirken und jährliche Berichte über die wichtigsten systemischen Risiken und bewährte Verfahren zu deren Minderung herausgeben.

Er wird am 19. Februar 2024 zum ersten Mal zusammentreten.

Nächste Schritte

Im März 2024 beabsichtigt die Kommission, Leitlinien für Maßnahmen zur Risikominderung bei Wahlprozessen zu verabschieden. Eine öffentliche Konsultation zum delegierten Rechtsakt über den Datenzugang wird für April erwartet, die Verabschiedung für Juli und das Inkrafttreten für Oktober 2024. Im Mai plant die Kommission die Verabschiedung eines Durchführungsrechtsakts über Vorlagen für Transparenzberichte. Weitere Einzelheiten zum vorläufigen Zeitplan sind im Anhang enthalten.

 

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