Handwerkliche Produkte: Namen erstmals als geografische Angabe EU-weit schützen lassen
Dezember 2, 2025 7:34 pmEU: Eintragung von handwerklichen und industriellen Erzeugnisnamen für geografische Angaben
Ab dem 1. Dezember 2025 können Europas Glasbläser, Töpfer, Zerkleinerer, Juweliere und andere Hersteller ihre Produktnamen im Rahmen der neuen Regelung der EU für geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Waren eintragen lassen. Dies ist das erste Mal, dass der Schutz geografischer Angaben, der seit langem für Lebensmittel und Getränke verwendet wird, nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse abdeckt und den Binnenmarkt für geografische Angaben vollendet. Das System schützt ikonische Waren wie böhmisches Glas, Limoges-Porzellan, Solingen-Messer und Donegal-Tweed, deren Ruf und Qualität aus ihrem Herkunftsort stammen. Dieser Schutz wird traditionelle Kompetenzen sichern, lokale Arbeitsplätze fördern und den Verbrauchern helfen, echte, hochwertige europäische Produkte zu erkennen. Indem das Kulturerbe in Chancen verwandelt wird, wird es die regionale Wirtschaft stärken, die kulturelle Identität bewahren und Fälschungen sowohl online als auch offline eindämmen.
Die Erzeuger können sich über eine anerkannte Vereinigung oder einzeln bewerben. Jeder Antrag muss eine „Produktspezifikation“ enthalten, in der der Name, das Herstellungsverfahren und das geografische Gebiet aufgeführt sind, und sollte bei der zuständigen nationalen Behörde in den EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden.
Das Verfahren für die Eintragung geografischer Angaben umfasst zwei Schritte:
- Nationale Ebene – die Behörde prüft den Antrag und führt ein nationales Einspruchsverfahren durch.
- EU-Ebene – Die Anmeldung wird dann vom EUIPO geprüft, das das EU-weite Einspruchsverfahren abwickelt und über Schutz und Eintragung entscheidet.
Dänemark, Finnland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande und Schweden haben eine Ausnahmeregelung für die nationale Phase erhalten, und die Hersteller können sich ausnahmsweise direkt an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wenden, das das gesamte Verfahren verwaltet. Die Kommission kann eingreifen, wenn eine Registrierung die öffentliche Ordnung oder die Handels- und Außenbeziehungen der EU beeinträchtigen könnte.
Anleitungen, Vorlagen und Kontakte sind auf der CIGI-Plattform des EUIPO verfügbar, einschließlich Informationen über finanzielle und technische Unterstützung.
Hintergrund
Geografische Angaben sind Rechte des geistigen Eigentums, die die Qualitäten, den Ruf oder die Merkmale eines Produkts mit seinem Ursprungsort verbinden. Mit der Verordnung (EU) 2023/2411 wird ein EU-weiter Schutz für handwerkliche und industrielle geografische Angaben (CIGI) geschaffen. Sie baut auf dem über 30-jährigen System der landwirtschaftlichen g. A. auf, das mehr als 3.600 Namen schützt und jährlich rund 75 Mrd. EUR – etwa 15 % der Lebensmittel- und Getränkeausfuhren der EU – generiert. Mit der am 18. Oktober 2023 angenommenen Verordnung wird ein einheitlicher EU-Titel für CIGI eingeführt, der es den Herstellern ermöglicht, den Missbrauch ihrer Namen zu unterbinden und internationalen Schutz zu gewährleisten. Die bestehenden nationalen g. A. für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse enden ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung im Dezember 2026. Die CIGI-Regelung wird vom EUIPO unter der Aufsicht der Kommission durchgeführt. Die Kommission kann eingreifen, wenn eine Registrierung die öffentliche Ordnung oder die Handels- und Außenbeziehungen der EU beeinträchtigen könnte.
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Stichwörter: Handwerkliche Produkte
Kategorie: EU, Unternehmen