ifo: Fachkompetenz bei Aufsichtsräten öffentlich-rechtlicher Banken deutlich geringer als bei Privatbanken
Juli 23, 2024 5:42 pm Schreibe einen KommentarStudie des ifo Instituts
Die Fachkompetenz von Aufsichtsräten ist bei den öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland deutlich geringer ausgeprägt als bei den Privatbanken. Dies zeigt eine Studie des ifo Instituts im aktuellen ifo Schnelldienst. „Es gibt zahlreiche Studien, die einen Zusammenhang zwischen der Fachkompetenz in Aufsichtsräten und dem wirtschaftlichen Erfolg der Banken aufzeigen. Mehr Fachkompetenz in den Aufsichtsgremien von öffentlichen Banken könnte helfen, um künftige Krisen besser zu bewältigen“, sagt Marcel Thum, Leiter der ifo Niederlassung Dresden.
Bereits nach der Finanzkrise im Jahr 2008/09 veröffentlichten die Autoren eine Studie zum gleichen Thema. Seit damals haben die Aufsichtsgremien von öffentlich-rechtlichen Banken deutlich an Kompetenz aufgeholt, allerdings hinken sie im Vergleich zu Privatbanken noch immer hinterher. „In den Bereichen Finanzmarktkompetenz und Erfahrung im Management ist der Abstand zwischen Aufsichtsräten von öffentlichen Banken und Privatbanken besonders groß“, sagt Thum.
Die Bewertung der Fachkompetenz erfolgt auf Grundlage des persönlichen Bildungshintergrundes, der Erfahrung im Management und im Finanz- oder Bankenmarkt der einzelnen Mitglieder in den Aufsichtsräten zwischen den Jahren 2008 und 2023. Insgesamt umfasst die Studie 17 Banken in Deutschland, wovon neun Banken privat und acht öffentlich-rechtlich organisiert sind. Darunter befinden sich acht der zehn größten deutschen Banken nach der Bilanzsumme.

Redaktionelle Infos
Ermittlung der Fachkompetenz von Aufsichtsräten
1. **Mindestqualifikation und laufende Weiterbildung**: Jedes Aufsichtsratsmitglied muss grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um die üblichen Geschäftsvorgänge im Unternehmen zu verstehen und sachgerecht beurteilen zu können. Diese Mindestqualifikation wird oft durch spezifische Ausbildungsprogramme und Zertifikatslehrgänge vermittelt, die sich an den Anforderungen des Bundesgerichtshofs orientieren.
2. **Berufliche Erfahrung und spezifische Kenntnisse**: Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) legt Wert auf umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft, Organisation und Recht. Aufsichtsräte müssen in der Lage sein, Geschäftsmodelle zu verstehen, Bilanzen zu analysieren und strategische Entscheidungen zu bewerten. Ein fundiertes Wissen in Betriebswirtschaft und Jura ist dabei unerlässlich.
3. **Umgang mit Interessenkonflikten**: Ein wichtiger Aspekt der Fachkompetenz ist der angemessene Umgang mit möglichen Interessenkonflikten. Die BaFin erwartet, dass Aufsichtsratsmitglieder potenzielle Interessenkonflikte identifizieren und entsprechend handeln, um ihre Unabhängigkeit zu wahren. Dies umfasst auch die Bewertung der zeitlichen Verfügbarkeit und die Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Mandaten, um eine effektive Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
4. **Prüfung und Überwachung**: Die Aufgaben des Aufsichtsrats beinhalten die Überwachung und Beratung des Vorstands, die Prüfung von Jahresabschlüssen und die Beteiligung an wichtigen Geschäftsentscheidungen. Diese Aufgaben erfordern eine erhebliche Fachkompetenz und Verantwortung, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden muss.
Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass Aufsichtsräte über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben effektiv und verantwortungsvoll auszuführen.
In Deutschland gibt es rund 80 private Banken
Jede dieser Banken hat im Durchschnitt etwa 12 bis 20 Aufsichtsräte, abhängig von der Größe und Struktur der jeweiligen Bank. Bei 80 privaten Banken könnte man daher von einer Gesamtzahl zwischen 960 und 1.600 Aufsichtsräten ausgehen. Diese Zahlen variieren jedoch, je nach individueller Bankgröße und spezifischen Regelungen.
In Deutschland gibt es rund 65 öffentliche Banken
Dazu zählen freie Sparkassen, Landesbanken, Förderinstitute der Bundesländer, die KfW, die DekaBank und einige Bausparkassen sowie weitere Spezialinstitute. Jede dieser Banken hat in der Regel zwischen 12 und 20 Aufsichtsräte, je nach Größe und Struktur der Bank. Daraus lässt sich schließen, dass es insgesamt etwa 780 bis 1.300 Aufsichtsräte in den öffentlichen Banken gibt.
Quellen:
Deutsche Bundesbank
Bankenverband
https://vf-boardservices.de/
https://www.kreditwesen.de/
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
ver.di Banken
Qualifikation von Aufsichtsräten in öffentlichen Banken in der Schweiz
Die Qualifikation von Aufsichtsräten in öffentlichen Banken in der Schweiz wird durch mehrere Maßnahmen und Regelungen sichergestellt:
1. **Public Corporate Governance Kodex (PCGK)**: Dieser Kodex legt fest, dass Aufsichtsräte in öffentlichen Unternehmen über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen müssen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Der PCGK wird auf verschiedenen Ebenen, einschließlich Bundes- und Kommunalebene, angewendet und soll eine effektive Kontrolle und Steuerung öffentlicher Unternehmen gewährleisten.
2. **Schweizer Verwaltungsrat**: In der Schweiz besteht das Aufsichtsorgan in Form des Verwaltungsrats, welcher eine ähnliche Rolle wie der deutsche Aufsichtsrat spielt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen über spezifische Fachkenntnisse in den Bereichen Finanzen, Recht und Management verfügen. Zudem sind sie verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden, um den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
3. **Anforderungen an die Unabhängigkeit und Interessenkonflikte**: Verwaltungsräte müssen unabhängig sein und dürfen keine Interessenkonflikte haben, die ihre Überwachungsaufgaben beeinträchtigen könnten. Dies wird durch interne und externe Kontrollmechanismen sichergestellt, einschließlich der regelmäßigen Evaluierung ihrer Unabhängigkeit und Integrität.
4. **Weiterbildung und Qualifikationsnachweise**: Öffentliche Banken fordern von ihren Verwaltungsratsmitgliedern Nachweise über ihre Qualifikationen und kontinuierliche Weiterbildung. Dies kann durch spezifische Schulungen und Zertifikatsprogramme erfolgen, die den Anforderungen der modernen Corporate Governance entsprechen.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Aufsichtsräte in öffentlichen Banken in der Schweiz kompetent und qualifiziert sind, um ihre wichtigen Überwachungs- und Steuerungsfunktionen effektiv auszuführen.
Quellen
https://publicgovernance.de/html/de/index.htm
https://link.springer.com/
Vergütung von Aufsichtsräten in öffentlichen Banken in Deutschland
Die Vergütung von Aufsichtsräten in öffentlichen Banken in Deutschland setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
1. **Feste Grundvergütung**: Dies ist eine jährliche Zahlung, die unabhängig von der Leistung oder dem Geschäftserfolg des Unternehmens gezahlt wird. Diese Vergütung variiert je nach Größe und wirtschaftlichem Zustand der Bank. Bei großen Banken kann diese Grundvergütung deutlich höher ausfallen.
2. **Sitzungsgelder**: Aufsichtsräte erhalten zusätzlich zur Grundvergütung Sitzungsgelder für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen. Diese Gelder dienen als Aufwandsentschädigung und können je nach Häufigkeit und Dauer der Sitzungen variieren.
3. **Variable Vergütung**: Ein weiterer Bestandteil der Vergütung kann eine erfolgsabhängige Komponente sein, die an die langfristige Unternehmensentwicklung gekoppelt ist. Diese Vergütung kann an verschiedene Unternehmenskennzahlen wie Jahresüberschuss, ROI oder EBIT gebunden sein.
4. **Zusatzvergütungen**: Es gibt oft zusätzliche Vergütungen für besondere Ämter innerhalb des Aufsichtsrats, wie den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz sowie für die Mitgliedschaft in Ausschüssen.
5. **Sachleistungen**: In einigen Fällen können Aufsichtsratsmitglieder auch Sachleistungen wie Dienstwagen erhalten, die ebenfalls zur Gesamtvergütung beitragen.
Die Festlegung der Vergütung erfolgt in der Regel durch die Hauptversammlung der jeweiligen Bank, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Diese strukturierte Vergütung soll sicherstellen, dass Aufsichtsräte angemessen für ihre Verantwortlichkeiten und ihren Einsatz entschädigt werden und gleichzeitig Anreize für die langfristige Unternehmensentwicklung geschaffen werden.
Quellen
https://kanzlei-herfurtner.de/
Vergütung von Aufsichtsräten in öffentlichen Banken in der Schweiz
Die Vergütung von Aufsichtsräten in öffentlichen Banken in der Schweiz setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
1. **Festvergütung**: Diese bildet den größten Teil der Vergütung und wird unabhängig von der Leistung oder dem Erfolg des Unternehmens gezahlt. Die Höhe der Festvergütung variiert stark und hängt von der Größe und dem wirtschaftlichen Zustand der Bank ab. Üblicherweise liegt diese Vergütung zwischen 10.000 und 100.000 CHF pro Jahr, kann aber in Spitzenpositionen und großen Unternehmen auch höher ausfallen.
2. **Variable Vergütung**: Diese ist erfolgsabhängig und basiert auf der finanziellen Leistung der Bank. Sie kann an verschiedene Kennzahlen wie Jahresüberschuss, ROI, EBIT oder Dividende gekoppelt sein. Die variable Vergütung soll die langfristige Unternehmensentwicklung fördern und wird oft an mehrjährige Unternehmensziele gebunden.
3. **Sitzungsgelder**: Dies sind pauschale Beträge, die für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen gezahlt werden. Sitzungsgelder dienen als Aufwandsentschädigung und sind zusätzlich zur festen und variablen Vergütung zu sehen. Die Höhe dieser Sitzungsgelder kann je nach Bank und Anzahl der Sitzungen variieren.
4. **Sachleistungen**: Neben den monetären Vergütungen können Aufsichtsräte auch Sachleistungen wie Dienstwagen erhalten. Diese Zusatzleistungen sind in der Regel geringer im Vergleich zur Fest- und variablen Vergütung, tragen jedoch zur Gesamtvergütung bei.
5. **Regelung durch Hauptversammlung**: Die Vergütung wird oft durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Diese Beschlüsse können jährlich oder auf längere Sicht gefasst werden und legen die genauen Vergütungsbestandteile und deren Höhe fest.
Diese Struktur stellt sicher, dass Aufsichtsräte angemessen für ihre Verantwortlichkeiten und ihren Einsatz entschädigt werden, während gleichzeitig Anreize für die Förderung der langfristigen Unternehmensziele geschaffen werden.
Quellen
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Stichwörter: Aufsichtsräte, Banken