Umweltkrimininalität,EU-Liste

Umweltkriminalität: Geldstrafen für Unternehmen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes

Februar 28, 2024 8:30 pm Veröffentlicht von Schreibe einen Kommentar

Umweltkriminalität: Liste der Straftaten und Sanktionen wird länger

Jüngst nahm das Parlament neue Vorschriften gegen Umweltkriminalität in der EU an, in denen entsprechende Strafen vorgesehen sind. Die neue Richtlinie, auf die man sich am 16. November 2023 mit dem Rat geeinigt hatte, wurde mit 499 zu 100 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen. Sie enthält eine aktualisierte Liste von Straftatbeständen, die nun auch illegalen Holzhandel, Erschöpfung von Wasservorräten, schwere Verstöße gegen die EU-Chemikalienvorschriften und Meeresverschmutzung durch Schiffe umfasst. Die Abgeordneten sorgten dafür, dass in den neuen Vorschriften sogenannte qualifizierte Straftaten aufgeführt werden, z. B. großflächige Waldbrände oder weitreichende Verschmutzungen von Luft, Wasser und Boden, die Ökosysteme zerstören und deshalb mit Ökoziden vergleichbar sind.

Freiheits- und Geldstrafen

Umweltdelikte, die von Einzelpersonen und Vertretern von Unternehmen begangen werden, sollen je nach Dauer, Schwere oder Umkehrbarkeit der Schäden mit Freiheitsstrafen geahndet werden können. Qualifizierte Straftaten sollen mit acht Jahren Haft, Straftaten, die den Tod eines Menschen zur Folge haben, mit zehn Jahren Haft und die übrigen Straftaten mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Alle Straftäter müssen künftig den Umweltbereich, den sie geschädigt haben, wiederherstellen und Schadensersatz leisten. Außerdem drohen ihnen Geldstrafen. Die Geldstrafen für Unternehmen können je nach Art der Straftat bis zu 3 oder 5 % ihres weltweiten Jahresumsatzes bzw. 24 oder 40 Millionen Euro betragen. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie Straftaten verfolgen, die nicht in ihrem Hoheitsgebiet begangen wurden.

Mitgliedstaaten sollen Schulungen veranstalten und Daten erheben

Die Abgeordneten forderten, Hinweisgeber, die Umweltdelikte melden, in Strafverfahren zu unterstützen. Außerdem sorgten sie dafür, dass die Mitgliedstaaten spezielle Schulungen für Angehörige der Polizei sowie der Richter- und Staatsanwaltschaft veranstalten, einzelstaatliche Strategien ausarbeiten und Umweltkriminalität mithilfe spezieller Sensibilisierungskampagnen bekämpfen. Daten, die die EU-Staaten über Umweltdelikte erheben, sollen dazu beitragen, gezielter gegen dieses Problem vorzugehen, und sie sollten der Kommission helfen, die Liste regelmäßig zu aktualisieren.

Zitat

Nach der Abstimmung im Plenum sagte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Antonius Manders (EVP, Niederlande): „Es ist an der Zeit, dass wir mit einheitlichen, abschreckenden Strafen gegen länderübergreifende Umweltdelikte auf EU-Ebene vorgehen, um weitere Delikte zu verhindern. Dank dieser Vereinbarung werden Umweltverschmutzer künftig zur Kasse gebeten. Außerdem ist es ein großer Schritt in die richtige Richtung, dass nicht nur das für die Verschmutzung verantwortliche Unternehmen, sondern auch ihr Führungspersonal haftbar gemacht werden kann. Die Einführung der Sorgfaltspflicht macht es unmöglich, sich hinter Genehmigungen oder Gesetzeslücken zu verstecken.“

Nächste Schritte

Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, sie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Hintergrundinformationen

Umweltkriminalität ist weltweit die vierthäufigste kriminelle Aktivität und neben Drogen-, Waffen- und Menschenhandel eine der Haupteinnahmequellen des organisierten Verbrechens. Die Kommission legte im Dezember 2021 einen Vorschlag zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt in der EU vor, um der steigenden Zahl von Umweltdelikten entgegenzuwirken.

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