Kaufkraft Deutschland: Steigende Löhne geben Konjunktur frischen Schwung
September 1, 2025 9:14 pmReallöhne im 2. Quartal 2025 um 1,9 % höher als im Vorjahresquartal
Wiesbaden. Die Nominallöhne in Deutschland waren im 2. Quartal 2025 um 4,1 % höher als im Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,1 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lagen die Reallöhne damit im 2. Quartal 2025 um 1,9 % höher als im Vorjahresquartal. Damit setzte sich der positive Trend der Reallohnentwicklung fort.
Überdurchschnittliche Steigerungen der Nominallöhne waren im 2. Quartal 2025 bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+7,6 %), den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+7,6 %) und den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+5,5 %) festzustellen. Demgegenüber verzeichneten die Wirtschaftsabschnitte Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+2,7 %) und Kunst, Unterhaltung und Erholung (+2,7 %) sowie Verkehr und Lagerei (+1,7 %) vergleichsweise geringe Nominallohnanstiege. In der Energieversorgung sind die Nominallöhne mit -0,2 % gesunken.
Geringverdienende mit überdurchschnittlichem Nominallohngewinn
Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) im 2. Quartal 2025 mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 6,5 % wiederholt die stärksten Verdienststeigerungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Verdienste der Vollzeitkräfte insgesamt stiegen um 4,3 %. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) lag der Nominallohnanstieg mit +2,5 % unter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Auszubildende wiesen im 2. Quartal 2025 mit +5,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal ein überdurchschnittliches Nominallohnwachstum auf. Geringfügig Beschäftigte hingegen hatten einen Anstieg von nur 0,6 % zu verzeichnen.
Methodische Hinweise:
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Ende 2024 ausgelaufene Inflationsausgleichsprämie wurde in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wurde im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei war. Aus diesem Grund wurde die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet. Das Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie zum Ende des Jahres 2024 kann sich auch im Jahr 2025 noch auf die Entwicklung der Verdienstindizes auswirken.

- https://www.destatis.de/
- CC
- https://internet-weekly.de/hoechste-tariferhoehung-seit-33-jahren-chemie-entgelte-steigen-ab-april-um-485-prozent/
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Stichwörter: Entwicklungen, Reallöhne
Kategorie: Arbeitsmarkt, Finanzen, News, Tabelle