Kommunen Länder

Kommunale Schulden: 2024 steigen Schulden von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf 343,8 Milliarden Euro

Dezember 2, 2025 7:38 pm Veröffentlicht von

Kein Ende in Sicht

Wiesbaden – Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen beim nicht-öffentlichen Bereich stiegen nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Jahresende 2024 gegenüber dem Jahresanfang um 6,3 %. Im Vorjahr hatte der Anstieg 3,0 % betragen. Für die integrierten kommunalen Schulden werden neben den Schulden der kommunalen Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergab sich so zum Jahresende 2024 insgesamt ein Schuldenvolumen von 343,8 Milliarden Euro oder 4 448 Euro pro Kopf. Der Anstieg der Gesamtverschuldung nach der integrierten Modellrechnung ist vor allem auf den deutlichen Schuldenaufbau der kommunalen Kern- und Extrahaushalte (+10,9 % bzw. +9,5 %) zurückzuführen. Diese wiesen 2024 ein Rekorddefizit auf. Die Schulden der Beteiligungen an sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wuchsen um 2,4 %.

Pro-Kopf-Verschuldung in Hessen mit 6 291 Euro am höchsten

Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen waren nach der Modellrechnung der integrierten Schulden Ende 2024 mit 6 291 Euro pro Kopf am stärksten verschuldet. Durch einen Anstieg von 6,8 % überholten die hessischen die saarländischen Kommunen (6 100 Euro pro Kopf), die Ende 2023 die höchsten integrierten Pro-Kopf-Schuldenwerte aufgewiesen hatten. Der Anstieg der kommunalen Schulden im Saarland (+1,4 %) ist weiterhin gedämpft, da im Rahmen des Saarlandpakts Kassenkredite der kommunalen Kernhaushalte vom Land übernommen werden.

Höchster Anstieg in Nordrhein-Westfalen

Der Anstieg der integrierten kommunalen Schulden war in Nordrhein-Westfalen mit +9,9 % am höchsten. Danach folgen Schleswig-Holstein mit +8,9 % und Bayern mit +8,0 %. Diese beiden Länder hatten auch schon im Vorjahr die höchsten Zuwächse, bleiben aber mit ihrer Pro-Kopf-Verschuldung (3 718 Euro bzw. 3 453 Euro) deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.

Entschuldungsprogramm sorgt für deutlichen Schuldenabbau in Rheinland-Pfalz

Die integrierten kommunalen Schulden in Rheinland-Pfalz gingen um 10,2 % zurück. Seit 2024 können die Kommunen dort über das Landesprogramm “Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) Liquiditätskredite vom Land übernehmen lassen. Durch den Rückgang weist Rheinland-Pfalz mit 4 253 Euro eine Pro-Kopf-Verschuldung unter dem Bundesdurchschnitt auf. Die geringsten Schuldenniveaus pro Kopf haben die Kommunen in Brandenburg (2 587 Euro) und Sachsen (3 148 Euro).

Methodische Hinweise: Die Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bezieht zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ein, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Dies ermöglicht einen von Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich. Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken – also dazu, für welche Schulden eine Kommune haftungsrechtlich in Verantwortung gezogen werden kann – kann aus der Modellrechnung der integrierten kommunalen Schulden nicht abgeleitet werden. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich. Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute, sonstige inländischer und ausländischer Bereich) in die Berechnung einbezogen. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein. Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg sind in den Ergebnissen nicht enthalten, da sie in den amtlichen Finanzstatistiken der Länderebene zugeordnet werden, nicht der kommunalen Ebene. Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 1. Januar eines Jahres berechnet und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit. Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand ist – mit Ausnahme der Kernhaushaltsschulden – nicht vergleichbar mit dem der nach Vorgaben der Europäischen Union erstellten Schuldenstatistik

www.destatis.de

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