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Medienfreiheitsgesetz EU: Medienlandschaft im Wandel – jetzt gelten neue EU-Regeln

August 12, 2025 9:39 pm Veröffentlicht von

Europäisches Gesetz zur Medienfreiheit: Stichtag für die Anwendung

Mit dem 8.8.2025 muss das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) in der gesamten Europäischen Union angewandt werden. Henna Virkunnen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sprach von einem Meilenstein für ein stärkeres und sichereres Medienumfeld in der EU: „Medienanbieter können mehr Rechtssicherheit genießen, Journalisten werden besser geschützt, auch vor Spähsoftware und der Verbreitung ihrer Quellen, und die Bürgerinnen und Bürger werden EU-weit in den Genuss pluralistischerer, unabhängigerer Medien kommen.“

Schutz unabhängiger Medien, faktenbasierte Nachrichten

Michael McGrath, Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit sagte: „Unabhängige Medien sind das Rückgrat jeder Demokratie.“ Es garantiere Medien, Journalistinnen und Journalisten in der gesamten EU beispiellose Schutzvorkehrungen. „Und die Bürger können darauf vertrauen, dass die Nachrichten, die sie erhalten, von Fakten und nicht von wirtschaftlichen oder politischen Interessen beeinflusst sind.“

Gesetz stärkt Medienfreiheit, Unabhängigkeit und Pluralismus

Das EMFA soll die Freiheit, Unabhängigkeit und den Pluralismus der Medien im EU-Binnenmarkt stärken. Es bietet unter anderem mehr Schutz für Journalistinnen und Journalisten und gewährleistet eine angemessene Finanzierung und redaktionelle Freiheit für öffentlich-rechtliche Medien. Zusätzlich verhindert es die ungerechtfertigte Entfernung von Medieninhalten durch sehr große Online-Plattformen und richtet das Europäische Gremium für Mediendienste ein.

Zeitleiste: letzte Ausnahmen noch bis Mai 2027

Die meisten Bestimmungen des EMFA gelten nun, mit einigen verbleibenden Ausnahmen zu Bestimmungen, die sich auf die Rechte der Nutzer zur Anpassung von Medienangeboten auf Geräten und Schnittstellen und zur Kontrolle des Zugangs zu Mediendiensten beziehen. Für sie gilt der Stichtag 8. Mai 2027 .

 

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