Mieterstrom vor dem Aus – Gerichtsurteile gefährden dezentrale Energiewende
Mai 21, 2025 2:03 pmBGH-Beschluss gefährdet Mieterstrom: vedec warnt vor Rückschritten bei der Energiewende
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. November 2024 zur rechtlichen Bewertung von Kundenanlagen sorgt nun auch ein aktueller Beschluss des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (Az.: EnVR 83/20) für erhebliche Verunsicherung in der Energiebranche. Der BGH wies die Rechtsbeschwerde eines Energieversorgungsunternehmens zurück – mit weitreichenden Folgen für Mieterstromprojekte und quartiersbezogene Energieversorgung in Deutschland.
Die Entscheidung wirft grundlegende Fragen zur künftigen Einordnung von Kundenanlagen auf. Bislang wurden diese als nicht-regulierte Versorgungslösungen innerhalb von Gebäuden oder Quartieren betrieben. Durch die neue Rechtsauffassung droht nun die Einstufung als regulierte Netze – mit entsprechenden Pflichten und Kosten. Damit steht das wirtschaftliche Fundament zahlreicher Mieterstrommodelle auf dem Spiel.
Allein die Mitgliedsunternehmen des Verbandes für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec) betreiben etwa 3.000 solcher Kundenanlagen. Diese versorgen zehntausende Haushalte mit kostengünstigem Strom aus erneuerbaren Energien – direkt vor Ort, ohne Netzentgelte.
vedec fordert rasches politisches Handeln
Tobias Dworschak, Vorsitzender des Vorstandes im vedec e.V., betont: „Ohne gesetzgeberisches Handeln drohen erhebliche Rückschritte beim Mieterstrom. Die Politik in Berlin und Brüssel ist jetzt gefordert, pragmatische Lösungen zu schaffen, um Bestandsprojekte zu schützen und neue Modelle zu ermöglichen.“
In der aktuellen Lage sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf
- Rechtssicherheit für Bestandsanlagen: Klare Übergangsregelungen sind notwendig, um Rückbau oder teure Umstrukturierungen zu vermeiden. Der aktuelle Zustand steht im Widerspruch zum erklärten Ziel der Bundesregierung, bürokratische Hürden abzubauen.
- Teilhabe der Mieter:innen sichern: Das politische Ziel, Mieter:innen durch vergünstigten Strom an der Energiewende zu beteiligen, gerät durch die neue Rechtsprechung in Gefahr.
- Dezentrale Versorgungslösungen erhalten: Kundenanlagen innerhalb von Gebäuden müssen weiterhin ermöglicht werden. Für quartiersübergreifende Modelle sind neue, rechtssichere Rahmenbedingungen notwendig.
vedec appelliert an die Gesetzgeber auf Bundes- und EU-Ebene, kurzfristig klare Regelungen zu schaffen, um die dezentrale Energiewende nicht auszubremsen und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
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Stichwörter: Gerichtsurteile, Mieterstrom
Kategorie: Immobilien, News, Recht