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Milliardenausfälle durch Kerosinsteuer-Befreiung: Deutsche Staatskasse verliert jährlich Milliarden Euro

Juli 23, 2024 4:51 pm Veröffentlicht von Schreibe einen Kommentar

Trotz knapper Staatskassen Verzicht auf Kerosinsteuer

Der deutschen Staatskasse entgehen jährlich Milliarden Euro durch die Befreiung von Kerosin von der Energiesteuer. Eine Berechnung von Statista auf Grundlage von Daten zum Flugkraftstoffabsatz in Deutschland, veröffentlicht von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB), zeigt, dass die Steuerausfälle für den Zeitraum 2014 bis 2023 insgesamt etwa 70 Milliarden Euro betragen.

Das Umweltbundesamt gibt an, dass Kerosin gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 des Energiesteuergesetzes mit einem Steuersatz von 65,45 Cent pro Liter besteuert werden sollte. Obwohl die Ampelkoalition Medienberichten zufolge im Dezember letzten Jahres eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge und eine Plastiksteuer für den Bundeshaushalt 2024 geplant hatte, wurden diese Pläne nun aufgegeben. Stattdessen wurde eine Erhöhung der Ticketsteuer auf Passagierflüge beschlossen.

Die Diskussion über die Einführung einer Kerosinsteuer in Deutschland polarisiert stark. Der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft argumentiert, dass eine nationale oder nur europäische Besteuerung von Kerosin Passagierströme zu Drehkreuzen außerhalb der EU verlagern und somit die Emissionen lediglich verschieben würde.

Das Umweltbundesamt betont jedoch, dass die Kerosinsteuer eine fiskalisch begründete Verbrauchsteuer sei, die auch bei anderen Verkehrsträgern anfällt. Das Ziel sei, steuerliche Ungleichbehandlung abzubauen. Zusätzlich enthält die Kerosinsteuer einen Ökosteueranteil, der ebenfalls erhoben werden sollte, da der EU-Emissionshandel im Luftverkehr nur CO2-Emissionen abdeckt und nicht die weiteren Umweltwirkungen wie die Beeinflussung der Wolkenbildung.

Der Verkehrsclub Deutschland weist darauf hin, dass eine nationale Besteuerung von Kerosin seit 2005 nach EU-Recht möglich ist. Länder wie die Niederlande und Norwegen haben diesen Weg bereits beschritten. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2005 belegt die Machbarkeit einer Kerosinsteuer für Flüge innerhalb Deutschlands.

Quellen:
– [Umweltbundesamt]
– [Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB)]


Kerosinsteuer

 

Redaktionelle Infos

Mehrere Länder weltweit haben bereits Kerosinsteuern eingeführt

Die Niederlande sind ein prominentes Beispiel: Sie haben 2005 eine Kerosinsteuer für alle kommerziellen Inlandsflüge und alle innerstaatlichen und internationalen Freizeitflüge eingeführt, einschließlich nicht-kommerzieller Geschäftsflüge.

Norwegen erhebt ebenfalls Steuern auf Kerosin für Inlandsflüge und hat diesen Schritt bereits umgesetzt, um die Umweltbelastungen durch den Flugverkehr zu reduzieren.

In der Europäischen Union gibt es umfassende Diskussionen über die Einführung einer europaweiten Kerosinsteuer. Während die meisten EU-Mitgliedstaaten derzeit Kerosin für internationale Flüge steuerfrei lassen, haben einige Länder wie die Niederlande und Norwegen gezeigt, dass nationale Regelungen möglich sind. Zudem gab es Vorschläge von Ländern wie Frankreich und Deutschland, eine solche Steuer EU-weit einzuführen, um die Wettbewerbsbedingungen zu harmonisieren und die Umweltbelastung zu verringern.

Diese Schritte sind Teil breiterer Bemühungen, die Umweltauswirkungen des Luftverkehrs zu mindern und die Steuerlast gleichmäßiger zu verteilen. Die Debatte wird weiterhin geführt, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, Emissionen zu reduzieren und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern zu schaffen.

Quellen

https://www.dw.com
https://en.wikipedia.org/wiki/EU_aviation_fuel_taxation

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