Kurzarbeit Unternehmen: Kabinettsbeschluss zur „Vierten Verordnung“ verlängert
Dezember 18, 2025 6:49 pmKabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate
Bundeskabinett beschließt Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Mit der Verordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026, verlängert. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Der Koalitionsausschuss hatte sich am 27. November 2025 auf die Verlängerung verständigt.
„Die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld begrüße ich ausdrücklich. Mit der Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate. Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen. Als Arbeitsministerin stehe ich an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Land.„ Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas
Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z. B. für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bei verbesserter Situation können die Betriebe ohne Such- und Einarbeitungsaufwände die Auslastung kurzfristig wieder erhöhen.
Weitere Beiträge
Mehr aus dieser Kategorie
- Arbeitsmarkt Deutschland: Schon 2035 wird jede vierte Person in Deutschland 67 Jahre oder älter sein
- Bildungsausgaben Unternehmen: Für Wirtschaft sind Zahlen zu öffentlichen Bildungsausgaben ein doppeltes Signal
- UNICEF Programm: KI-Karriereassistent bringt junge Menschen zu „Green Jobs“
- Nebenjob Entwicklung: Immer mehr Beschäftigte arbeiten in Neben- und Teilzeitjobs
Stichwörter: Kurzarbeit Unternehmen, nachrichten
Kategorie: Arbeitsmarkt, Unternehmen