Verbraucherrecht: Für Online-Anbieter & Versicherer wird´s ernst: Ausschuss beschließt Änderungen im Verbraucher- und Versicherungsvertragsrecht
Dezember 17, 2025 7:34 pmUmsetzung von EU-Vorgaben im Verbraucherrecht
Berlin: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ (21/1856) beschlossen. Für die im parlamentarischen Verfahren noch veränderte Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die abschließende Beratung des Entwurfs steht am Freitag, 19. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages.
Mit dem Entwurf sollen Vorgaben der Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825 umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen. Die Umsetzung der Richtlinien muss laut Vorlage bis zum 19. Dezember 2025 beziehungsweise bis zum 27. März 2026 erfolgen.
Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion
Kern des Entwurfs ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton) bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen. Im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge soll das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ eingeschränkt werden; zudem sind weitere Anpassungen im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehen.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss noch diverse Änderungen am Gesetzentwurf vor. So sollen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch weitere Vorgaben zur Gestaltung der Online-Benutzeroberfläche aufgenommen werden, die den Abschluss eines Fernabsatzvertrages über Finanzdienstleistungen betreffen. Ein Verbraucher soll demnach „nicht manipuliert oder anderweitig in seiner Fähigkeit, eine freie und informierte Entscheidung zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert“ werden. Laut Begründung soll damit gegen sogenannte „Dark Patterns“ vorgegangen werden. Angepasst wurden zudem der Wortlaut der im Entwurf vorgesehenen Regelungen zur Einsichtnahme in die Behandlungsakte.
Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand keine Mehrheit. Dasselbe Schicksal ereilte einem Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke.
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Kategorie: E-Commerce, Recht