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Neue Millionenförderung für Wälder: Diese Vorgaben gelten jetzt für Waldbesitzer

Juli 20, 2026 5:04 pm Veröffentlicht von

Klimaangepasstes Waldmanagement: Wälder mit langfristiger Förderung stärken

Bundesminister Rainer überreicht Förderbescheid an Waldgemeinschaft Buchholz

Im Rahmen seiner Sommertour hat der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, heute eine Förderurkunde an die Waldgemeinschaft Buchholz in Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Ziel des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KWM) ist es, über einen Zeitraum von zehn Jahren private und kommunale Waldbesitzer langfristig bei Erhalt, Pflege und Entwicklung klimaresilienter Mischwälder zu unterstützen und zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen im Wald zu honorieren – in Ergänzung zu den Waldmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Dazu sagt Bundesminister Rainer: „Wald ist Heimat. Er prägt unsere ländlichen Räume – als Rückzugsort, als Kohlenstoffspeicher und als Wirtschaftskraft. Daher ist es mir ein wichtiges Anliegen, leistungsstarke und klimaresiliente Wälder zu erhalten. Fest steht: Die Grundvoraussetzung für den Erhalt unserer Wälder ist eine stabile und verlässliche Förderung für die vielen privaten und kommunalen Waldbesitzer. Mit ihrem Engagement für unsere Wälder übernehmen sie Verantwortung für Jahrzehnte, für die kommenden Generationen. Darauf kommt es an – denn der Wald ist ein Generationenprojekt.“ Die Waldgemeinschaft Buchholz ist ein Zusammenschluss von insgesamt 29 Kleinprivatwaldbesitzern, die gemeinsam eine Waldfläche von knapp 440 Hektar bewirtschaften. Über das Förderprogramm KWM erhält die Waldgemeinschaft Buchholz für eine Laufzeit von zehn Jahren eine jährliche Förderung in Höhe von fast 44.000 Euro.

Hintergrund: Mit dem Förderprogramm KWM hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im Jahr 2022 eine langfristige Förderung geschaffen, mit der Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen im Wald finanziert und honoriert werden. In Ergänzung zu den GAK-Waldmaßnahmen ist das Förderprogramm KWM eine weitere Säule der forstlichen Förderung. Über KWM konnte bereits mehr als ein Fünftel des Privat- und Kommunalwaldes in Deutschland erreicht werden, was einer geförderten Waldfläche von knapp 1,7 Millionen Hektar entspricht. Seit 2024 wird das Förderprogramm aus Mitteln des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) finanziert, das für die rund 8.600 Bewilligungen insgesamt 146 Millionen Euro pro Jahr bereithält. Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzer, die sich für einen Zeitraum von zehn beziehungsweise zwanzig Jahren dazu verpflichten, bestimmte Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements einzuhalten – von Maßnahmen zur Verjüngung über den Erhalt und Ausbau einer klimaresilienten, standortheimischen Baumartenvielfalt sowie die Rückhaltung und Speicherung von Wasser im Waldboden bis hin zur Kennzeichnung biodiversitätsfördernder Habitatbäume.

https://www.bmleh.de


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Redaktionelles: Förderung nach wirtschaftlicher Bedürftigkeit ?

Auch private Waldbesitzer oder gewinnstarke private Forstbetriebe können grundsätzlich Mittel aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ erhalten. Die geltende Förderrichtlinie enthält weder eine Einkommensgrenze noch eine Gewinnobergrenze. Maßgeblich sind die rechtmäßige Bewirtschaftung einer Waldfläche in Deutschland, die Einhaltung der vorgeschriebenen Kriterien sowie der erforderliche Zertifizierungsnachweis.

Die Förderung wird damit nicht nach wirtschaftlicher Bedürftigkeit vergeben. Sie honoriert bestimmte, über gesetzliche Mindestpflichten hinausgehende Leistungen der Waldbewirtschaftung, beispielsweise den Erhalt von Habitatbäumen, Totholz, Baumartenvielfalt und Wasserrückhaltung. Ein hoher Gewinn aus Holzeinschlag oder anderen Tätigkeiten schließt die Förderung nach den veröffentlichten Voraussetzungen nicht aus.

Ausgeschlossen sind dagegen unter anderem Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Antragsteller in einem Insolvenzverfahren, bestimmte staatlich beherrschte Unternehmen sowie Antragsteller mit nicht erfüllten Rückforderungsanordnungen der Europäischen Kommission.

Auffällig ist deshalb: Wirtschaftlicher Erfolg ist kein Ausschlussgrund, wirtschaftliche Schwierigkeiten können dagegen zum Ausschluss führen.

Auch große Waldflächen sind ausdrücklich förderfähig. Die Fördersätze sind flächenbezogen und sinken bei sehr großen Flächen stufenweise. Für Betriebe mit mehr als 100 Hektar ist zusätzlich vorgeschrieben, fünf Prozent der Waldfläche für eine natürliche Waldentwicklung aus der Nutzung zu nehmen. Die Richtlinie sieht damit höhere ökologische Verpflichtungen und teilweise niedrigere Fördersätze für große Betriebe vor, aber keinen Ausschluss aufgrund hoher Gewinne.

Seit der Änderung der Richtlinie vom 15. Mai 2023 gilt die Förderung zudem nicht mehr als De-minimis-Beihilfe. Die frühere allgemeine Begrenzung solcher Kleinbeihilfen ist daher für neuere Bewilligungen dieses Programms nicht maßgeblich. Bewilligungen aus dem Jahr 2022 bleiben dagegen weiterhin als De-minimis-Beihilfen eingestuft.

Fazit: Private Waldbesitzer können unabhängig von der Höhe ihrer Gewinne gefördert werden, sofern sie die formalen, forstlichen und ökologischen Förderbedingungen erfüllen. Das Programm prüft nicht, ob ein Betrieb finanziell auf Unterstützung angewiesen ist. Es vergütet die nachgewiesene Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht; die Bewilligung hängt auch von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Quellen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement, geändert am 15. Mai 2023.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe: Allgemeine Fragen zum Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe: Fragen zu De-minimis-Beihilfen.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe: Fragen zu den Kriterien und Nachweisen des klimaangepassten Waldmanagements.

 

 

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