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Neue Regeln für befristete Arbeitsverträge: Was der Kabinettsbeschluss für Wissenschaft und Forschung verändern soll

Juli 29, 2026 7:02 pm Veröffentlicht von

Bär: „Deutschland braucht exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Darum modernisieren wir jetzt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.“

  • Bundeskabinett beschließt Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
  • Das Bundeskabinett hat am 29.07.2027 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich beschlossen, mit dem insbesondere das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) geändert werden soll.

Dazu erklärt die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär: „Ein starker Innovationsstandort Deutschland braucht exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Darum modernisieren wir jetzt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Attraktive Arbeitsbedingungen mit verlässlichen Karrierewegen sind eine Voraussetzung, um talentierte junge Menschen für Wissenschaft und Forschung zu gewinnen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich. Ziel des Gesetzentwurfs ist mehr Verlässlichkeit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere durch die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten. Gleichzeitig wird eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie angestrebt. Ferner berücksichtigt der Gesetzentwurf die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs. Damit schaffen wir nach vielen Jahren der Unsicherheit endlich einen ausgewogenen und transparenten Befristungsrahmen, innerhalb dessen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu modernen Personalstrukturen in der Wissenschaft umsetzen können.“

Hintergrund

Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nachhaltig zu verbessern und dazu unter anderem das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zu novellieren. Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich setzt dieses Vorhaben um. Er nimmt Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz sowie im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vor. Ziel der Änderungen sind verlässliche und transparente Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Qualifizierung und die Vielfalt der Karrierewege. Das WissZeitVG stellt damit einen ausgewogenen Befristungsrahmen bereit, innerhalb dessen Hochschulen und Forschungseinrichtungen attraktive Arbeitsbedingungen und zukunftsfähige, transparente und international anschlussfähige Karriere- und Personalstrukturen entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrats (Positionspapier „Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem“, 2025) schaffen können.

Hierzu werden im WissZeitVG insbesondere erstmals regelmäßige Mindestvertragslaufzeiten in der Qualifizierungsbefristung für Erstverträge von drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion eingeführt. Die familien-, pflege- und sozialpolitischen Regelungen in der Qualifizierungsbefristung sollen auf die Drittmittelbefristung ausgeweitet werden. Damit profitieren künftig alle nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristeten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Vertragsverlängerungen insbesondere bei Mutterschutz und Elternzeit. Im Fall der Übernahme von Pflegeverantwortung soll die Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung erhöht werden. Damit wird der wachsenden gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflege Rechnung getragen. Die Befristungsregeln für Weiterbildungen im Bereich der Humanmedizin und der Psychotherapie werden durch Änderungen im WissZeitVG und im ÄArbVtrG vereinheitlicht.

Der Gesetzentwurf ist Teil eines Gesamtkonzepts des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das die Vorhaben und Ziele des Koalitionsvertrags für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft umsetzt. Das BMFTR unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen über ein ineinandergreifendes und an den WREmpfehlungen ausgerichtetes Bündel an Maßnahmen – zum Beispiel über die Förderung eines Peer-to-Peer-Beratungsangebots für Hochschulen durch den Stifterverband, mit dem interessierte Hochschulen gezielte Unterstützung bei der Entwicklung ihrer einrichtungsspezifischen Personalstrukturkonzepte erhalten.

https://www.bmftr.bund.de/

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