Neue Verordnung zur Förderung verteidigungsbezogener Projekte aus dem EU-Haushalt*
April 24, 2025 1:20 pmMilliarden für Europas Rüstungsindustrie
Neue gezielte Änderungen bestehender EU-Finanzierungsprogramme werden schnellere, flexiblere und koordinierte Investitionen in die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) unterstützen. Gemäß einer von der Kommission heute vorgeschlagenen neuen Verordnung zur Förderung verteidigungsbezogener Investitionen im Rahmen des EU-Haushalts wird die EU ihre Verteidigungsbereitschaft 2030 stärken und den Plan „ReArm Europe“ umsetzen. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Fähigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Verteidigungsgütern, zu ihrer Produktion in größerem Maßstab (Scale-up) und zur Innovation bei entscheidenden Verteidigungsfähigkeiten verbessert; zugleich erhalten verteidigungsbezogene Projekte leichter Zugang zu EU-Mitteln.
Strategische Technologien für Europa (STEP)
Gemäß dem Vorschlag soll der Anwendungsbereich der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) auf verteidigungsbezogene Technologien und Güter erweitert werden, insbesondere solche, die im kürzlich veröffentlichten Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 als prioritäre Fähigkeiten eingestuft werden. Durch diesen Ansatz wird sichergestellt, dass die STEP die Entwicklung von Spitzentechnologien, die entscheidend für die Verteidigungsbereitschaft der EU sind, wirksam unterstützt, indem den im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds sowie der Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ ausgewählten Vorhaben ein STEP-Siegel verliehen wird. Der erweiterte Anwendungsbereich der STEP dürfte auch die Investitionen in kritische Technologien für die Verteidigung im Rahmen der aus dem EU-Haushalt finanzierten Kohäsionspolitik ankurbeln, insbesondere Investitionen, die den spezifischen Zielen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass die STEP die Entwicklung modernster Technologien von entscheidender Bedeutung für die Verteidigungsbereitschaft der EU wirksam unterstützt.
„Horizont Europa“
Mittels der Verordnung über „Horizont Europa“ werden auch Start-up-Unternehmen, die an Innovationen mit doppelten Verwendungszweck und verteidigungsbezogenen Innovationen arbeiten, in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Innovationsrates (EIC) einbezogen. Damit soll ein dynamisches Innovationsökosystem gefördert werden, in dem modernste Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder Verteidigungstechnologien wie KI und Cybersicherheit schneller entwickelt und eingeführt werden können.
Digitales Europa
Das Programm „Digitales Europa“ sollte ebenfalls auf Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck ausgedehnt werden. Dadurch können Verteidigungstechnologien entscheidend gefördert werden, insbesondere bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Gigafabriken. Solche Fabriken sind unerlässlich für den Ausbau der Produktion von fortschrittlichen Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl für den zivilen als auch für den Verteidigungssektor von Bedeutung sind.
Aufbauend auf dem vor Kurzem vorgelegten Vorschlag der Kommission im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik schafft die Verordnung zusätzliche Flexibilität bei der Verwendung von EU-Mitteln für eine robustere und wettbewerbsfähigere europäische Verteidigungsindustrie. Insbesondere wird sowohl in die Verordnung über den Europäischen Verteidigungsfonds als auch in die Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) eine „Landungsklausel“ eingeführt. Diese gestattet es den Mitgliedstaaten, auf vollständig freiwilliger Grundlage Mittel, die ihnen im Rahmen der Kohäsionspolitik zugeteilt werden, auf diese beiden Programme zu übertragen. Überdies wird die Geltungsdauer der ASAP bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
„Connecting Europe“ (CEF)
Schließlich wird durch Änderungen an der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) die Förderung der militärischen Mobilität und digitaler Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck verstärkt. Dadurch werden erstens Mitgliedstaaten, die kohäsionspolitische Mittel für Projekte zu Verkehrsinfrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck an die CEF übertragen wollen, günstigere Bedingungen geboten. Zweitens wird das digitale Programm der CEF auf die Unterstützung digitaler Kapazitäten mit doppeltem Verwendungszweck, etwa Clouds, KI und 5G-Systeme, ausgeweitet.
Nächste Schritte
Das Paket von Änderungsvorschlägen wird das Omnibus-Paket zur Vereinfachung im Verteidigungsbereich ergänzen, das die Kommission wahrscheinlich im Juni 2025 vorlegen wird. Die Vorschriften und Verfahren der EU werden dadurch weiter gestrafft, um Verteidigungsinvestitionen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten schneller und effizienter zu gestalten.
Hintergrund
Diese Initiative steht im Einklang mit dem Gemeinsamen Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030. Mit ihr wird der EU eine klare Marschroute vorgezeichnet, wie sie die Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten unterstützen kann, die sie zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger, zur Wahrung ihrer Werte und zur Reaktion auf ein sich rasch wandelndes geopolitisches Umfeld benötigt.
Mehr aus dieser Kategorie
Stichwörter: EU-Haushalt, Verteidigung
Kategorie: EU, Finanzen, News, Unternehmen