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Pfandbriefbanken vergeben 80,4 Milliarden Euro für Immobilien

August 24, 2026 4:34 pm Veröffentlicht von

Pfandbriefbanken vergeben im ersten Halbjahr neue Immobiliendarlehen in Höhe von 80,4 Mrd. Euro

Von Januar bis Juni dieses Jahres vergaben die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute Immobiliendarlehen im Volumen von 80,4 Mrd. Euro. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 legten die Zusagen um 8,5 % zu (H1 2025: 74,1 Mrd. Euro). Mit einem Anteil von 62,3 % machten erneut Wohnimmobiliendarlehen den größeren Anteil am Immobilienfinanzierungsgeschäft aus: Ihr Volumen belief sich im ersten Halbjahr dieses Jahres auf 50,1 Mrd. Euro, ein Plus von 5,3 % im Vergleich zum Vorjahreswert (H1 2025: 47,6 Mrd. Euro). Eine Wachstumsrate in Höhe von 14,3 %, allerdings basierend auf einem im langfristigen Vergleich nach wie vor niedrigen Niveau, wiesen Gewerbeimmobiliendarlehen auf: Ihr Volumen summierte sich von Januar bis Juni 2026 auf 30,3 Mrd. Euro (H1 2025: 26,5 Mrd. Euro).

“Für das zweite Halbjahr ist mit allenfalls leichten Anstiegen des Immobilienfinanzierungsneugeschäfts zu rechnen.” Jens Tolckmitt

“Das Immobilienfinanzierungsneugeschäft der Pfandbriefbanken weist für das erste Halbjahr 2026 Zuwächse auf, die Entwicklung in diesem Geschäftsfeld verläuft solide. Die Darlehensvergabe liegt jedoch weiterhin deutlich unterhalb der Volumina, die vor der Zinswende erreicht worden sind”, betonte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des vdp. Für das zweite Halbjahr rechnet er unter den gegebenen Rahmenbedingungen allenfalls mit leichten Anstiegen des Neugeschäfts. Es sei davon auszugehen, dass sich die geopolitischen Unsicherheiten, die Konjunkturschwäche und die weiter angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt auch dämpfend auf die Immobilienfinanzierung auswirkten.

Tolckmitt appellierte an die Politik, die Wohneigentumsbildung privater Haushalte stärker zu fördern. Die eigenen vier Wände seien nach wie vor die beste Form der Altersvorsorge. “Dass in Deutschland größtenteils zur Miete gewohnt werde, zeigt, welch großes Potenzial in der Wohneigentumsförderung liegt.”

Beispielsweise könne eine Senkung der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Zugangshürden zum Wohneigentum zu reduzieren. Dies würde einen geringeren Fremdkapitalbedarf nach sich ziehen, was wiederum den Immobilienerwerb deutlich erschwinglicher machen würde. Zugleich könne dadurch der Mietwohnungsmarkt entlastet werden.

Wohnimmobilien: Darlehen für Mehrfamilienhäuser legen am stärksten zu

Zum Anstieg des Volumens an Wohnimmobiliendarlehen auf 50,1 Mrd. Euro trugen im ersten Halbjahr 2026 nahezu alle Immobilienklassen bei: Am stärksten fiel der relative Anstieg mit 7,3 % im Vorjahresvergleich bei Darlehen für Mehrfamilienhäuser aus (13,2 Mrd. Euro). Dahinter rangierten mit Zuwachsraten von 6,7 % bzw. 4,0 % die Finanzierungen von Eigentumswohnungen (11,2 Mrd. Euro) und von Ein- und Zweifamilienhäusern (23,2 Mrd. Euro). Die Darlehensvergabe für sonstige wohnwirtschaftliche Objekte wie z. B. Bauland erreichte den Vorjahreswert von 2,5 Mrd. Euro.

Gewerbeimmobilienfinanzierung: 9 Mrd. Euro für Handelsgebäude

Der Volumenzuwachs bei neuen Gewerbeimmobiliendarlehen auf insgesamt 30,3 Mrd. Euro speiste sich von Januar bis Juni dieses Jahres vor allem aus der Entwicklung bei Finanzierungen für Handelsgebäude, die im Jahresvergleich um 40,6 % auf 9,0 Mrd. Euro anstiegen. Die Wachstumsraten bei der Darlehensvergabe für Büroobjekte (14,8 Mrd. Euro) und für Hotels (2,4 Mrd. Euro) betrugen 9,6 % bzw. 9,1 %. Das Neugeschäft bei Industriegebäuden (0,5 Mrd. Euro) und bei sonstigen gewerblich genutzten Objekten (3,6 Mrd. Euro) war dagegen rückläufig im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr (-16,7 % bzw. -5,3 %).

Darlehensbestände entwickeln sich gegenläufig

Die neu vergebenen Wohnimmobiliendarlehen führten zu einem moderaten Bestandszuwachs in diesem Segment: Zum Stichtag 30. Juni 2026 lag das Volumen ausgereichter Darlehen für Wohnobjekte bei 762,9 Mrd. Euro und damit 1,3 % höher als ein Jahr zuvor. Der Gewerbeimmobilienfinanzierungsbestand sank dagegen um 3,5 % auf 278,4 Mrd. Euro. Das Neugeschäft reichte damit weiterhin nicht aus, um die Tilgungen zu kompensieren. Insgesamt blieb der Bestand an Immobiliendarlehen mit 1.041,3 Mrd. Euro auf Vorjahresniveau.

https://www.pfandbrief.de/


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Redaktionelles: Was sind Pfandbriefbanken und welche Aufgaben erfüllen sie

Pfandbriefbanken sind Kreditinstitute, die mit besonderer staatlicher Erlaubnis Pfandbriefe ausgeben dürfen. Nach dem Pfandbriefgesetz gelten alle Kreditinstitute als Pfandbriefbanken, deren Geschäftsbetrieb das Pfandbriefgeschäft umfasst. Es handelt sich somit nicht zwingend um eine eigene Bankenart: Auch Universalbanken, Landesbanken oder spezialisierte Immobilienfinanzierer können Pfandbriefbanken sein, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Pfandbriefe sind verzinsliche Schuldverschreibungen, mit denen sich Banken am Kapitalmarkt langfristig Geld beschaffen. Anders als ungedeckte Bankanleihen sind sie durch bestimmte, gesondert erfasste Vermögenswerte abgesichert. Hierzu gehören insbesondere Hypothekendarlehen, Forderungen gegen staatliche Stellen sowie entsprechend gesicherte Darlehen für Schiffe und Flugzeuge. Das Pfandbriefgesetz unterscheidet daher Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe.

Die zentrale Aufgabe einer Pfandbriefbank besteht darin, langfristige Kredite über die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen zu refinanzieren. Vereinfacht dargestellt: Die Bank vergibt beispielsweise ein grundpfandrechtlich gesichertes Immobiliendarlehen und beschafft sich einen Teil der dafür benötigten Mittel durch den Verkauf von Hypothekenpfandbriefen an Anleger. Dadurch verbindet sie Kreditnehmer, die eine langfristige Finanzierung benötigen, mit Anlegern, die verzinsliche Wertpapiere erwerben möchten.

Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören:

  • die Vergabe langfristiger Finanzierungen, insbesondere für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie für öffentliche Vorhaben,
  • die Ausgabe von Pfandbriefen zur Beschaffung von Refinanzierungsmitteln,
  • die Auswahl und Überwachung geeigneter Deckungswerte,
  • die Führung getrennter Deckungsregister,
  • die Sicherstellung einer ausreichenden Deckung der ausgegebenen Pfandbriefe,
  • die Steuerung von Kredit-, Zins-, Währungs- und Liquiditätsrisiken,
  • die regelmäßige Veröffentlichung vorgeschriebener Angaben zu Pfandbriefen und Deckungsmassen.

Die besondere Sicherheit beruht auf der gesetzlichen Deckung

  • Die zur Absicherung bestimmten Forderungen werden in Deckungsregister eingetragen. Der Wert der Deckungsmasse muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und den Verpflichtungen aus den ausgegebenen Pfandbriefen gegenüberstehen. Bei einer Insolvenz der Bank besitzen Pfandbriefgläubiger ein gesetzliches Vorrecht auf diese Deckungswerte. Ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestellter Treuhänder überwacht unter anderem die ordnungsgemäße Deckung und die Eintragungen.

Pfandbriefbanken erfüllen damit vor allem eine Refinanzierungs- und Finanzierungsfunktion: Sie ermöglichen langfristige Kredite und stellen zugleich gedeckte Anlageinstrumente für den Kapitalmarkt bereit. Sie finanzieren Immobilien oder öffentliche Stellen jedoch nicht ausschließlich über Pfandbriefe, sondern können daneben weitere bankübliche Finanzierungsquellen nutzen.

Quellen:
Pfandbriefgesetz, Paragraf 1: Begriffsbestimmungen und Pfandbriefarten
Pfandbriefgesetz, Paragraf 2: Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts
Pfandbriefgesetz, Paragraf 3: Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Pfandbriefgesetz, Paragraf 4: Deckungsanforderungen
Pfandbriefgesetz, Paragraf 5: Deckungsregister
Pfandbriefgesetz, Paragraf 27: Risikomanagement
Pfandbriefgesetz, Paragraf 28: Transparenzvorschriften
Pfandbriefgesetz, Paragraf 30: Vorrecht der Pfandbriefgläubiger

Immobilienmarkt auf zwei Geschwindigkeiten: Preise halten, Verkäufe brechen weg

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