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Rentenpaket Unternehmen: Rentenniveau wird bis 2031 stabilisiert, zugleich sollen

Dezember 5, 2025 6:37 pm Veröffentlicht von

Rentenpaket im Bundestag beschlossen – Was sich für Beschäftigte und Betriebe ändert

Berlin, 5. Dezember 2025 – Der Deutsche Bundestag hat nach einstündiger Aussprache das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. In dritter Beratung stimmten 318 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, 224 Parlamentarier votierten dagegen, 53 enthielten sich. Damit wurde die Kanzlermehrheit erreicht. Parallel hat das Parlament auch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie das Aktivrentengesetz verabschiedet, die insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen neue Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung und Personalpolitik schaffen.

Bundestag beschließt das Rentenpaket

Kern des beschlossenen Pakets ist die Verlängerung des derzeitigen Rentenniveaus von 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus bis 2031. Der bislang ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor, der Rentenanpassungen dämpft, bleibt bis dahin weiterhin außer Kraft und kann nach aktueller Rechtslage erst ab 2031 wieder greifen. Zugleich wird die bisherige unterschiedliche Behandlung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angeglichen.

Gesetzentwurf zum Rentenniveau und zu Kindererziehungszeiten

Der erste Teil des Rentenpakets stabilisiert das Rentenniveau und verhindert nach Darstellung der Bundesregierung eine Abkopplung der Renten von der Lohnentwicklung. Ohne Verlängerung der Haltelinie würden Renten künftig systematisch langsamer steigen als die Löhne. Die dadurch entstehenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Beitragssätze grundsätzlich zu stabilisieren. Für Unternehmen bleiben damit die Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten kalkulierbar, während Beschäftigte Planungssicherheit über das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente erhalten.

Stärkung von Betriebsrenten und neue Aktivrente

Neben der gesetzlichen Rente rückt die betriebliche Altersversorgung stärker in den Fokus. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung quantitativ und qualitativ auszubauen. Besonders adressiert werden Bereiche mit großen Verbreitungslücken – vor allem kleinere Unternehmen und Beschäftigte mit geringen Einkommen. Neue Modelle sollen es erleichtern, auch nicht tarifgebundene Betriebe und ihre Belegschaften in einfache und sichere Betriebsrenten einzubinden. Ergänzend werden Abfindungsregeln flexibilisiert und das Steuerrecht zugunsten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen angepasst, um den Aufbau betrieblicher Vorsorge zu verbessern. Deutscher Bundestag Mit dem Aktivrentengesetz wird darüber hinaus ein Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für Rentner eingeführt, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ziel ist es, Arbeit im Alter attraktiver zu machen, Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten und damit einen Beitrag zur Entschärfung von Fachkräfteengpässen zu leisten. Die Bundesregierung geht davon

SPD: Fokus auf Stabilisierung des Rentenniveaus Für die SPD-Fraktion steht die Stabilisierung des Rentenniveaus im Zentrum. Sie sieht darin eine Erneuerung des sozialstaatlichen Versprechens, wonach Menschen im Alter ihren Lebensstandard halten können. In der Debatte wurde darauf verwiesen, dass ein großer Teil der Bevölkerung die Verlängerung der Haltelinie unterstützt. Gleichzeitig hebt die SPD die Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung als wichtigste Ergänzung zur gesetzlichen Rente hervor.

AfD warnt vor finanziellen Risiken: Die AfD-Fraktion bewertet das Rentenpaket kritisch und sieht die Finanzierbarkeit des Systems ohne grundlegende Reformen infrage gestellt. In den Redebeiträgen wurde vor einer steigenden Belastung des Bundeshaushalts gewarnt und auf die Notwendigkeit umfassender Strukturreformen hingewiesen. Nach Auffassung der AfD drohten langfristig erhebliche fiskalische Risiken, wenn das Leistungsniveau ohne Systemwechsel stabil gehalten werde.

CDU/CSU: Aktivrente als zentrales Innovationselement Aus Sicht der CDU/CSU ist insbesondere die Aktivrente ein wesentlicher Baustein des Pakets. Sie wird als innovatives Element hervorgehoben, weil sie Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet, benötigte Fachkräfte länger zu halten, während ältere Beschäftigte zusätzliches Einkommen erzielen können. Zugleich macht die Union deutlich, dass weder Aktivrente noch Rentenpaket als Ganzes ausreichen, um die Sozialversicherung langfristig zu sichern. Weitere Reformschritte – vorbereitet durch eine Rentenkommission – werden als notwendig beschrieben.

Grüne: Kritik an zeitlich begrenzter Stabilisierung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt das Rentenpaket in der vorliegenden Form ab. Sie kritisiert, dass die Stabilisierung des Rentenniveaus zeitlich bis 2031 begrenzt sei und die junge Generation nicht ausreichend berücksichtigt werde. Aus ihrer Sicht sind weitergehende Reformen notwendig, einschließlich eines breiteren Einbezugs verschiedener Erwerbstätigengruppen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Linke: Verteilungskonflikt im Vordergrund Die Fraktion Die Linke betont in der Debatte vor allem den Verteilungsaspekt. Sie sieht weniger einen Konflikt zwischen den Generationen als vielmehr einen Verteilungskonflikt und plädiert für ein höheres Rentenniveau sowie eine stärkere Beteiligung höherer Einkommen und weiterer Berufsgruppen an der Finanzierung der gesetzlichen Rente. Ein dazu vorgelegter Entschließungsantrag, der unter anderem eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent vorsah, fand im Bundestag jedoch keine Mehrheit.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung: Stabilisierung und „Mütterrente“ Mit dem ersten Gesetzentwurf wird das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 gesichert und die sogenannte Mütterrente ausgeweitet. Begründet wird dies damit, dass ohne Haltelinie die Renten langsamer als die Löhne steigen würden und Alterseinkommen spürbar sinken könnten. Die Mehrkosten werden durch Bundesmittel ausgeglichen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Beitragssätze nicht allein über höhere Lohnnebenkosten stabilisiert werden, sondern in erheblichem Umfang steuerfinanziert abgesichert sind.

Gleichstellung der Kindererziehungszeiten: Künftig werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Damit entfällt die bisherige Ungleichbehandlung nach Geburtsjahr des Kindes. Ziel ist eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten. Auch diese zusätzlichen Aufwendungen werden aus dem Bundeshaushalt refinanziert.

Zweiter und dritter Gesetzentwurf: Betriebsrentenstärkung und Aktivrente Der zweite Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung soll insbesondere kleinere, nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte mit geringem Einkommen besser in die betriebliche Altersvorsorge einbinden und Verwaltungsaufwand verringern. Der Nationale Normenkontrollrat sieht zwar Entlastungsansätze, attestiert aber weiteres Potenzial für Bürokratieabbau. Der Bundesrat begrüßt die stärkere Förderung von Geringverdienenden, regt jedoch eine weitergehende Anhebung des Förderbetrags an; die Bundesregierung verweist auf bereits bestehende Spielräume, da der durchschnittliche Förderbetrag bislang deutlich unter dem künftigen Höchstbetrag liegt.

Das Aktivrentengesetz als dritter Gesetzentwurf führt die steuerfreie Hinzuverdienstgrenze von 2.000 Euro im Monat für abhängig Beschäftigte ein, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und weiterarbeiten. Ziel ist es, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, Fachkräfteengpässe zu lindern und Erfahrungswissen länger im Betrieb zu halten. Der Bundesrat hatte angeregt, die Steuerbefreiung erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze anzuwenden; diesem Vorschlag ist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung gefolgt.

Für mittelständische Unternehmen ergeben sich aus dem Gesamtpaket vor allem drei zentrale Beobachtungspunkte: ein stabilisiertes Rentenniveau mit steuerfinanzierter Flankierung, erweiterte Möglichkeiten und Anreize im Bereich der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere für kleinere Betriebe und Geringverdienende – sowie neue steuerliche Rahmenbedingungen für die Weiterbeschäftigung älterer Fachkräfte.

www.bundestag.de

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