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Sonderbericht: 11 Mrd. € seit 2014 – kommt EU-Hilfe gegen Hunger in Subsahara-Afrika wirklich an?

Oktober 10, 2025 11:03 am Veröffentlicht von

EU-Unterstützung für die Bekämpfung des Hungers in Subsahara-Afrika

In einem neuen Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs, der bis Ende 2025 veröffentlicht werden soll, wird die Unterstützung der EU für die Bekämpfung des Hungers in Afrika südlich der Sahara näher beleuchtet. Angesichts der erheblichen Mittel in Höhe von rund 11 Milliarden Euro, die seit 2014 investiert wurden, wird im Rahmen der Prüfung untersucht, ob die EU-Hilfe zielgerichtet erfolgt, den dringendsten Prioritäten Rechnung trägt und wirksam eingesetzt wird.

Beim Thema Hunger geht es nicht nur um den Zugang zu Nahrungsmitteln, sondern es handelt sich um eine Frage des Überlebens, der Würde und der Stabilität. Der Kampf gegen den Hunger ist nach wie vor eine der dringendsten globalen Herausforderungen, da Hunderte Millionen von Menschen betroffen sind. Trotz Fortschritten in vielen Entwicklungsgebieten ist der Kampf gegen den Hunger noch lange nicht vorbei. Konflikte, Klimawandel und wirtschaftliche Krisen verschärfen die Ernährungsunsicherheit weiter, insbesondere in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, wo instabile Gemeinschaften am stärksten von den Folgen betroffen sind. Die Bekämpfung des Hungers hat auch im Kontext der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, denen sich auch die Europäische Union verpflichtet hat, zentralen Stellenwert. Die EU nimmt bei der Bekämpfung des Hungers weltweit eine Führungsrolle wahr, indem sie Nahrungsmittelhilfe fördert und sich in den Bereichen Ernährung, Ernährungssicherheit und Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme engagiert. Dieses Engagement geht mit umfassenden Investitionen einher: Zwischen 2014 und 2020 hat die EU Verträge in Höhe von 17 Milliarden Euro für weltweite Hilfsinitiativen zur Bekämpfung des Hungers geschlossen, und für die Jahre 2021 bis 2024 wurden weitere 6,2 Milliarden Euro zugesagt. Fast die Hälfte dieser Unterstützung (über 11 Milliarden Euro) ging nach Subsahara-Afrika, was zugleich das Ausmaß des dortigen Bedarfs und den Willen der EU zeigt, diesen Bedarf zu decken.

Die EU-Maßnahmen in diesem Bereich lassen sich in zwei große Komponenten unterteilen: humanitäre Hilfe, die von der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) der Europäischen Kommission koordiniert wird, und Entwicklungszusammenarbeit, die von der Generaldirektion für internationale Partnerschaften (GD INTPA) verwaltet wird. Zusammen mit ihren Mitgliedstaaten ist die EU nach wie vor der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe. Es ist mehr als zehn Jahre her, seit der Europäische Rechnungshof zuletzt geprüft hat, wie wirksam die EU-Entwicklungshilfe in Subsahara-Afrika für Ernährungssicherheit sorgt. Unser Sonderbericht “Unterstützung der Kommission für die Bekämpfung des Hungers in Subsahara-Afrika”, der Ende 2025 veröffentlicht werden soll, erscheint zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Ein breites Spektrum von Fakten ist in die Prüfung eingeflossen. Unter anderem wurden Prüfbesuche nach Äthiopien, Kenia und Sambia durchgeführt und Aktenprüfungen für Tschad, Niger und Südsudan sowie eine Dokumentenanalyse für die größere Region der Länder südlich der Sahara vorgenommen. Es soll sichergestellt werden, dass durch die EU-Unterstützung weiterhin konkrete Ergebnisse für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen erzielt werden.

Dieser neue Bericht bietet zu einem passenden Zeitpunkt Gelegenheit, die seit der letzten Prüfung des Rechnungshofs ( https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/7d69826e-a921-4751-8683-f3f9b7d06dfe) aus dem Jahr 2012 erfolgten Entwicklungen zu analysieren und auf Aspekte hinzuweisen, die für den künftigen Ansatz der EU von Nutzen sein können. Auch für die Planung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens wird er hilfreich sein und dazu beitragen, sicherzustellen, dass die europäischen Anstrengungen weiterhin wirksam und zielgerichtet erfolgen und dem sich wandelnden humanitären Umfeld Rechnung tragen. Der Bericht wird auf der Website des Rechnungshofs veröffentlicht.

https://www.eca.europa.eu/de

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