Stichword-Archiv: Anerkennungsverfahren

Anerkennungsverfahren: Pflegefachkräfte aus Drittstaaten reisen vor Abschluss des Verfahrens ein – Agentur für Arbeit zahlt bis zu 100% Lehrgangskosten

12. Februar | 2026 Veröffentlicht von

Seit März 2024 können internationale Pflegefachkräfte aus Drittstaaten über eine Anerkennungspartnerschaft schon vor Abschluss des Verfahrens einreisen, wenn Arbeitsvertrag und Nachqualifizierung stehen. Zuvor entscheidet oft der Defizitbescheid nach der Gleichwertigkeitsprüfung, ob Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung nötig wird. In Deutschland arbeiten viele zunächst als Pflegehilfskraft und bereiten sich parallel auf die staatliche Kenntnisprüfung mit mündlichem und praktischem Teil vor. Lesen Sie, welche Hürden in den einzelnen Phasen am häufigsten Zeit und Geld kosten.