Aufenthaltsrecht 2027: Diese Mindestbeträge müssen Ausländer nachweisen
1. September | 2026Das Bundesministerium des Innern hat die Mindestbeträge festgelegt, mit denen Ausländer 2027 bei bestimmten Aufenthaltserlaubnissen ihren gesicherten Lebensunterhalt nachweisen müssen. Je nach Aufenthaltszweck gelten monatlich 666, 959 oder 992 Euro. Die Vorgaben betreffen unter anderem Ausbildung und Studium. Welche Personengruppen welchen Betrag benötigen und wann niedrigere Wohnkosten den erforderlichen Nachweis reduzieren, erfahren Sie im Detailartikel.