„Bau-Booster“?: Bundesregierung beschließt Gesetz für einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E. Weitere Stellschrauben unberücksichtigt.
6. November | 2024 Schreibe einen KommentarDie Bundesregierung plant Änderungen im Bauvertragsrecht, um kostengünstigeres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Mit dem neuen Gebäudetyp-E-Gesetz sollen Bauherren freiwillig auf nicht zwingende Komfortstandards verzichten können. Experten erwarten jährliche Einsparungen von über 8 Milliarden Euro – ein Schritt, der innovatives und bezahlbares Bauen fördern soll. Weitere wesentliche Hinderungsgründe liegen im WEG / Wohnungseigentumsrecht selbst. Themenkomplex: Schutz der Investition einzelner Wohnungseigentümer / Investoren. Gründe für starken Anstieg der Bürokratie und steigender Baukosten im deutschen Bausektor in den letzten zehn Jahren.