Holzbiomasse: Holzstrom vor Förderbremse – Kabinett zieht neue Grenzen bei Biomasse
2. Juli | 2026Bundeskabinett hat neue Förderregeln für Strom aus Holzbiomasse beschlossen und setzt damit Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie um. Bestimmte hochwertige Holzsortimente sollen grundsätzlich nicht mehr über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, wenn andere industrielle Nutzungen möglich sind. Industrierestholz bleibt förderfähig, laufende Förderungen werden nicht angetastet. Für Neuanlagen und Anschlussförderungen könnten sich die Bedingungen aber spürbar ändern. Welche Ausnahmen weiter gelten, zeigt der Detailartikel.