Netzanschluss Erneuerbare Energien: Netzbetreiber dürfen nur selten verweigern
27. Oktober | 2025Gesetz klar, Praxis hinkt: EE-Anlagen haben Vorrang, doch der Netzanschluss stockt. Netzbetreiber dürfen nur selten verweigern – fehlende Kapazität ist kein zulässiger Vorwand. Das Netz folgt der Anlage, die Einspeisung wird notfalls per Redispatch geregelt und entschädigt. Für Projektierer wird Verzug teuer, weil Finanzierung am sicheren Anschluss hängt. Ein neuer Würzburger Bericht ordnet den Rechtsrahmen ein und erklärt flexible Netzanschlussvereinbarungen. Lesen Sie, wann FCAs einen näheren Netzverknüpfungspunkt ermöglichen – und welche Bedingungen im Detail gelten.