Küchen als Aufenthaltsräume: Bund und KfW setzen ein klares Signal für mehr Wohnraum
2. September | 2025Zum 1. September 2025 greifen neue Förderbedingungen. Küchen und offene Wohnküchen zählen künftig als Aufenthaltsräume. Auch die Baukostenobergrenze wird deutlich angehoben. So wird der Markt für klimafreundlichen Wohnungsbau gestärkt. Ein politischer Schritt mit Wirkung für Bauwirtschaft und Investoren. Lesen Sie, welche Projekte jetzt förderfähig werden.