Stichword-Archiv: Recht auf Reparatur

Reparieren statt Wegwerfen: EU setzt neue Regeln für Hersteller durch

31. Juli | 2026 Veröffentlicht von

Die Frist zur Umsetzung des Europäischen Rechts auf Reparatur in nationales Recht ist am 31. Juli 2026 abgelaufen. Die neuen Vorgaben sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern Reparaturen auch nach Ablauf der Garantie erleichtern und Hersteller zu mehr Transparenz, verfügbaren Ersatzteilen sowie fairen Reparaturangeboten verpflichten. Welche konkreten Rechte künftig gelten und welche Pflichten Unternehmen nun erfüllen müssen, erfahren Sie hier.

Recht auf Reparatur: ZDK drängt auf Kfz-Ausnahme

30. Juni | 2026 Veröffentlicht von

Für Unternehmer wird das neue Recht auf Reparatur auch zur Frage von Gewährleistung, Handel und Werkstattpraxis. Der ZDK begrüßt die Bundestagsentschließung für eine Kfz-Ausnahme, sieht aber weiterhin Probleme durch verlängerte Ansprüche nach Reparaturen. Besonders Gebrauchtwagenhändler und Reparaturbetriebe stehen im Mittelpunkt der Kritik des Verbandes. Welche Argumente der ZDK nun in Brüssel stärker einbringen will, zeigt der Detailartikel.

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten beschlossen

25. März | 2026 Veröffentlicht von

Gesetzentwurf bringt ein neues Recht auf Reparatur auf den Weg: Hersteller bestimmter Geräte wie Smartphones, Kühlschränke und Waschmaschinen sollen Reparaturen über Jahre hinweg zu angemessenen Preisen ermöglichen. Das geht über Symbolpolitik hinaus, denn auch Ersatzteile, Werkzeuge und blockierende Software geraten nun stärker in den Fokus. Wer sich bei Mängeln für Reparatur statt Austausch entscheidet, soll zudem länger Gewährleistungsrechte behalten. Welche Folgen das für defekte Geräte nach Ablauf der üblichen Fristen hat, wird erst im Detail richtig brisant.

Recht auf Reparatur: Gebrauchtwagen – Pflichten & Haftung, Reparierbarkeit abhängig von Konstruktion, Ersatzteilen und Software

23. Februar | 2026 Veröffentlicht von

Ab Juli droht dem Gebrauchtwagenhandel mit dem geplanten „Recht auf Reparatur“ ein riskanter Kurswechsel: Der Entwurf weitet Pflichten und Haftung aus, obwohl die Reparierbarkeit von Konstruktion, Ersatzteilen und Software abhängt – also von Herstellern. Händler sollen trotzdem die Folgen tragen, plus neue Informationspflichten und mehr Abmahnrisiko. Das kann Rückstellungen, Versicherungen und Preise nach oben treiben und Inzahlungnahmen drücken. Welche konkrete Regel Händler mit jeder Reparatur in eine neue Haftungsperiode ziehen könnte, steht im Detailartikel.