Tarifautonomie: BGA warnt vorAushöhlung nationaler Zuständigkeiten – Kritik an EuGH-Urteil
November 12, 2025 6:59 pmBGA mahnt stärkere Wahrung der nationalen Zuständigkeiten an.
(Berlin) – „Das Urteil des EuGH enttäuscht uns. Wir hätten uns ein eindeutigeres Ergebnis zugunsten der Tarifautonomie gewünscht. Die Festlegung von Arbeitsentgelten ist ausdrücklich Sache der Mitgliedstaaten. Die Kommission sollte nicht weiter versuchen, die Grenzen ihrer Zuständigkeiten zulasten des Standorts und seiner Wettbewerbsfähigkeit auszutesten.
Statt neue Regulierungen zu schaffen, ist es Aufgabe der europäischen Institutionen, alles daranzusetzen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa zu stärken. Nur durch wirtschaftliche Dynamik, Investitionen und offene Märkte kann Europa seine soziale und wirtschaftliche Stärke langfristig sichern“, fordert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der Entscheidung des EuGH zur Mindestlohn-Richtlinie.
„Wir erwarten von der Politik, dass sie alles für mehr Wettbewerbsfähigkeit tut. Lohnfindung und Tarifpolitik dürfen nicht weiter politisiert werden – weder auf EU-Ebene noch in Deutschland. Die Bundesregierung muss weiteren EU-Eingriffen in die Sozialpolitik eine klare Absage erteilen und den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau legen“, so Jandura abschließend.
Wissenswertes: Ergeben sich die Zuständigkeiten hier aus Art. 19 EUV, nachdem der EuGH über die Gültigkeit und Auslegung von EU-Rechtsakten entscheiden darf? Haben ihm die Mitgliedstaaten selbst diese Befugnis durch die Verträge übertragen (Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung). Hat man die Verträge nicht zu Ende gedacht?
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Stichwörter: Tarifautonomie Grundgesetz
Kategorie: Politik, Wirtschaft