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Milliarden-Ausgleich offenlegt: So wird die Steuerkraft der Länder verteilt

Juli 7, 2026 3:13 pm Veröffentlicht von

Bericht zum Finanzausgleichsgesetz liegt vor

Berlin: Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Bericht über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie über die Zuweisungen nach Paragraf 11 für das Ausgleichsjahr 2025 vorgelegt. Die Unterrichtung trägt die Drucksachennummer 21/6860 und wurde mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2026 zugeleitet. Der Bericht erfüllt die gesetzliche Pflicht nach Paragraf 18 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes und enthält rechnerische Ergebnisse zum bundesstaatlichen Finanzausgleich im Jahr 2025.

Ein zentraler Bestandteil ist die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden. Das Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer lag 2025 bei 310,2 Milliarden Euro. Davon erhielten die Länder 151,5 Milliarden Euro, der Bund 149,8 Milliarden Euro und die Gemeinden 8,8 Milliarden Euro.

Bei der Verteilung des Länderanteils entfiel der größte Betrag auf Nordrhein-Westfalen. Das Land erhielt 32,7 Milliarden Euro. Den niedrigsten Betrag erhielt Bremen mit rund 1,3 Milliarden Euro. Die Aufteilung richtet sich nach dem Bericht nach den Einwohneranteilen der Länder; maßgeblich waren die Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2025.


 

Finanzausgleich 2025: Die wichtigsten Tabellen verständlich dargestellt

Der Bericht der Bundesregierung zeigt, wie das Umsatzsteueraufkommen 2025 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt wurde. Außerdem enthält er Angaben zur Finanzkraft der Länder, zum Finanzkraftausgleich und zu den Bundesergänzungszuweisungen.

1. Gesamtverteilung der Umsatzsteuer

Die erste Übersicht zeigt die Aufteilung des gesamten Umsatzsteueraufkommens auf die drei staatlichen Ebenen.

Umsatzsteueraufkommen 2025 nach Empfänger
Empfänger Betrag Anteil am Umsatzsteueraufkommen
Länder 151,5 Milliarden Euro 48,85 Prozent
Bund 149,8 Milliarden Euro 48,31 Prozent
Gemeinden 8,8 Milliarden Euro 2,85 Prozent
Gesamt 310,2 Milliarden Euro 100,00 Prozent

2. Länderanteile an der Umsatzsteuer

Die Länderanteile werden als Rangliste dargestellt. So ist direkt sichtbar, welche Länder die höchsten und niedrigsten Beträge erhielten.

Umsatzsteueranteil der Länder 2025 ohne Zu- und Abschläge
Rang Land Betrag Anteil am Länderanteil Einwohner
1 Nordrhein-Westfalen 32.688 Millionen Euro 21,6 Prozent 18.011.826
2 Bayern 24.039 Millionen Euro 15,9 Prozent 13.246.222
3 Baden-Württemberg 20.396 Millionen Euro 13,5 Prozent 11.238.636
4 Niedersachsen 14.518 Millionen Euro 9,6 Prozent 7.999.736
5 Hessen 11.392 Millionen Euro 7,5 Prozent 6.277.479
6 Rheinland-Pfalz 7.483 Millionen Euro 4,9 Prozent 4.123.329
7 Sachsen 7.309 Millionen Euro 4,8 Prozent 4.027.196
8 Berlin 6.701 Millionen Euro 4,4 Prozent 3.692.265
9 Schleswig-Holstein 5.369 Millionen Euro 3,5 Prozent 2.958.595
10 Brandenburg 4.633 Millionen Euro 3,1 Prozent 2.553.072
11 Sachsen-Anhalt 3.857 Millionen Euro 2,5 Prozent 2.125.359
12 Thüringen 3.791 Millionen Euro 2,5 Prozent 2.088.725
13 Hamburg 3.385 Millionen Euro 2,2 Prozent 1.864.953
14 Mecklenburg-Vorpommern 2.848 Millionen Euro 1,9 Prozent 1.569.569
15 Saarland 1.831 Millionen Euro 1,2 Prozent 1.009.164
16 Bremen 1.280 Millionen Euro 0,8 Prozent 705.123

3. Finanzkraftausgleich nach Ländern

Diese Tabelle reduziert die komplexe Ausgleichsrechnung auf vier Kernwerte: Finanzkraft vor dem Ausgleich, Ausgleichsmesszahl, Zuschlag oder Abschlag und relative Finanzkraft nach dem Ausgleich.

Finanzkraftausgleich 2025
Land Finanzkraftmesszahl Ausgleichsmesszahl Zuschlag oder Abschlag Relative Finanzkraft nach Ausgleich
Nordrhein-Westfalen 103.560 Millionen Euro 105.174 Millionen Euro +1.016 Millionen Euro 99,4 Prozent
Bayern 95.854 Millionen Euro 77.347 Millionen Euro -11.660 Millionen Euro 108,9 Prozent
Baden-Württemberg 71.983 Millionen Euro 65.624 Millionen Euro -4.006 Millionen Euro 103,6 Prozent
Niedersachsen 44.421 Millionen Euro 46.712 Millionen Euro +1.443 Millionen Euro 98,2 Prozent
Hessen 43.009 Millionen Euro 36.655 Millionen Euro -4.003 Millionen Euro 106,4 Prozent
Sachsen 17.962 Millionen Euro 23.515 Millionen Euro +3.499 Millionen Euro 91,3 Prozent
Rheinland-Pfalz 22.877 Millionen Euro 24.077 Millionen Euro +756 Millionen Euro 98,2 Prozent
Sachsen-Anhalt 9.371 Millionen Euro 12.465 Millionen Euro +1.950 Millionen Euro 90,8 Prozent
Schleswig-Holstein 16.740 Millionen Euro 17.276 Millionen Euro +337 Millionen Euro 98,9 Prozent
Thüringen 8.692 Millionen Euro 12.196 Millionen Euro +2.208 Millionen Euro 89,4 Prozent
Brandenburg 12.782 Millionen Euro 15.007 Millionen Euro +1.401 Millionen Euro 94,5 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern 6.970 Millionen Euro 9.266 Millionen Euro +1.447 Millionen Euro 90,8 Prozent
Saarland 4.783 Millionen Euro 5.893 Millionen Euro +699 Millionen Euro 93,0 Prozent
Berlin 22.402 Millionen Euro 29.106 Millionen Euro +4.223 Millionen Euro 91,5 Prozent
Hamburg 15.226 Millionen Euro 14.701 Millionen Euro -331 Millionen Euro 101,3 Prozent
Bremen 3.938 Millionen Euro 5.558 Millionen Euro +1.021 Millionen Euro 89,2 Prozent

4. Bundesergänzungszuweisungen

Bundesergänzungszuweisungen 2025 nach Empfängerländern
Land Gesamtbetrag Je Einwohner
Sachsen 2.127 Millionen Euro 528 Euro
Berlin 1.989 Millionen Euro 539 Euro
Thüringen 1.508 Millionen Euro 722 Euro
Sachsen-Anhalt 1.284 Millionen Euro 604 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 940 Millionen Euro 599 Euro
Brandenburg 750 Millionen Euro 294 Euro
Niedersachsen 645 Millionen Euro 81 Euro
Bremen 531 Millionen Euro 753 Euro
Saarland 490 Millionen Euro 486 Euro
Rheinland-Pfalz 449 Millionen Euro 109 Euro
Nordrhein-Westfalen 376 Millionen Euro 21 Euro
Schleswig-Holstein 209 Millionen Euro 71 Euro
Gesamt 11.297 Millionen Euro 135 Euro im Durchschnitt
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg 0 Euro 0 Euro
Weitere Detailübersicht öffnen: Finanzkraftreihenfolge der Länder
Rangfolge der Länder nach Finanzkraft 2025
Land Rang vor Finanzkraftausgleich Rang nach Finanzkraftausgleich und allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen Rang nach zusätzlichen Zuweisungen zur Gemeindesteuerkraft Rang nach zusätzlichen Zuweisungen zur Forschungsförderung
Bayern 1 1 1 1
Hessen 2 2 2 2
Baden-Württemberg 3 3 3 3
Hamburg 4 4 4 4
Nordrhein-Westfalen 5 5 10 11
Schleswig-Holstein 6 6 11 12
Niedersachsen 7 7 12 13
Rheinland-Pfalz 8 8 13 10
Brandenburg 9 9 14 14
Saarland 10 10 7 7
Berlin 11 11 15 15
Sachsen 12 12 8 9
Mecklenburg-Vorpommern 13 13 9 8
Sachsen-Anhalt 14 14 6 6
Thüringen 15 15 5 5
Bremen 16 16 16 16

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6860, Bericht der Bundesregierung über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß Paragraf 11 im Ausgleichsjahr 2025.

Note: Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

https://bundestag.de

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