EZB

Bankenaufsicht: EZB verhängt beachtliche Zwangsgelder gegen Crédit Agricole wegen nicht hinreichender Identifizierung von Klimarisiken

Februar 20, 2026 5:31 pm Veröffentlicht von

Crédit Agricole muss nachbessern und zahlen

Europäische Zentralbank (EZB) hat beschlossen, gegen die Crédit Agricole S.A. Zwangsgelder (in regelmäßigen Abständen zu zahlende Strafgelder) in Höhe von 7 551 050 € zu verhängen, da eine der im EZB-Beschluss vom 8. Februar 2024 festgelegten Anforderungen nicht erfüllt wurde. In dem Beschluss ist unter anderem festgelegt, dass die Crédit Agricole eine Beurteilung der Wesentlichkeit ihrer Klima- und Umweltrisiken durchführen muss. Aus dem Beschluss geht hervor, dass die Bank die Identifizierung wesentlicher Klima- und Umweltrisiken, denen sie ausgesetzt ist oder sein könnte, verbessern muss. Sollte die Bank dieser Anforderung nicht bis zum 31. Mai 2024 nachkommen, wären laut dem Beschluss Zwangsgelder fällig.

Im Jahr 2024 hatte die Crédit Agricole die Anforderung zur Beurteilung der Wesentlichkeit 75 volle Tage lang nicht erfüllt. Bei der Entscheidung über die Verhängung von Zwangsgeldern und deren Gesamtbetrag berücksichtigt die EZB die Wesentlichkeit und die Dauer des Verstoßes sowie den Tagesumsatz des beaufsichtigten Instituts.

Die EZB hat bereits mehrere Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass die Banken Klima- und Umweltrisiken richtig identifizieren, beurteilen und steuern, und orientiert sich dabei an einem umfassenden Eskalationsprozess. Als Teil dieses Prozesses hat sie zunehmend durchgreifende Aufsichtsmaßnahmen umgesetzt, zunächst in Form von aufsichtlichen Erwartungen und dann durch rechtsverbindliche Beschlüsse. Der Prozess begann 2020 mit der Veröffentlichung des Leitfadens zu

Deutsche Bundesbank Klima- und Umweltrisiken der EZB, in dem erläutert wird, wie die Banken diese Risiken umsichtig steuern und transparent offenlegen sollten. Im Jahr 2022 führte die EZB einen Stresstest zu Klimarisiken durch und stellte im Rahmen einer thematischen Überprüfung relevante Mängel fest. Angesichts der Feststellungen erhielten alle bedeutenden Institute Feedback-Schreiben mit institutsspezifischen, zeitlich gestaffelten Fristen zur angemessenen Steuerung ihrer Klima- und Umweltrisiken angesichts der aufsichtlichen Erwartungen. Für Fälle, in denen diese Fristen nicht eingehalten wurden, legte die EZB verbindliche Anforderungen fest. Dabei wurde die Fälligkeit von Zwangsgeldern als Durchsetzungsmaßnahme vorgesehen. Mit Durchsetzungsmaßnahmen sollen die Banken gezwungen werden, die in den aufsichtlichen Beschlüssen oder Verordnungen festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Zwangsgelder werden für jeden Tag des Verstoßes fällig. Crédit Agricole kann vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsmittel gegen den Beschluss der EZB einlegen.

Anmerkung
Die Befugnis der EZB zur Verhängung von Durchsetzungsmaßnahmen beruht auf Artikel 18 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63).

Gegen Beschlüsse über die Verhängung von Zwangsgeldern können vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsmittel eingelegt werden. Dabei sind die in Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Bedingungen und Fristen einzuhalten.

Einzelheiten zur Verhängung von Zwangsgeldern finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht. Weitere Einzelheiten und Ergebnisse finden sich im EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2024 und im EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2023.

https://www.bundesbank.de/

Stichwörter: ,

Kategorie: ,

  1. Home
  2. | 
  3. Politik
  4. | 
  5. EU
  6. | 
  7. Bankenaufsicht: EZB verhängt beachtliche...