Brexit: DIHK fordert wirtschaftspolitischen Neustart zwischen Europäischer Union und Vereinigtem Königreich

Mai 12, 2026 9:58 pm Veröffentlicht von

DIHK fordert wirtschaftspolitischen Neustart zwischen Europäischer Union und Vereinigtem Königreich

Zehn Jahre nach dem Brexit-Referendum fordert die Deutsche Industrie- und Handelskammer einen wirtschaftspolitischen Neustart zwischen Europäischer Union und Vereinigtem Königreich. In einer Zeit geopolitischer Krisen und wachsender Handelskonflikte brauche Europa aus Sicht der DIHK mehr wirtschaftliche Zusammenarbeit statt zusätzlicher Barrieren. DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier macht deutlich, dass der Brexit Unternehmen auf beiden Seiten hohe Kosten verursache. Gerade jetzt sei es aus seiner Sicht falsch, an vermeidbaren Handelshemmnissen festzuhalten. Europa müsse wirtschaftlich wieder enger zusammenarbeiten.

Vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union zählte das Vereinigte Königreich zu den fünf wichtigsten Handelspartnern Deutschlands. Inzwischen fällt es nur noch auf Rang neun. Der Austausch wird nach Angaben der DIHK durch Zollformalitäten, unterschiedliche Vorschriften sowie Hindernisse bei Dienstleistungen und Geschäftsreisen deutlich erschwert. Besonders mittelständische Unternehmen leiden laut Treier unter mehr Bürokratie, steigenden Kosten und größerer Unsicherheit. Das bremse Investitionen, Handel und Wachstum.

Die deutsche Wirtschaft spricht sich deshalb für eine gezieltere Vertiefung der Zusammenarbeit aus. Im Mittelpunkt stehen aus Sicht der DIHK vor allem Energiefragen, Zollverfahren, Dienstleistungen und regulatorische Abstimmungen. Treier betont, Europa und seine Unternehmen bräuchten wirtschaftliche Integration statt neuer Trennlinien. Je enger die institutionelle Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union und Vereinigtem Königreich werde, desto größer seien mögliche Wohlstandsgewinne auf beiden Seiten. Da ein Wiederbeitritt Großbritanniens zur Europäischen Union derzeit nicht absehbar sei, würde die deutsche Wirtschaft Schritte in Richtung Zollunion oder Europäischer Wirtschaftsraum begrüßen.

Besonders großen Handlungsbedarf sieht die DIHK beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Viele Unternehmen stoßen seit dem Brexit bei Montageeinsätzen, Wartungen oder kurzfristigen Geschäftsreisen auf erhebliche Schwierigkeiten. Wer deutsche Qualitätsprodukte exportiere, müsse auch Fachkräfte unkompliziert ins Ausland entsenden können, so Treier. Scheiterten Techniker und Dienstleister an Visaauflagen und Bürokratie, entstehe daraus ein klarer Wettbewerbsnachteil.

Mit Blick auf den nächsten EU-UK-Gipfel im Sommer 2026 fordert die DIHK greifbare Fortschritte bei Energie, Zoll und wirtschaftlicher Sicherheit. Auch die Bundesregierung soll sich nach Ansicht der Kammer stärker für engere Beziehungen einsetzen. Deutschland und Großbritannien blieben enge Partner, nun brauche es politischen Willen, um die wirtschaftlichen Beziehungen wieder stärker auf Zukunft auszurichten.

Hintergrund ist die weiterhin große Bedeutung der Europäischen Union für Großbritannien. Die EU bleibt wichtigster Handelspartner des Vereinigten Königreichs. Im Jahr 2024 exportierte die Europäische Union Waren im Wert von 341 Milliarden Euro nach Großbritannien, während Importe aus Großbritannien 164 Milliarden Euro erreichten. Zu den wichtigsten Exportgütern gehören Maschinen, Fahrzeuge und chemische Erzeugnisse.

www.dihk.de


news-nachrichten-pressemitteilungen-reporter-01

Redaktionelles:  Erfordert ein Neustart mit Großbritannien ein erneutes Referendum?

Ein allgemeiner wirtschaftlicher „Neustart“ mit Großbritannien erfordert nicht automatisch ein Referendum. Handelsabkommen, Kooperationsabkommen, Energieabkommen oder sektorale Erleichterungen werden normalerweise durch Regierungen, Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union, Europäisches Parlament und gegebenenfalls nationale Parlamente behandelt. Das bestehende Handels- und Kooperationsabkommen zwischen Europäischer Union und Vereinigtem Königreich wurde ebenfalls ohne neues Referendum geschlossen; es wurde Ende 2020 unterzeichnet, ab Januar 2021 vorläufig angewendet und trat am 1. Mai 2021 in Kraft.

Ein Referendum wäre politisch denkbar, aber nicht automatisch vorgeschrieben. Beim britischen Brexit-Referendum 2016 handelte es sich nach britischem Recht um ein konsultatives Referendum; es war politisch hochwirksam, aber rechtlich nicht unmittelbar bindend. Das britische Parlament musste den Austrittsprozess später gesetzlich absichern. Für neue EU-nahe Regelungen käme es daher auf das konkrete britische Gesetz, die Tragweite des Abkommens und die politische Entscheidung in London an.

Anders wäre die Lage bei einem echten Wiederbeitritt Großbritanniens zur Europäischen Union. Dafür gilt Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union. Ein Beitrittsvertrag müsste einstimmig vom Rat gebilligt werden, die Zustimmung des Europäischen Parlaments erhalten und anschließend von allen Vertragsstaaten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert werden. Ob Großbritannien dafür selbst ein Referendum abhielte, wäre eine britische innenpolitische und verfassungsrechtliche Entscheidung, nicht automatisch eine zwingende EU-Vorgabe.

Der Kern der Kritiker betrifft den Vorwurf der „Rosinenpickerei“. Genau diesen Punkt sieht man seit Brexit immer wieder: Kritiker warnen, Großbritannien könne versuchen, möglichst viel Marktzugang, weniger Grenzkosten und Vorteile bei Energie, Forschung, Sicherheit oder Dienstleistungen zu erhalten, ohne die vollen Pflichten einer EU-Mitgliedschaft zu tragen. Auf EU-Seite ist deshalb die Gegenposition traditionell: Zugang zum Binnenmarkt gibt es nicht ohne Regeln, Aufsicht, faire Wettbewerbsbedingungen, Beiträge und oft auch Freizügigkeit. Das Modell Norwegen zeigt diesen Zielkonflikt deutlich: Über den Europäischen Wirtschaftsraum gibt es weitgehenden Binnenmarktzugang, aber auch die Übernahme vieler EU-Regeln und gleiche Rechte und Pflichten im Binnenmarkt.

Auch die Schweiz ist ein wichtiger Vergleichsfall. Sie ist nicht EU-Mitglied, hat aber zahlreiche bilaterale Abkommen mit der Europäischen Union. Gerade deshalb drängt die Europäische Union seit Jahren auf klarere institutionelle Regeln, damit Marktzugang nicht nur Vorteile bringt, sondern auch mit verlässlicher Rechtsübernahme, Streitbeilegung und fairen Bedingungen verbunden bleibt. Das zeigt: Präzedenzfälle für enge Beziehungen ohne Mitgliedschaft gibt es bereits, aber sie sind politisch und rechtlich umstritten und keineswegs reine Vorteilspakete ohne Pflichten.

Aktuelle Kritik am britischen „Reset“ geht in zwei Richtungen

Brexit-kritische Stimmen bemängeln, der britische Kurs sei zu vorsichtig und bringe wirtschaftlich nur begrenzte Entlastung, solange London Binnenmarkt, Zollunion und Freizügigkeit ausschließt. Brexit-orientierte Kritiker sehen dagegen schon in stärkerer Angleichung an EU-Regeln einen demokratischen Rückschritt, wenn Großbritannien EU-Standards übernimmt, ohne dass Wähler oder Parlament umfassend darüber entscheiden. Der britische Oberhausdienst fasste Anfang 2026 zusammen, dass die Labour-Regierung zwar engere Beziehungen zur Europäischen Union sucht, zugleich aber eine Rückkehr in Binnenmarkt, Zollunion und Freizügigkeit ausgeschlossen hat.

Aus Sicht der Kritiker könnte ein zu großzügiges Sondermodell tatsächlich ein Signal an andere Staaten senden: Man verlässt die Europäische Union oder bleibt ihr fern, verhandelt später aber gezielt Zugang zu attraktiven Bereichen. Genau deshalb wird Brüssel voraussichtlich darauf achten, dass jede Vertiefung an Bedingungen geknüpft bleibt. Aktuelle Berichte zu den Verhandlungen zeigen bereits Konflikte: Die Europäische Union fordert etwa bei Jugendmobilität und Marktzugang weitergehende Zugeständnisse, während London Begrenzungen und rote Linien beibehalten will.

Nüchterne Einordnung: Für technische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Kooperation braucht es rechtlich kein neues Referendum. Politisch wäre mehr demokratische Absicherung aber vertretbar, sobald der „Neustart“ faktisch in Richtung Binnenmarkt, Zollunion, Freizügigkeit oder dauerhafte Übernahme von EU-Regeln geht. Sonst entsteht genau folgender Eindruck: Die Bevölkerung stimmte über einen Austritt ab, spätere Regierungen holen einzelne Vorteile zurück, ohne offen über Preis, Pflichten und Souveränitätsfolgen abstimmen zu lassen.

Quellen: Europäische Kommission, Handels- und Kooperationsabkommen Europäische Union–Vereinigtes Königreich; Rat der Europäischen Union, Beziehungen zum Vereinigten Königreich; EUR-Lex, Artikel 49 Vertrag über die Europäische Union; britische Gesetzgebung, European Union Referendum Act 2015; House of Lords Library, Vorschläge zu Zollunion und Binnenmarktbeziehungen; EFTA, Europäischer Wirtschaftsraum; norwegische EU-Vertretung, Europäischer Wirtschaftsraum; Europäische Kommission und Schweizer Behörden zu EU-Schweiz-Abkommen; Guardian und Financial Times zu aktuellen EU-UK-Verhandlungen 2026.

Stichwörter: ,

Kategorie: ,

  1. Home
  2. | 
  3. Wirtschaft
  4. | 
  5. Export-Import
  6. | 
  7. Brexit: DIHK fordert wirtschaftspolitischen...