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Bürokratie Abbau: Eur. Parlament will neue Kategorie zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und Großunternehmen schaffen

Februar 26, 2026 3:31 pm Veröffentlicht von

Vereinfachte Regeln für kleine mittelgroße Unternehmen:

Brüssel. Mit neuen Rechtsakten soll die Wettbewerbsfähigkeit sogenannter kleiner mittelgroßer Unternehmen gestärkt werden, also von Unternehmen, die aus dem Status kleiner und mittlerer Unternehmen herauswachsen. Drei Ausschüsse des Europäischen Parlaments stimmten für Vorschläge, die den Begriff „kleine mittelgroße Unternehmen“ einführen und ihnen verschiedene Ausnahmen zugänglich machen sollen, die bislang kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten waren. Damit sollen sprunghafte Mehrbelastungen verhindert werden, die bislang entstehen können, sobald Unternehmen die Schwelle für kleine und mittlere Unternehmen überschreiten.

Das Europäische Parlament schlägt vor, kleine mittelgroße Unternehmen als Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten zu definieren, die entweder einen Jahresumsatz von bis zu 200 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von bis zu 172 Millionen Euro aufweisen. Die Europäische Kommission hatte niedrigere Schwellen vorgeschlagen. Gleichzeitig betont das Parlament, dass die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen nicht verwässert werden dürfe, dass europäische Förderung dem Grundsatz „zuerst an kleine Unternehmen denken“ folgen solle und dass die Schwellenwerte alle fünf Jahre überprüft werden sollen.

Datenschutz: Erleichterungen bei Dokumentationspflichten

Nach den Plänen sollen bestehende Ausnahmen von Dokumentationspflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung, die heute für kleine und mittlere Unternehmen gelten, auf kleine mittelgroße Unternehmen ausgeweitet werden, wenn Daten verarbeitet werden, die nicht als besonders risikoreich für die Rechte der betroffenen Personen gelten. Für die Verarbeitung sensibler Daten soll diese Ausnahme nicht gelten, darunter biometrische Daten sowie Angaben zur ethnischen Herkunft, zu politischen Meinungen, zur Religion, zur Gesundheit oder zu strafrechtlichen Verurteilungen.

Kapitalmarkt: Zugang zu Wachstumssegmenten erleichtern

Eine neue Definition kleiner mittelgroßer Unternehmen im Regelwerk für Märkte für Finanzinstrumente soll Verwaltungsaufwand verringern. Dadurch sollen diese Unternehmen Zugang zu speziellen Wachstumssegmenten für kleine und mittlere Unternehmen erhalten und von vereinfachten Prospektangaben profitieren, im Einklang mit den aktualisierten Prospektregeln. Ziel ist es, die Kapitalaufnahme an öffentlichen Märkten zu erleichtern. Ein solches Wachstumssegment ist eine besondere Form eines multilateralen Handelssystems, das kleineren Unternehmen den Zugang zu öffentlicher Finanzierung mit angepassten Regeln ermöglichen soll.

Batterien und fluorierte Gase: Pflichten anpassen, Schwellen einführen

Unter der Batterien-Verordnung sind kleine und mittlere Unternehmen von bestimmten Sorgfaltspflichten zu Batterie-Lieferketten ausgenommen. Um den Verwaltungsaufwand zu senken, will das Europäische Parlament, dass die Pflicht zur Überprüfung, Aktualisierung und öffentlichen Bereitstellung einer Sorgfaltspolitik auch für kleine mittelgroße Unternehmen gilt, jedoch grundsätzlich nur alle fünf Jahre oder bei wesentlichen Änderungen, statt alle drei Jahre wie im ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission. Bei der Verordnung über fluorierte Treibhausgase müssen Importeure und Exporteure von Produkten und Geräten mit solchen Gasen grundsätzlich im entsprechenden Portal registriert sein. Das Europäische Parlament sieht diese Pflicht als unverhältnismäßig, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und kleine mittelgroße Unternehmen. Die Registrierung soll daher auf Importe begrenzt werden, für die Berichtspflichten gelten, also ab 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent oder mehr bei teilfluorierten Kohlenwasserstoffen beziehungsweise ab 100 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent oder mehr bei anderen fluorierten Treibhausgasen. Für Exporte soll die Registrierungspflicht auf Fälle beschränkt werden, in denen eine Exportbegrenzung besteht.

Weitere Bereiche: Kritische Infrastruktur und Handelsschutz

Das Paket soll zudem Regelungen zur Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen berühren. Mitgliedstaaten sollen kleine mittelgroße Unternehmen, die als kritische Einrichtungen gelten, bei der Umsetzung der Pflichten unterstützen. Außerdem sollen Instrumente des Handelsschutzes für kleine mittelgroße Unternehmen leichter zugänglich werden, neben den bestehenden Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen.

Hintergrund und weiteres Verfahren

Maßgeschneiderte Maßnahmen für kleine mittelgroße Unternehmen gehörten zu Empfehlungen des Berichts zur Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union unter Leitung von Mario Draghi sowie des Berichts zur Zukunft des Binnenmarktes unter Leitung von Enrico Letta.

Die beiden nun abgestimmten Rechtsakte sind Teil des vierten Omnibus-Pakets zur Vereinfachung, das die Europäische Kommission im Mai 2025 vorgeschlagen hatte. Die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung sowie für bürgerliche Freiheiten stimmten Änderungen unter anderem zum Regelwerk für Märkte für Finanzinstrumente und zur Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen mit 98 Stimmen dafür, 6 dagegen und 5 Enthaltungen zu; die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen wurde mit 102 Stimmen dafür, 6 dagegen und 1 Enthaltung gebilligt. Dieselben Ausschüsse und zusätzlich der Umweltausschuss beschlossen Änderungen mit Auswirkungen auf die Datenschutz-Grundverordnung, Prospektregeln, fluorierte Gase, Batterien sowie Handelsschutzinstrumente mit 158 Stimmen dafür, 9 dagegen und 10 Enthaltungen; Verhandlungen wurden mit 166 Stimmen dafür, 9 dagegen und ohne Enthaltungen autorisiert.

Sobald die Mandate vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt sind, geplant für März, können Verhandlungen mit dem Rat beginnen.

https://www.europarl.europa.eu

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