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Daten-Governance-Gesetz: Wenn Experten sagen, EU-Regeln hätten Datenwirtschaft nicht angeschoben, was bringt „Minimalpaket“ in der Praxis?

Januar 30, 2026 2:54 pm Veröffentlicht von

Moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz

Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz ist bei Expertinnen und Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung auf moderate Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance. Diese soll einheitliche Vorschriften schaffen, um die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten sowie eine Datengesellschaft und- wirtschaft voranzutreiben. Ob eine gemeinwohlorientierte Daten-Governance entstehe, hänge maßgeblich von der Aufsichtspraxis, der Evaluation und der weiteren politischen Begleitung ab, machte eine Reihe der Sachverständigen deutlich.

Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Die EU-Verordnung erfordere nationale Durchführungsbestimmungen, um Zuständigkeiten festzulegen und Sanktionen zu regeln. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die BNetzA soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Die Sachverständige Aline Blankertz (Structural Integrity, auf Vorschlag der Fraktion Die Linke) kritisierte, dass die Verordnung über europäische Daten-Governance ihre Ziele nicht erreiche. Klare Datenzugangsregeln, offene Daten und stärkere Wettbewerbsregeln seien effektiver und sollten parallel verfolgt werden. „Anreize werden nicht genügen, um gerade große Unternehmen zum Datenteilen zu bewegen“, sagte Blankertz weiter. Datenzugangspflichten für Sektoren wie Mobilität oder Akteure seien aus ihrer Sicht ungleich wirksamer. Mit Blick auf die Pläne zum europäischen Digital-Omnibus wäre es wünschenswert gewesen, die Durchsetzung von Data Act und Data Governance Act stärker zu integrieren, betonte sie.

David Bomhard von der Aitava Rechtsanwaltsgesellschaf (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU eingeladen) sagte, nach über zwei Jahren müsse man sagen, das Ziel, die Datenwirtschaft in der EU voranzutreiben, sei nicht erreicht worden. Mehr noch: Die Verordnung habe in vielen Facetten „genau das Gegenteil erreicht.“ Ein Beispiel dafür seien öffentliche Stellen, die oftmals in Betracht zögen, gar keine Daten mehr bereitzustellen, berichtete Bomhard. Im Hinblick auf Datenaltruismus sagte der Sachverständige, es gebe bis heute EU-weit nur drei Unternehmen, die als anerkannte datenaltruistische Organisation registriert seien. Die Verordnung sei daher „weitgehend gescheitert.“ Das für die nationale Umsetzung vorgeschlagene „Minimalpaket“ sei sinnvoll und praktikabel, es fehle allerdings die Querverbindung zum Data-Act-Durchführungsgesetz und die zivilrechtliche Verankerung werde ignoriert. Zudem nutze der Gesetzgeber seine Gestaltungsfreiheit nicht, um Anreize für Datenvermittlungsdienste zu setzen. Stattdessen gebe es „extrem hohe Zwangs- und Bußgelder“, monierte Bomhard.

Digitales und Staatsmodernisierung

Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU) betonte, man begrüße das Anliegen des Gesetzes, die Weiterverwendung bestimmter geschützter Daten des öffentlichen Sektors zu ermöglichen. Die Landkreise seien in zahlreichen Aufgabenbereichen datenhaltende und datenverarbeitende öffentliche Stellen. Zentral sei daher, dass die nationale Umsetzung „rechtssicher, praxistauglich und mit vertretbarem organisatorischem Aufwand“ ausgestaltet werde, betonte Ritgen. Zu begrüßen sei, dass das Durchführungsgesetz „keinen Automatismus zur Freigabe von Daten“ begründe, so Ritgen weiter. Nun müssten praxistaugliche Vorgaben entwickelt werden, die insbesondere den Umfang der Metadaten, die Aktualisierungsanlässe und angemessene Fristen klar definieren. „Ziel muss eine bürokratiearme Umsetzung sein, die den tatsächlichen Ressourcen der kommunalen Ebene Rechnung trägt“, sagte Ritgen.

Martin Schmidt-Kessel (Universität Bayreuth, auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU) sagte, die BNetzA-Zuständigkeit halte er für „derzeit sinnvoll“. Zu begrüßen sei auch, dass die zentrale Informationsstelle beim Statistischen Bundesamt liege. Hingegen sei er bei den zuständigen Stellen im Sinne von Artikel 7 nicht sicher, ob es sinnvoll sei, den Ländern durch eine Monopolisierung die Möglichkeit für eigene Unterstützungsstellen zu nehmen. Generell fehle die Koordination mit der Datenschutzaufsicht, merkte Schmidt-Kessel an. Hinsichtlich der Befugnisse nach Paragraf 7 und 8 handele es sich um „Kopien der unionsrechtlichen Vorlage“, was europarechtlich problematisch sei, merkte Schmidt-Kessel an. Er empfehle daher, die Vorschrift radikal zusammenzustreichen, um Dopplungen zu entfernen.

Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft (eingeladen Vorschlag der SPD-Fraktion) betonte, dass insbesondere die Datenvermittlungsdienste „beim Aufbau von unternehmensübergreifenden Datenräumen in unterschiedlichen Sektoren entlang von Lieferketten“ eine ganz erhebliche Rolle spielen. Der Erfolg der Regulierung hänge maßgeblich davon ab, attraktive und praktikable Rahmenbedingungen für diese Dienste zu etablieren. Das Thema sei bei der BNetzA richtig aufgehoben und die Einbindung des Statistischen Bundesamts sei sinnvoll, sagte Süme. Die Gebührenregelung müsse jedoch verhältnismäßig sein und es müsse aufgepasst werden, dass die Gebühren keine Markteintrittshürden darstellten – insbesondere für KMU und Start-ups, betonte er.

Herbert Zech vom Weizenbaum-Institut (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) sagte, es sei entscheidend, dass die BNetzA und das Statistische Bundesamt über ausreichende personelle Ressourcen und auch datenschutzrechtliche und grundrechtliche Fachkenntnisse verfügten. In puncto Koordinationspflichten bleibe aus seiner Sicht abzuwarten, wie Zielkonflikte praktisch ausgelöst werden sollen. „Zum Datenaltruismus ist festzuhalten, dass der bestehende Rechtsrahmen bislang kaum praktische Wirkung entfaltet“, resümierte Zech. Ohne zusätzliche Rechtssicherheit und ohne tatsächliche Anreize bestehe die Gefahr, dass datenaltruistische Strukturen vor allem regulatorische Pflichten erzeugten, ohne das intendierte Potenzial für Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu realisieren. Daher begrüße er die vorgesehene nationale Evaluierung, sagte Zech.

Die Präsidentin des Statistischen Bundesamts, Ruth Brand, betonte, man habe bereits vor über einem Jahr mit dem Aufbau von Informationsangeboten, einer IT-Infrastruktur für den Austausch der Daten und einer Metadatenbank mit einer Übersicht über verfügbare Datenressourcen begonnen. Hier sei viel Vorbereitungsarbeit erforderlich, um Unterstützungsleistungen und Transparenz herzustellen, wenn das Gesetz in Kraft trete. Man versuche daher, ein best practice zu etablieren und tausche sich kontinuierlich mit anderen Behörden auf EU-Ebene aus.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, wies auf die starke Verbindung zum Data Act hin, um das volle Potenzial der vorhandenen Daten zu nutzen. Die Daten seien nicht nur für Forschungszwecke, sondern auch für die KI-Anwendung oder innovative Geschäftsmodelle vielversprechend. Es sei entscheidend, zeitnah mit der Anwendung der Verordnung beginnen zu können, um die neuen Datenintermediäre an den Datenmarkt zu bringen. Bisher gebe es sechs Interessenten für Datenvermittlungsdienste in Deutschland – in der EU seien bereits 27 gemeldet. Bei den datenaltruistischen Organisationen sehe die BNetzA bisher eine potenziell geeignete Organisation, drei seien EU-weit gemeldet, berichtete Müller weiter.

https://www.bundestag.de

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