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Digitale Gewalt: Bildungsausschuss & Rechtsausschuss reisen gemeinsam nach Spanien – zusätzliche Erkenntnisgewinne einer Präsenzreise?

Juni 18, 2026 7:06 pm Veröffentlicht von

Bildungsausschuss und Rechtsausschuss reisen gemeinsam nach Spanien

Vom 15. bis 18. Juni 2026 besucht eine gemeinsame Delegation der Ausschüsse für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Recht und Verbraucherschutz Madrid, um sich über wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie über Konzepte zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken zu informieren. Damit möchten die Abgeordneten die hohe Bedeutung unterstreichen, die sie dem Schutz der Frauen und Kinder vor Gewalt, der konsequenten Verfolgung entsprechender Straftaten und der Stärkung der Präventions- und Schutzmaßnahmen auch im digitalen Raum beimessen. Der fachliche Austausch erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen und parlamentarischer Beratungen in Deutschland über Maßnahmen gegen digitale Gewalt, den Schutz der Minderjährigen und den Umgang mit Social Media. Beide Ausschüsse sehen die Notwendigkeit, in die parlamentarischen Beratungen rechtspolitische und frauen-, familien- kinder- und jugendpolitische Perspektiven einzubeziehen.

Angesichts neuer Herausforderungen durch die digitale Technik, insbesondere durch die Verbreitung sexualisierter Deepfakes und anderer Formen digitaler Gewalt, sucht die Delegation auch den fachlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und Experten. Zum Programm gehören auch Gespräche mit den Vorsitzenden und Mitgliedern des Ausschusses für Gleichstellung, des Rechtsausschusses sowie des Gremiums zur Überwachung und Bewertung des Staatspaktes gegen geschlechtsspezifische Gewalt des spanischen Abgeordnetenhauses. Im Gespräch mit dem Staatssekretär für Jugend und Kinder, Rubén Pérez Correa, geht es um den geplanten Rechtsrahmen zum Verbot sexualisierter Deepfakes und die Stärkung des Schutzes Minderjähriger in digitalen Umgebungen.

Mit Vertretern der spanischen Regierung und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Gewalt an Frauen erörtern die Ausschüsse die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder und Maßnahmen gegen instrumentalisierte Gewalt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Erfahrungen Spaniens mit der Prävention, dem Opferschutz und der strafrechtlichen Verfolgung geschlechtsspezifischer Gewalt und mit Ansätzen zur Verbesserung des Schutzes der Kinder und Jugendlichen im digitalen Raum.

Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Saskia Esken (Ltg.), Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)), Sabine Dittmar (beide SPD), Carsten Müller (amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz), Ellen Demuth (beide CDU/CSU), Sebastian Maack, Rainer Galla (beide AfD), Ulle Schauws (BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN) und Kathrin Gebel (Die Linke).

https://www.bundestag.de/


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Redaktionelles: Was sagen die Kritiker – zusätzliche Erkenntnisgewinn einer Präsenzreise belegbar – Rechtfertigung der persönlichen Gespräche

Kritikerposition: Der zusätzliche Erkenntnisgewinn einer Präsenzreise müsste konkret belegt werden. Persönliche Gespräche können vertraulichere Einschätzungen, politische Kontakte und praktische Eindrücke ermöglichen. Bei diesem Thema geht es aber vor allem um Rechtsrahmen, Präventionskonzepte, Strafverfolgung, Opferschutz und Plattformregeln. Viele dieser Informationen lassen sich schriftlich sehr gut dokumentieren, vergleichen und veröffentlichen. Gerade bei sensiblen Themen wie sexualisierter Gewalt und Kinderschutz spricht einiges für nachvollziehbare schriftliche Antworten, damit Bürger später prüfen können, was tatsächlich gelernt wurde.

Zu den Kosten: Für diese konkrete Madrid-Reise konnte ich keine veröffentlichte Einzelabrechnung finden. Sicher ist: Dienstreisen von Bundestagsabgeordneten werden grundsätzlich vom Bundestag bezahlt. Für Auslandsdienstreisen gelten Genehmigungs- und Wirtschaftlichkeitsregeln; bei der Buchung soll Kostengünstigkeit beachtet werden, Flüge unter zwei Stunden sind grundsätzlich Economy-Class, ab zwei Stunden kann Business-Class genutzt werden.

Als Vergleichswert: Vom 1. Oktober 2023 bis 28. Februar 2025 verursachten 546 Auslandsdienstreisen von Bundestagsabgeordneten laut Bundestag Kosten von 4.775.773,76 Euro. Davon entfielen 2.290.575,70 Euro auf 75 Ausschussdelegationsreisen. Das ergibt rechnerisch rund 30.541 Euro je Ausschussdelegationsreise im Durchschnitt. Dieser Durchschnitt ist kein Nachweis für die Madrid-Reise, zeigt aber die Größenordnung früherer Ausschussreisen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die spätere Kontrolle: Der Bundestag schreibt, dass Delegationen bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Reise einen schriftlichen Bericht über Ablauf und Ergebnisse vorlegen müssen. Bei Reiseende am 18. Juni 2026 wäre aus dieser Regel rechnerisch der 30. Juli 2026 ein naheliegender Orientierungspunkt für einen Bericht. Entscheidend wäre dann, ob dieser Bericht konkrete Ergebnisse nennt: Welche spanischen Maßnahmen sind übertragbar? Welche nicht? Welche Gesetzesänderungen oder Ausschussberatungen folgen daraus?

Ist dies nicht ein EU-Thema?

Der digitale Raum endet nicht an nationalen Grenzen. Die Europäische Union reguliert Online-Plattformen bereits mit dem Gesetz über digitale Dienste. Es verpflichtet Plattformen unter anderem zu Schutzmaßnahmen für Minderjährige, zur Reduzierung von Risiken durch illegale und schädliche Inhalte und verbietet gezielte Werbung gegenüber Kindern. Für Unternehmen nennt die EU ausdrücklich den Vorteil einheitlicher Regeln statt 27 einzelner nationaler Regelwerke.

Auch bei sexualisierten Deepfakes läuft bereits EU-Regulierung: Parlament und Rat einigten sich im Mai 2026 auf ein Verbot von Systemen, die Material sexuellen Kindesmissbrauchs oder nicht einvernehmliche intime Darstellungen identifizierbarer Personen erzeugen können; Unternehmen sollen ihre Systeme bis 2. Dezember 2026 anpassen. Damit ist der Kern der Madrid-Reise bereits stark europäisch geprägt.

Fazit

Wenn nationale Abgeordnete nach Spanien reisen, obwohl EU-Recht, EU-Leitlinien und EU-weite Plattformregeln bereits bestehen, muss der Bundestag besonders klar erklären, welchen zusätzlichen Nutzen diese Reise gegenüber Videokonferenzen, schriftlichen Expertenantworten und EU-Ausschussarbeit bringt. Der Bund der Steuerzahler fordert bei Delegationsreisen generell mehr Transparenz, eine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Analyse und konkrete Ergebnisse, wenn öffentliche Mittel eingesetzt werden.

Quellen: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung „Bildungsausschuss und Rechtsausschuss reisen gemeinsam nach Spanien“, 11. Juni 2026: https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2026/pm-260611-reise-madrid-1184178. Deutscher Bundestag, Ausführungsbestimmungen zu Dienstreisen von Abgeordneten: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/ausfuehrungsrichtlinien-reisen-abgg-959784. Deutscher Bundestag, Kosten von Auslandsdienstreisen, Kurzmeldung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1057614. Europäische Kommission, Digital Services Act: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-services-act. Europäisches Parlament, Einigung zum Verbot von „Nudifier“-Anwendungen und Deepfake-Regeln, Mai 2026: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20260427IPR42011/ai-act-deal-on-simplification-measures-ban-on-nudifier-apps. Bund der Steuerzahler Deutschland, Transparenz bei Reisen auf Steuerzahlerkosten: https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/wer-auf-kosten-der-steuerzahler-reist-ist-zur-transparenz-verpflichtet/

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