Intransparenzen

Ehrenamt: Steuergeld für Engagement und Ehrenamt

April 30, 2026 9:12 pm Veröffentlicht von

Mehr Transparenz über Mittel, Zwecke und Empfänger nötig

Ehrenamt gilt als Rückgrat des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Millionen Menschen engagieren sich in Vereinen, Verbänden, sozialen Einrichtungen, Kulturprojekten, Sportorganisationen oder Hilfsdiensten. Doch sobald öffentliche Mittel fließen, stellt sich eine berechtigte Frage: Wie viel Steuergeld wird für Engagement und Ehrenamt ausgegeben – und wofür genau? Eine vollständige Gesamtsumme für Deutschland lässt sich öffentlich nicht als ein einziger Betrag belegen. Der Grund liegt in der Struktur der Förderung: Mittel kommen nicht nur aus dem Bundeshaushalt, sondern auch von Ländern, Kommunen, öffentlichen Stiftungen, europäischen Programmen und Fachressorts. Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen wie Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale, die keine direkte Auszahlung darstellen, sondern Steuermindereinnahmen verursachen. Für das Jahr 2025 lassen sich auf Bundesebene jedoch konkrete Haushaltspositionen nachvollziehen.

Nach öffentlich verfügbaren Haushaltsunterlagen summieren sich ausgewählte, direkt belegbare Bundesmittel für Freiwilligendienste, Engagementförderung, die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie begleitende Programme und Studien im Jahr 2025 auf mindestens rund 327 Millionen Euro. Der größte Einzelposten entfällt auf den Bundesfreiwilligendienst mit rund 184 Millionen Euro. Diese Mittel dienen unter anderem Taschengeld, Sozialversicherung und pädagogischer Begleitung der Freiwilligen. Weitere rund 106 Millionen Euro sind für Jugendfreiwilligendienste vorgesehen, darunter der Freiwillige Soziale Dienst, der Freiwillige Ökologische Dienst und der Internationale Jugendfreiwilligendienst.

Hinzu kommen 30 Millionen Euro für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Diese Stiftung soll Strukturen stärken, Förderprogramme umsetzen, Wissen bereitstellen und Engagement in Deutschland unterstützen. Das Geld geht also nicht unmittelbar als Vergütung an einzelne Ehrenamtliche, sondern dient der Förderung von Rahmenbedingungen, Projekten und Organisationen. Weitere Bundesmittel fließen in Modellvorhaben, zentrale Maßnahmen, Organisationen des Ehrenamts und der Selbsthilfe.

Genau hier beginnt die Transparenzdebatte

Wer von „Steuergeld für Ehrenamtliche“ spricht, muss sauber unterscheiden: Ein Teil der Mittel unterstützt Freiwillige direkt, etwa über Taschengeld, Sozialversicherung oder Begleitung im Bundesfreiwilligendienst. Andere Mittel finanzieren Organisationen, Strukturen, Modellprojekte, Studien oder politische Programme. Wieder andere Entlastungen entstehen über das Steuerrecht, etwa durch höhere Freibeträge. Der Bundestag beschloss 2025 unter anderem eine Anhebung der Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale. Laut Bundesregierung sind damit Steuermindereinnahmen von rund 30 Millionen Euro pro Jahr verbunden.

Kritiker fordern deshalb mehr Klarheit darüber, welche Gelder tatsächlich bei Ehrenamtlichen ankommen, welche Summen an Träger und Verbände gehen und welche Beträge für Verwaltung, Beratung, Studien oder Förderprogramme verwendet werden. Gerade wenn öffentliche Mittel eingesetzt werden, besteht ein legitimes Interesse an Rechenschaft: Wer erhält Geld? Für welche Tätigkeit oder welches Projekt? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Und wie wird geprüft, ob die Mittel zweckentsprechend verwendet werden?

Für Vereine und gemeinnützige Organisationen ist diese Frage besonders sensibel. Viele arbeiten mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zuschüssen. Sobald Fördermittel aus öffentlichen Haushalten genutzt werden, geht es um Geld der Steuerzahler. Dann reicht allgemeines Vertrauen nicht aus. Es braucht nachvollziehbare Nachweise, transparente Zahlungsflüsse und eine klare Trennung zwischen Aufwendungsersatz, pauschaler Entschädigung, Projektförderung und echter Vergütung.

Gleichzeitig darf die Debatte nicht pauschal gegen das Ehrenamt geführt werden. Freiwilliges Engagement spart dem Staat an vielen Stellen erhebliche Kosten, weil Bürgerinnen und Bürger Aufgaben übernehmen, die sonst gar nicht oder nur mit deutlich höherem Aufwand geleistet werden könnten. Transparenz bedeutet daher nicht Misstrauen gegenüber Ehrenamtlichen. Sie bedeutet Rechenschaft über öffentliche Mittel.

Die zentrale Herausforderung lautet: Öffentliche Förderung für Engagement muss sichtbar, überprüfbar und verständlich sein. Haushaltszahlen allein reichen dafür nicht aus. Nötig ist eine klare Darstellung, welche Mittel direkt an Freiwillige fließen, welche Organisationen gefördert werden und welche Leistungen damit konkret erbracht werden. Nur so lässt sich Vertrauen stärken – bei Steuerzahlern, Mitgliedern, Fördergebern und den Ehrenamtlichen selbst.


Ausgewählte belegbare Bundesmittel für Engagement und Ehrenamt im Jahr 2025
Bereich Betrag 2025 Wofür die Mittel vorgesehen sind Quelle
Freiwilligendienste 105,681 Millionen Euro Finanzierung pädagogischer Begleitung und zusätzlicher teilnehmerbezogener Leistungen im Jugendfreiwilligendienst. Dazu zählen unter anderem Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst und Internationaler Jugendfreiwilligendienst. Bundeshaushalt 2025, Einzelplan 17
Bundesfreiwilligendienst 184,202 Millionen Euro Vor allem Taschengeld, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Weitere Mittel betreffen Verpflegung in Bildungszentren, Verwaltungskosten der Zentralstellen sowie Fachinformationen und Modellprojekte. Bundeshaushalt 2025, Einzelplan 17
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt 30,000 Millionen Euro Institutionelle Förderung der Stiftung. Die Mittel dienen unter anderem Personal, Verwaltung, Zuweisungen, Zuschüssen und Investitionen zur Stärkung von Engagementstrukturen. Bundeshaushalt 2025, Einzelplan 17
Modellvorhaben, zentrale Maßnahmen, Organisationen des Ehrenamts und Selbsthilfe 6,519 Millionen Euro Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements, zentralen Maßnahmen sowie Organisationen des Ehrenamts und der Selbsthilfe. Enthalten ist auch der Deutsch-Französische Bürgerfonds. Bundeshaushalt 2025, Einzelplan 17
Vierter Engagementbericht 0,129 Millionen Euro Veröffentlichungsphase des Vierten Engagementberichts mit Schwerpunkt Zugangschancen im freiwilligen Engagement. Bundestagsdrucksache 21/1833
Sechster Deutscher Freiwilligensurvey 0,231 Millionen Euro Erhebung und Auswertung von Daten zum freiwilligen Engagement in Deutschland. Bundestagsdrucksache 21/1833
Projekt „Frauen. Vielfalt. Politik. Demokratie vor Ort gestalten“ 0,505 Millionen Euro Abbau struktureller Barrieren für Frauen in der Kommunalpolitik, Sensibilisierung relevanter Akteure und Vernetzung politisch engagierter Frauen. Bundestagsdrucksache 21/1833
Zwischensumme ausgewählter belegbarer Bundespositionen 327,267 Millionen Euro Summe der oben genannten Bundespositionen. Keine vollständige Gesamtsumme aller öffentlichen Mittel für Ehrenamt und Engagement in Deutschland. Eigene Addition der aufgeführten Haushaltspositionen auf Basis der genannten Quellen.
Steuerliche Entlastung durch höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale Rund 30,000 Millionen Euro pro Jahr als Steuermindereinnahmen Keine direkte Ausgabe, sondern steuerliche Entlastung. Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro. Bundestagsdrucksache 21/1833

Hinweis: Die Tabelle zeigt ausgewählte öffentlich belegbare Bundespositionen für das Jahr 2025. Sie bildet keine vollständige Gesamtsumme aller Mittel von Bund, Ländern, Kommunen, Europäischen Programmen, Stiftungen und weiteren öffentlichen Fördergebern ab.


Quellen: Bundeshaushalt 2025, Einzelplan 17; Bundestagsdrucksache 21/1833; Deutscher Bundestag zum Steueränderungsgesetz 2025; Bundesfinanzministerium zur Anhebung von Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale; Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt zum Arbeitsprogramm 2025.

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