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EU-Finanzen: Können die 577 Milliarden Euro aus dem Corona-Aufbaufonds der EU zurückverfolgt werden?

April 8, 2026 6:27 pm Veröffentlicht von

EU-Finanzen, Transparenz und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

Um den Schutz der EU-Finanzen und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sicherzustellen, müssen die EU-Gelder rückverfolgbar und ihre Verwendung transparent sein. Dies bedeutet, der Geldfluss muss von seiner Quelle bis zu seinem Ziel nachverfolgt werden können, und die Öffentlichkeit muss Informationen darüber erhalten, wo und wofür das Geld eingesetzt wird. Bei den traditionellen EU-Ausgabenprogrammen basiert die Rückverfolgbarkeit auf dem seit Langem bestehenden Modell, dass Landwirten, Projektträgern, Dienstleistern und sonstigen Mittelempfängern die entstandenen Kosten erstattet werden. Beim Corona-Aufbaufonds der EU – der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – ist dies nicht der Fall. Die ARF – mit einem Volumen von 577 Milliarden Euro – beruht auf dem Modell der sogenannten “nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung”, d. h. die Mitgliedstaaten erhalten Gelder aus dem EU-Haushalt, wenn sie vorab festgelegte Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht haben. Da die ARF als Vorbild für den nächsten langfristigen EU-Haushalt im Umfang von 2 Billionen Euro dienen könnte, möchten die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs die Antwort auf eine Frage finden, die immer wieder im Raum steht: Ist die Verwendung der Mittel aus der ARF transparent und rückverfolgbar? Der Bericht zur entsprechenden Prüfung soll im Frühjahr veröffentlicht werden.

Grundsätze: Verwendung von EU-Mitteln

Für die Verwendung von EU-Mitteln gelten Grundsätze, die eine wirtschaftliche Haushaltsführung und eine transparente und bürgernahe Entscheidungsfindung gewährleisten sollen. Eine öffentliche Kontrolle der EU-Ausgaben erfordert Informationen darüber, wer Mittel erhält, in welcher Höhe und für welchen Zweck diese Mittel verwendet werden. Dazu müssen diese Informationen nicht nur erhoben, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Transparenz ist bei der Verwendung von EU-Mitteln von entscheidender Bedeutung, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung der EU-Finanzen aufrechtzuerhalten. Dabei sind drei Elemente besonders wichtig: die Rückverfolgbarkeit der Gelder von ihrer Quelle bis zur endgültigen Verwendung, die systematische Erfassung der tatsächlichen Kosten und die Offenlegung dieser Informationen.

Mittel aus ARF – Programm: insgesamt 577 Milliarden Euro

Die ARF wurde im Februar 2021 als einmaliges, zeitlich befristetes Programm aufgelegt, um die EU-Länder bei der Erholung von der Corona-Pandemie und beim Aufbau widerstandsfähiger Volkswirtschaften zu unterstützen. Sie dient der Finanzierung von Reformen und Investitionen im Zeitraum von Februar 2020 bis August 2026. Aus der ARF werden sowohl nicht rückzahlbare Zuschüsse als auch rückzahlbare Darlehen bereitgestellt. Ende Januar 2026 beliefen sich die Mittel aus der ARF auf insgesamt 577 Milliarden Euro.

Die ARF beruht auf dem Modell der “nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung”, d. h. die EU-Mittel werden ausgezahlt, wenn vorab festgelegte Etappenziele und Zielwerte erreicht worden sind. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, wie sie ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne umsetzen, müssen jedoch Kontrollsysteme zum Schutz der finanziellen Interessen der EU einrichten, um Interessenkonflikte, Betrug und Korruption zu verhindern und aufzudecken. Mit diesen Systemen muss auch sichergestellt werden, dass die verwendeten Mittel rückverfolgbar sind, indem Daten über Endempfänger, Auftragnehmer, wirtschaftliche Eigentümer und Finanzierungsquellen erhoben werden.

Probleme bei Transparenz und Rechenschaftspflicht der ARF

Eine transparente Berichterstattung, bei der auch Informationen über die tatsächlichen Kosten offengelegt werden, trägt dazu bei, die Entscheidungsfindung zu verbessern und die Rechenschaftspflicht zu fördern. Allerdings haben das Europäische Parlament, die Europäische Bürgerbeauftragte und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits einige spezifische Probleme im Zusammenhang mit der Transparenz und Rechenschaftspflicht der ARF angesprochen. Die Prüfer des Rechnungshofs untersuchen derzeit, welche Vorkehrungen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten getroffen haben, um für eine angemessene Rückverfolgbarkeit und Transparenz der ARF-Mittel zu sorgen. Der Bericht zu dieser Prüfung soll in einigen Wochen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht werden.

www.eca.europa.eu/

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